Norm
AngG §19 Abs2Rechtssatz
Wurde ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber gekündigt, so können die Vertragsteile vereinbaren, dass im Anschluss an das erloschene Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zu beginnen habe und zwar mit einem Probemonat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitgeber, Kündigung, Auflösung, Ende, Beendigung, Endigung, Verlängerung, Fortsetzen, Weiterbestehen, Probezeit, Dienstverhältnis auf Probe, Probedienstverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Angestellte, Kettenvertrag, Kettenarbeitsvertrag, Kettendienstvertrag; Covid-19European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028216Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021