Begründung: Der Kläger hatte im Hause der Beklagten die Wohnung Nr. 3 gemietet und begehrt nach Beendigung dieses Mietverhältnisses mit der am 20. November 1985 eingebrachten Klage den Ersatz von Investitionen im Zeitwert von S 164.646,93 mit der Behauptung, die Vermieter hätten seinen Investitionen zugestimmt, er habe den Vermietern den Ersatzanspruch rechtzeitig angezeigt und der im schriftlichen Mietvertrag enthaltene Verzicht auf Investitionskostenersatz sei sittenwidrig. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Frühjahr 1983 stürzte der Beklagte mit dem Traktor seines Dienstgebers im Zuge eines Fahrmanövers im steilen Gelände ab. Der Traktor wurde schwer beschädigt und im Laufe des Juli 1983 vom Kläger repariert. Am 14. Juli 1983 verfaßte der Kläger folgende Urkunde: "Herr R*** Johann, geboren am 12.10.1959, in Naas Nr. 49, 8160 Weiz (Beklagter), erscheint in meinem Büro unter Beisein von Herrn H*** Manfred und B*** Johann und erklärt, daß Herr R*** auf eigene Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIAngG §19 Abs1 I2cAngG §19 Abs2
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitnehmer, daß sein befristetes Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Tag ende (rechtlich unzutreffende Wissenserklärung) und daß er nicht willens sei, das zur Probe abgeschlossene Arbeitsverhältnis zu verlängern, und nimmt der Arbeitgeber mit dem Bemerken "Gelesen und akzeptiert" dies zur Kenntnis, waren aber beide Parteien gleichermaßen darüber einig, das an sich unb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, sein Arbeitsverhältnis habe nach Einrechnung von Vordienstzeiten einvernehmlich durch Zeitablauf am 26. Dezember 1983 geendet, begehrt der Kläger S 84.175 brutto sA an Abfertigung und S 12.950 brutto sA an restlicher Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger habe das auf sechs Monate zur Probe abgeschlossene Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Ihm stehe ein Abfertigungsanspruch im übrigen auch wegen der... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 IAngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Indizien dafür, daß zwischen den Parteien schon bei Abschluß des schriftlichen Arbeitsvertrages Einigkeit darüber bestand, daß das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Ablauf der Probezeit enden, sondern darüber hinaus fortgesetzt werden sollte, sind etwa, daß zwar der Beginn der Tätigkeit festgelegt, aber kein Ende des Arbeitsverhältnisses in Aussicht genommen wurde, daß während der Probezeit eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. April 1985 eingelangten Klage stellt die Klägerin das Begehren, der Beklagte sei schuldig, ihr das von ihm benützte Gebäude auf der Liegenschaft EZ 2028 KG Groß-Jedlersdorf I geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben, und hilfsweise die Feststellung, daß zwischen den Streitteilen ein Mietvertrag hinsichtlich dieses Gebäudes nicht bestehe. Der Beklagte benütze das Bestandobjekt titellos und behaupte zu Unrecht einen Eintritt in das Mietverhältnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von Klaus B*** im Jahr 1970 gegründete klagende Gesellschaft befaßt sich mit der Planung und Herstellung von Anlagen auf dem Gebiet Lösungsmittelrückgewinnung und industrieller Wärmerückgewinnung. Klaus B*** lernte als alleiniger Geschäftsführer der Klägerin Ernst K*** in der zweiten Hälfte des Jahres 1982 kennen. K*** erklärte, in Bulgarien ein Projekt mit Rauchgaswärmerückgewinnung zu haben und erkundigte sich, ob die Klägerin dies machen könne. Der Gesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 30.Dezember 1983 einen Dienstvertrag (Auslands-Personalvertrag Beilage B), wonach der Kläger für voraussichtlich zwei Jahre als Spezialist für den Untertagebau auf einer Kraftwerksbaustelle der beklagten Partei in Burundi arbeiten sollte. Auf das Arbeitsverhältnis findet vereinbarungsgemäß österreichisches Recht Anwendung. Der Dienstvertrag trat mit der Ausreise des Klägers am 15.Jänner 1984 in Kraft. Im Mai 1984 stellte der Betrie... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Haben die Parteien nicht die für ein Probe - Arbeitsverhältnis wesensmäßige jederzeitige Auflösbarkeit, sondern eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart, steht diese Vereinbarung mit dem sich aus dem § 19 Abs 2 AngG ergebenden Wesen eines Probearbeitsverhältnisses, nämlich mit dessen jederzeitiger sofortiger Lösbarkeit, im Widerspruch, so daß ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis auf Probe nicht zustan... mehr lesen...
Die Klägerin war seit dem 1. 1. 1978 bei der Beklagten als Angestellte mit einem monatlichen Bruttobezug (einschließlich der anteiligen Sonderzahlungen) von 15 192 S beschäftigt; sie hat das Arbeitsverhältnis zum 31. 3. 1980 aufgekundigt. Die Klägerin hatte einen jährlichen Urlaubsanspruch im Ausmaß von 25 Arbeitstagen. Während sie diesen Urlaub in den Jahren 1978 und 1979 zur Gänze konsumiert hatte, verbrauchte sie im Jahr 1980 nur einen Urlaub von 7 Arbeitstagen. Die Klägerin hat am... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 IAngG §19 Abs2 II2
Rechtssatz: Sowohl bei einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte als auch auf unbestimmte Zeit sind die Parteien berechtigt, für den Beginn des Arbeitsverhältnisses eine vierzehntägige Probezeit zu vereinbaren. Entscheidungstexte 4 Ob 32/80 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 32/80 8 ObA 124/04z ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 IAngG §19 Abs2 II2aAngG §40
Rechtssatz: Es sind Fälle denkbar, in denen ungeachtet der Vereinbarung einer mehr als einmonatigen Probezeit zwischen den Parteien schon bei Vertragsabschluß Einigkeit darüber bestand, daß das Arbeitsverhältnis nicht mit dem Ablauf dieser Probezeit enden, sondern über sie hinaus fortgesetzt werden soll. Die Entscheidung kann daher immer nur davon abhängen, ob im Einzelfall nach dem Willen der Par... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, daß sie vom Beklagten ab 1. Juli 1977 gegen ein monatliches Bruttogehalt von 11 768.40 S samt Anhang angestellt, am 1. September 1977 jedoch ohne hinreichende Gründe: fristlos entlassen worden sei. Da ihr der Beklagte das Entgelt für September 1977 noch gezahlt habe, gebühre ihr der eingeklagte Betrag als Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1977. Der Beklagte hat dieses Begehren dem
Gründe: und de... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 IAngG §19 Abs2 II2
Rechtssatz: Nicht jede Vereinbarung einer das gesetzliche Höchstausmaß übersteigenden Probezeit führt zur Annahme eines befristeten Dienstverhältnisses (§ 19 Abs 1 AngG). Entscheidend ist, ob nach dem Willen der Parteien - von der (teilnichtigen) nichtigen Vereinbarung über die Dauer der Probezeit abgesehen - insgesamt ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden sollte. ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 IAngG §19 Abs2 II2
Rechtssatz: Durch Abschluss eines - provisorischen oder probeweisen Dienstverhältnisses auf eine einen Monat übersteigende bestimmte Dauer wird kein solches Dienstverhältnis auf Probe, sondern ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis zur Probe begründet. Die Erprobung ist dabei nur das - rechtlich unerhebliche - Motiv des Vertragsabschlusses; das Dienstverhältnis selbst ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs1 II2AngG §19 Abs2AngG §40
Rechtssatz: Vereinbart der Dienstgeber mit dem Dienstnehmer, es vorerst mit ihm auf drei Monate probieren zu wollen und soll jeder innerhalb dieser Frist das Dienstverhältnis jederzeit lösen können, so gilt der erste Monat als Probemonat (§ 19 Abs 2 AngG), die restlichen zwei weiteren Monate als befristetes Dienstverhältnis (§ 19 Abs 1 AngG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §863 GIIIABGB §914 IABGB §1375 BAngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Eine Erklärung, die ihrem isoliert betrachteten Wortlaut nach eine bloße Wissenserklärung über die - nach Ansicht des Erklärenden - bestehende Rechtslage ist, kann ungeachtet ihrer rein deklarativen Formulierung im Einzelfall sehr wohl auch einen bestimmten Rechtsgestaltungswillen dokumentieren (hier: Äußerung, dass "im Metallgewerbe vier Wochen Probeze... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Kommt zwischen den Parteien ein "Dienstverhältnis auf Probe" im Sinne des § 19 Abs 2 AngG zustande, dann kann es nach der ausdrücklichen Anordnung dieser Gesetzesstelle vom Dienstgeber wie vom Dienstnehmer jederzeit und ohne Rücksicht darauf beendet werden, ob die Vertragspartner die Möglichkeit einer solchen freien Auflösung besonders vereinbart haben oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II2ArbVG §101BRG idF 1971 §14 Abs2 Z6
Rechtssatz: Für die probeweise Versetzung enthält § 14 Abs 2 Z 6 BRG keine für alle Fälle gleiche Zeitgrenze wie etwa § 19 Abs 2 AngG. Umstände des Einzelfalles sind maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 64/73 Entscheidungstext OGH 04.09.1973 4 Ob 64/73 Veröff: ZAS 1975,15 (kritisch Fischer) ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II2
Rechtssatz: Eine Probezeit kann auch noch nach dem Beginn des Dienstverhältnisses vereinbart werden; die Vereinbarung ist dann aber nur insoweit gültig, als sie sich noch auf den seit Vertragsbeginn laufenden Monat bezieht (Arb 6655). Entscheidungstexte 4 Ob 4/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1972 4 Ob 4/72 Veröff: ZAS 1973,60 (kritisch Haslinger) = So... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II2
Rechtssatz: Die Abmachung, den Kläger für die Dauer von drei Monaten probeweise aufzunehmen, ist kein Dienstverhältnis auf Probe, sondern ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis zur Probe. Ein Probedienstverhältnis im Sinne des § 19 Abs 2 AngG würde nur dann vorliegen, wenn die fristlose Lösbarkeit während der Probezeit vereinbart worden wäre (vgl SZ 25/198, Arb 5061). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten eine Kündigungsentschädigung in dem zuletzt im Berufungsverfahren auf 12.969 S 71 g eingeschränkten Betrag, weil nach seiner Meinung keine Probezeit vereinbart war, so daß die Erklärung des Beklagten, das Dienstverhältnis aufzulösen, nur als Kündigung aufgefaßt werden könne. Der Beklagte dagegen behauptet Vereinbarung eines Probemonates und rechtzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit, auf jeden Fall aber begrundete Entlassung d... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Wenn sich der Dienstnehmer absichtlich der Empfangnahme einer Auflösungserklärung entzogen hat, verstößt dies wider Treu und Glauben und es gilt die Erklärung als dem Dienstnehmer zugegangen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/63 Entscheidungstext OGH 24.09.1963 4 Ob 83/63 Veröff: EvBl 1964/66 S 101 = SozM IA/d,541 = Arb 7874 = SZ 36/118 ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber gekündigt, so können die Vertragsteile vereinbaren, dass im Anschluss an das erloschene Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zu beginnen habe und zwar mit einem Probemonat. Entscheidungstexte 4 Ob 59/63 Entscheidungstext OGH 30.07.1963 4 Ob 59/63 Veröff: EvBl 1963/426 S 575 = SozM IA/d,533 = Arb 7801 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIAAngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Eine schriftlich erklärte Auflösung des auf Probe eingegangenen Dienstverhältnisses wird erst mit der Zustellung an den Dienstnehmer wirksam. Entscheidungstexte 4 Ob 8/62 Entscheidungstext OGH 20.02.1962 4 Ob 8/62 Veröff: Arb 7533 Schlagworte SW: Arbeitnehmer, Ende, Beendigung, En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs2 IIAAngG §19 Abs2 II2BundesKollV für das Österreichische Hotel - und Gastgewerbe allg
Rechtssatz: Eine Probezeit kann gemäß Z 15 des zitierten KollV nur bei Dienstverhältnissen auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Ein "Probedienstverhältnis auf die Dauer eines Monates" ist daher als ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit mit der kollektivvertraglich höchstzulässigen Probefrist von vierzehn Tagen anzusehen. ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Auf den Grund der Auflösung eines Probedienstverhältnisses (schlechte Arbeitsleistung) kommt es nicht an. Entscheidungstexte 4 Ob 123/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 123/57 Veröff: SozM IA/d,272 = Arb 6742 9 ObA 141/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObA 141/90 Auch; Veröf... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Eine Probezeit kann immer nur für den Beginn eines Dienstverhältnisses vereinbart werden und nicht erst während des schon bestehenden Dienstverhältnisses zu laufen beginnen. Entscheidungstexte 4 Ob 39/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1957 4 Ob 39/57 4 Ob 4/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1972... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Geht der Ausübung der vom Dienstnehmer zu erfüllenden Obliegenheiten eine Einschulung im Betrieb des Dienstgebers voraus, so rechnet der Einschulungszeitraum zum Dienstverhältnis. Die Probezeit kann nur im Zeitpunkt des Antrittes des Dienstverhältnisses und nicht erst während des schon bestehenden Dienstverhältnisses zu laufen beginnen. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei für ein Probejahr von der Beklagten als Schlachthofwärter aufgenommen worden, er habe am 29. Oktober 1951 den Dienst angetreten, und sei mit Wirkung vom 28. November 1951 grundlos entlassen worden. Er erhebt nun Ansprüche auf Entlohnung für die volle Dauer des noch nicht abgelaufenen Probejahres. Das Erstgericht hat seine Klage abgewiesen. Es ging davon aus, es stehe überhaupt nicht fest, daß ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, gegebenenfalls aber hät... mehr lesen...