Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 30.6.1986 bei G***** J*****, der Inhaberin einer KFZ-Werkstätte in ***** als KFZ-Mechanikerlehrling in Berufsausbildung; das Lehrverhältnis hätte am 29.12.1989 geendet. Der Kläger trat jedoch schon am 10.11.1989 wegen Vorenthaltens der Lehrlingsentschädigung (§ 15 Abs 4 lit b BAG) vorzeitig aus und meldete seine Ansprüche in dem am 23.11.1989 eröffneten Ausgleichsverfahren der Lehrberechtigten ***** und (laut Außerstreitstellung) auch in dere... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3ArbVG §120 ffKO §25 Abs1
Rechtssatz: Tritt ein Betriebsratsmitglied gemäß § 25 KO aus, ist bei Bemessung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung auf den besonderen Kündigungsschutz nach § 120 ArbVG nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 9 ObS 8/91 Entscheidungstext OGH 10.07.1991 9 ObS 8/91 Veröff: JBl 1991,809 (Liebeg) = EvBl 1992/37 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. Jänner 1967 bei der ***** E***** I***** Gesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde anläßlich des Ausgleichsverfahrens des Arbeitgebers von diesem zum 30. Juni 1987 gekündigt. Im Ausgleichsverfahren wurde ein Abfertigungsanspruch von 9 Monatsgehältern anerkannt. Mit Bescheid vom 14. August 1987 sprach die beklagte Partei dem Kläger aus diesem Titel Insolvenzausfallgeld in der Höhe von 329.165,-- S zu. Mit 1. ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, welcher Stellenwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Beurteilung des Vorliegens eines freien Dienstvertrages zukommt und ob eine Kündigungsentschädigung im Konkursfall nur bei Verschulden des Dienstgebers gebührt. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil es hinsichtlich der erstgenannten Streitfrage von der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes abgewichen sein will und zur zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG zulässig, weil zufolge Anfechtung des Ersturteils durch beide Parteien Gegenstand des Berufungsverfahrens das gesamte Klagebegehren von 51.795,64 S netto samt Anhang war. Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund liegt nicht vor. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen; das auf den Bruttolohn gerichtete Klagebegehren ist bestim... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II1
Rechtssatz: Zweck der - durch den Ausschluß der Anrechnung für die ersten drei Monate der Kündigungsentschädigung gemilderten - Anrechnungsvorschrift der § 1162 b ABGB und § 29 Abs 1 AngG ist es, eine Bereicherung des Arbeitnehmer durch Festsetzung entsprechender Schadensanrechnungsvorschriften zu verhindern. Es liegt im Wesen dieser Bestimmungen, daß erst mit dem Ende des Zeitraumes, für den der Dienstnehmer infol... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II4UrlG §9
Rechtssatz: Der Urlaubsentschädigungsanspruch gelangt nur insoweit zur Entstehung, als Anrechnungstatbestände nicht entgegenstehen. Wird daher für einen nicht verbrauchten Urlaub eines während des Laufes der Kündigungsfrist beginnenden neuen Urlaubsjahrs gemäß § 9 UrlG in Verbindung mit § 29 Abs 1 AngG eine Urlaubsentschädigung als Teil der Kündigungsentschädigung geltend gemacht, muß sich der Dienstnehmer a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Revisionsausführungen der Klägerin folgendes entgegengehalten: Die Klägerin trat nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin (6.5.1988) am 27.5.1988 gemäß § 25 Abs 1 KO vorzeitig aus. Da sie damals Mitglied des Betriebsrates war, hätte sie frühestens zum 28.5.1989 gekündigt werden könn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 I
Rechtssatz: Leitet der Arbeitnehmer aus einer unberechtigten Entlassung Ansprüche ab, ist er für das Vorliegen einer Entlassung (Entlassungserklärung) beweispflichtig. Entscheidungstexte 9 ObA 19/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 19/91 Schlagworte SW: Beweislast, Angestellte, vorzeitige Auflösung,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war beim Beklagten von August 1973 bis August 1978 und von März 1979 bis 20.Juni 1989 als Arbeiter beschäftigt. Seine tägliche Arbeitszeit dauerte von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger einen der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 86.721,39 sA an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Er sei nach einem Streit mit dem Sohn des Beklagten vo... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin ist den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes 9 Ob S 15/88 und insbesondere 5 Ob 335/86 (= RdW 1988/4) klar zu entnehmen, daß ein während eines neuen Arbeitsverhältnisses entstandener Urlaubsanspruch gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 IESG dann auf den während der fiktiven Kündigungsfrist entstandenen Anspruch auf Urlaubsentschädigung anzurechnen ist, wenn das neue Arbeitsverhältnis vor dem S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft wird (SZ 52/196), liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob bei der Ermittlung der Höhe der Ansprüche der Klägerin die geleisteten Überstunden zu berücksichtigen sind und ob den Beklagten eine Gegenforderung zusteht, zutreff... mehr lesen...
Begründung: Klaus H*** war bei der S*** H*** Gesellschaft mbH in Sellrain als Betriebsleiter beschäftigt. Bis 22. Mai 1986 war er auch Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Mit Dienstvertrag vom 20.März 1986 wurde ihm die 10jährige Unkündbarkeit zugesichert und vereinbart, daß eine Kündigung frühestens am 1.April 1996 ausgesprochen werden könne. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 11.Juni 1986 wurde über das Vermögen H*** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da auch in Arbeitsrechtssachen die Rekursbeschränkung des § 528 Abs.2 Z 3 ZPO gilt - lediglich die Rekursbeschränkungen des § 528 Abs.1 und 2 Z 1 und 2 ZPO gelten gemäß § 47 Abs.1 ASGG nicht - ist die Revision, soweit sie sich gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichtes richtet, unzulässig. Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils, was die im Revisionsverfahren strittige Berechtigung des Austritts der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der im Oktober 1964 von der beklagten Partei als ständig verpflichtetes Orchestermitglied mit Anspruch auf Definitivum als Trompeter engagiert worden ist, begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei aufrecht sei; er begehrt ferner die Zahlung eines Betrages von zuletzt S 697.202,40 brutto sA mit dem wesentlichen Vorbringen, er sei am 2.2.1984 von der beklagten Partei gekündigt worden; dies jedoch zu Unrecht, weil sich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien eröffnete am 16.9.1987 über die S*** Gesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren. Die Ausgleichsschuldnerin kündigte das Dienstverhältnis des Klägers, der bei ihr seit 1.8.1985 als Angestellter beschäftigt gewesen war, mit Schreiben vom 20.11.1987 auf Grund einer Ermächtigung durch das Ausgleichsgericht (§ 20 b Abs 2 AO iVm § 20 c Abs 2 AO) zum 20.2.1988 auf. Am 11.1.1988 wurde über das Vermögen der Ausgleichsschuldnerin der Anschlußkonkur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.8.1964 geborene Kläger absolvierte bis zum Frühjahr 1984 die HTL für Betriebstechnik. In den Ferien war er einige Male als Ferialpraktikant für die Firma C***-G*** Gesellschaft mbH tätig, deren Geschäftsführer sein Vater Richard S*** war. Die Firma C***-G*** Gesellschaft mbH stand auch mit den Firmen Alfred S*** KG und später mit der S*** F*** Vertriebs Gesellschaft mbH in Geschäftsverbindung. Nach Abschluß seiner Schulausbildung war der Kläger in der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 10.10.1983 bis 2.2.1984 bei der T*** Handelsgesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Im November 1983 erlitt er einen schweren Unfall und war bis 2.6.1985 arbeitsunfähig. Wegen dieses Krankenstandes wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber zum 2.2.1984 unter der Zusage der Wiedereinstellung nach Ende des Krankenstandes gekündigt und bezog nach Ende des Dienstverhältnisses bis 2.6.1985 Krankengeld. Ab 1.1.1985 wurde das Unternehmen von der E***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils - nach Ersetzung der Fehlzitate SZ 42/152 und RZ 1960, 21 durch die zutreffenden Zitate SZ 42/162 und RZ 1960, 121, sowie Weglassung des unwesentlichen Fehlzitates Arb. 6.780 - zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Der Oberste Gerichtshof hält an seiner Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs. 1 Z 9 ZPO liegt nicht vor. Die diesbezüglichen Einwände der Beklagten treffen keinen Mangel an Feststellungen, sondern vor allem die in dritter Instanz unanfechtbare Beweiswürdigung der Vorinstanzen und die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes. Auch die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens sind nicht gegeb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II1AngG §29 II3AngG §34AO §20dAO §32AO §38AO §54UrlG §9IESG §1 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wurde ein auf § 20 d AO gestützter Ersatzanspruch für die ersten drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe der Kündigungsentschädigung nach § 29 AngG festgestellt, bieten die Anspruchbegrenzungen nach dem IESG (insbesondere § 1 Abs 3 Z 3 IESG) keine Handhabe für eine Anrechnung des anderweitig Erworbenen. Dies g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. September 1978 bis 31. Juli 1987 als Angestellter bei der Firma Franz G*** OHG beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 5.September 1977 wurde vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 24. März 1987 der Ausgleich eröffnet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Genehmigung des Ausgleichsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes, soweit es das Vorliegen eines Entlassungstatbestandes verneint, zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist dazu auszuführen: Soweit die beklagte Partei bei ihren Ausführungen davon ausgeht, der Kläger habe beabsichtigt, mit Ernest M*** ein eigenes Unternehmen zu gründen und die Fahrt dazu habe benützen wollen, um Kundenkontakte zu knüpfen, geht sie nicht von den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Masseverwalter in dem am 8.1.1988 (4 S 4/88 des Handelsgerichtes Wien) eröffneten Konkurs über das Vermögen der prot.Firma L*** M*** Textilgesellschaft mbH kündigte mittels des der beklagten Partei als Vermieter am 5.2.1988 zugestellten Schriftsatzes das Mietverhältnis betreffend das Objekt in 1214 Wien, Schererstraße 10 (Liegenschaft EZ 3041 KG Leopoldau) unter Berufung auf § 23 KO und § 560 Abs 1 Z 2 lit e ZPO (dreimonatige Kündigungsfrist) zum 10.5.1988... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber weder von seinem bisherigen Vorbringen noch von den maßgeblichen Feststellungen ausgeht, soweit er einwendet, daß es zwischen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §14 Abs2IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Da betagte Forderungen im Konkurs (§ 14 Abs 2 KO) und im Einklang damit auch der Anspruch auf Insolvenz - Ausfallgeld für solche Forderungen als fällig gelten (§ 3 Abs 3 IESG), wird eine den Zeitraum von drei Monaten übersteigende Kündigungsentschädigung (§ 1162 b ABGB; § 29 Abs 2 AngG) im Konkurs sofort "fällig"; obwohl ihre (endgültige) Bezifferung noch gar nicht möglich ist, we... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3IESG §1 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Entschädigung für einen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der fiktiven Kündigungsfrist enstandenen weiteren Urlaubsanspruch ist ein Teil der Kündigungsentschädigung, auf die § 1 Abs 3 Z 3 IESG Anwendung findet. Entscheidungstexte 9 ObS 15/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObS 15/88 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II1IESG §1 Abs3 Z3
Rechtssatz: Die Frage, ob sich der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsentschädigung anrechnen lassen muß, was er infolge des Unterbleibens der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, ist im Verfahren vor dem Arbeitsamt von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 9 ObS 15/88 ... mehr lesen...