RS OGH 1988/6/1 9ObA120/88

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Veröffentlicht am 01.06.1988
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Norm

AngG §26 Z4 III4a

Rechtssatz

Die Behauptung des Arbeitnehmers er sei durch den Arbeitgeber einem "Psychoterror" ausgesetzt gewesen, um ihn zur Kündigung zu veranlassen, seine Arbeit sei ständig grundlos beanstandet worden, er sei fälschlich der Begehung von Dienstverfehlungen geziehen worden, ihn fälschlich beschuldigt und er sei falschen Unterstellungen ausgesetzt gewesen, enthalten auch den Vorwurf einer erheblichen Ehrverletzung im Sinne des § 26 Z 4 AngG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfehlung, Beschuldigung, Beanstandung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028812

Dokumentnummer

JJR_19880601_OGH0002_009OBA00120_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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