Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Erhält der Arbeitnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Provision als pauschalierte Abgeltung seiner Reisekosten, dann ist dieser Betrag bei Ermittlung, ob das kollektivvertragliche Mindestentgelt erreicht wurde, nicht zu berücksichtigen, wohl aber sonstige Entgeltteile, die keinen Aufwandsersatzcharakter haben, wie etwa Leistungsprämien.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Spesen, Prämie, Vergütung, Ersatz, Lohn, Gehalt, Schmälerung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Berechnung, Bemessung, Höhe, Wichtiger Grund, Austritt, vorzeitige Auflösung, Angestellte, SatzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029385Dokumentnummer
JJR_19900425_OGH0002_009OBA00054_9000000_001