Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Die Behauptung des Arbeitnehmers er sei durch den Arbeitgeber einem "Psychoterror" ausgesetzt gewesen, um ihn zur Kündigung zu veranlassen, seine Arbeit sei ständig grundlos beanstandet worden, er sei fälschlich der Begehung von Dienstverfehlungen geziehen worden, ihn fälschlich beschuldigt und er sei falschen Unterstellungen ausgesetzt gewesen, enthalten auch den Vorwurf einer erheblichen Ehrverletzung im Sinne des § 26 Z 4 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verfehlung, Beschuldigung, BeanstandungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028812Dokumentnummer
JJR_19880601_OGH0002_009OBA00120_8800000_002