RS OGH 1988/6/1 9ObA120/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1988
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Norm

AngG §26 II2
ZPO §226 IIIB
ZPO §405 C

Rechtssatz

Das Gericht hat alle vom Arbeitnehmer im Prozeß zur Begründung seines Austritts genannten Umstände auf deren Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, ohne daß es an eine vom Arbeitnehmer vorgenommene rechtliche Qualifikation gebunden wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Klage, Bestimmtheit, Rechtsgrund, Bindung, Urteil, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Klagsinhalt, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Streitgegenstand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028700

Dokumentnummer

JJR_19880601_OGH0002_009OBA00120_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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