Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Unzumutbarkeit der Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes, wenn er Gefahr läuft, die Sicherung für seine Ansprüche aus der zu erwartenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzubüßen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Zumutbarkeit, vorzeitige Auflösung, Zumutbarkeit, Ausgleich, Entgeltfortzahlung, Austritt, Lohn, Gehalt, Entgelt, wichtiger Grund, InsolvenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029228Dokumentnummer
JJR_19900613_OGH0002_009OBA00124_9000000_001