Entscheidungsgründe: A) Zum Fortsetzungsbeschluss: Über das Vermögen der vormals Beklagten wurde nach Erhebung der Revision und der freigestellten Revisionsbeantwortung am 14. 10. 2010 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (mittlerweile ein Konkursverfahren) eröffnet und der nunmehrige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte am 3. 1. 2011 die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderung sei im Insolvenzverfahren angemeldet und von ihm in ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Thema des Befristungsmotivs als Voraussetzung des Ausnahmetatbestands der Befristung zur Erprobung gemäß § 10a MSchG noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege. Die Revisionswerberin schloss sich dieser
Begründung: der Zulässigkeit der Revision an und machte überdies geltend, dass das Berufungsgericht bezüglich des Abstellens auf das Befristungsmotiv von der Rechtsprechung des Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war erstmals in der Zeit vom 24. 3. 2003 bis zum 31. 1. 2004 aufgrund eines mündlich geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags bei der Beklagten als Assistent tätig. Danach war er aufgrund des Arbeitsvertrags vom 13./25. 3. 2004 als Assistent iSd § 49l VBG angestellt. Die entsprechende Assistentenstelle war im Mitteilungsblatt der Beklagten mit dem Hinweis ausgeschrieben worden, dass das Arbeitsverhältnis auf die Dauer der Abwesenheit einer Mitarbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 5. 2005 bis 31. 10. 2006 als Berater bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Parteien schlossen am 30. 5. 2005 einen Dienstvertrag mit Befristung bis 29. 5. 2006 ab. Am 13. 4. 2006 schlossen die Parteien einen Nachtrag zum Dienstvertrag, in dem die Befristung „für die Dauer der Abwesenheit von Frau Sandra Z*****" verlängert wurde. Anlässlich der Unterfertigung des Nachtrags zum Dienstvertrag erklärte der für den Kläger zuständige Abteilu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Elfriede M*****, Bürokauffrau, *****, gegen die beklagte Partei S***** GmbH, *****, vertreten du... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Thomas Keppert und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Christoph Z*****, vertreten durch Frischenschlager & Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten den aus dem
Spruch: ersichtlichen Betrag und brachte dazu vor, bei der Beklagten, welche ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen betreibt, vom 2. 2. 2004 bis 20. 2. 2004 beschäftigt gewesen zu sein, wobei es sich aufgrund des Kollektivvertrags für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung um ein Probezeitverhältnis gehandelt habe. Die Klägerin sei von der Beklagten an „N*****" überlassen worden, wo sie mit dem Verpacken ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 12. 1. 2004 bei der beklagten Partei als Thekenkraft mit einem Bruttomonatslohn von EUR 1.050 tätig; auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe anzuwenden. Im Zuge eines Vorstellungsgesprächs am 10. 1. 2004 wurde der Klägerin von einer Mitarbeiterin der beklagten Partei zugesagt, dass sie am 12. 1. 2004 zu arbeiten beginnen könne und dass das Arbeitsverhältnis für eine Probezeit geschlossen werde. Es kann ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass durch die - ausdrückliche - Vereinbarung des KollV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung entsprechend dessen Art IV Z 1 auch ein Probemonat vereinbart wurde, ist vertretbar. Einer solchen Vereinbarung steht auch der Umstand, dass der Arbeitnehmer zwecks Überlassung an Dritte aufgenommen wird, nicht entgegen (Arb 10.967). Die von der Revisionswerberin aufgeworfene Frag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 30. 8. 1999 als Hilfsarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde als Lackierhelfer für Schleif- und Abdeckarbeiten aufgenommen und später zusätzlich in der Spenglerei eingesetzt. Die ihm in der Lackiererei und in der Spenglerei aufgetragenen Arbeiten erledigte er stets ohne Widerspruch. Mit Ende September 2000 ging der Hausarbeiter der Beklagten in Pension, dem bis dahin die tägliche Reinigung der Werkstättenhalle und die in mehrwöchigen I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1981 (davon seit 1. 7. 1982 in einem ständigen Dienstverhältnis) bei der beklagten Partei als Beleuchter in der W* V* beschäftigt, wobei er in die Entlohnungsgruppe A, Entlohnungsklasse V, eingereiht ist. Nebenbei übt er die Tätigkeit als Beleuchter seit Jahren seit 1982 auch bei den S* F* aus, und zwar dort seit 1992 (1993?) in der Position eines Vorarbeiters. Seit 1996 ist er Mitglied des Betriebsrates für das technische Personal in der V*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der erstbeklagten Partei als ihrer Arbeitgeberin und der zweitbeklagten Partei als deren mithaftender Komplementärgesellschaft den Bruttobetrag von S 110.808,45 samt 10 % Zinsen seit 27. 2. 1998, und zwar S 79.788 als Kündigungsentschädigung für den Zeitraum vom 27. 2. bis 30. 6. 1998, S 13.153 an anteiligen Sonderzahlungen aus der Kündigungsentschädigung, S 5.388 an anteiligem Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration für die Zeit vom 7. 1. bis... mehr lesen...
Norm: AngG §19 Abs2
Rechtssatz: Da Arbeitsverhältnisse in der Regel auf unbestimmte Zeit eingegangen werden, weil der Arbeitgeber im allgemeinen die Dienste des Arbeitnehmers fortlaufend benötigt, bilden befristete Arbeitsverhältnisse die Ausnahme. Die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses muß demzufolge bestimmt und unzweifelhaft erfolgen. Entscheidungstexte 9 ObA 161/98m Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines Dienstverhältnisses auf Probe (§ 19 Abs 2 AngG) zutreffend verneint und folgerichtig der Klägerin die aus der (zeitwidrigen) Kündigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses entstehenden Ansprüche zuerkannt. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (§ 502 Abs 1 ZPO) darstellen, wenn dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (RZ 1994/45 mwN, WoBl 1995/54, RIS-Justiz RS0042871). Ein derartiger Entscheidungsfehler liegt hier jedoch nicht vor. Das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichtes Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIAAngG §19 Abs2 II2AngG §19 Abs2 II3KBGG §5a Abs2
Rechtssatz: Wenn das Ende der Probefrist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, kann nur bis zu diesem Zeitpunkt und nicht am folgenden Werktag die Lösung des Probearbeitsverhältnis erklärt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 286/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 286/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs2 IIAAngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Erstattung von Einschulungskosten ist unwirksam. Entscheidungstexte 9 ObA 1011/93 Entscheidungstext OGH 09.06.1993 9 ObA 1011/93 Schlagworte Angestellte, Nichtigkeit, Rückerstattung, Anlernkosten, Rückforderung, Kostenersatz, Probearbeitsverhältnis, Probedienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 10.März 1980 bis 20.Oktober 1989 beim Beklagten als Werkstättenleiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er hatte zuletzt die Aufsicht über ca 10 Mechaniker und es oblagen ihm die Durchführung der Administration, die Garantieüberwachung und ähnliche Tätigkeiten für den PKW-Bereich. Der Beklagte ist auch Geschäftsführer der T***** Nutzfahrzeuge GmbH, die im wesentlichen im LKW-Bereich tätig ist. Im Jahre 1989 verpachtete der Beklagte die We... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 XIIAngG §19 Abs2 II1
Rechtssatz: Keine Übernahme in ein neues Arbeitsverhältnis unter Befreiung des bisherigen Arbeitgebers liegt vor, wenn der Übernahme eine Probezeit für die Dauer eines Monats vorgelagert sein sollte. Entscheidungstexte 9 ObA 261/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1992 9 ObA 261/91 Veröff: WBl 1992,231 Sch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber, der Erstantragsgegner eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Zweitantragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Antragstellerin und beide Antragsgegner sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 erster Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs2 IIAAngG §19 Abs2 II1AÜG §10 Abs6AÜG §11 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die Zielsetzungen des AÜG verlangen nicht die Einschränkung der allgemein gesetzlich zulässigen Erprobungsmöglichkeit, es muß daher die Vereinbarung einer kurzfristigen Probezeit nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln - und somit mit einer jederzeitigen fristlosen Auflösung - auch bei der Arbeitskräfteüberlassung als zulässig angesehen werden. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 10. Juli 1990 bei der beklagten Partei, die als Personalbereitstellungsunternehmen tätig ist, als Hilfsarbeiter beschäftigt. Unter anderem haben die Parteien im Dienstzettel schriftlich eine Probezeit von der Dauer eines Monats vereinbart, innerhalb der das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden kann. Nach Ablauf dieser Probezeit sollte das Arbeitsverhältnis unbefristet sein u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich auf Grund einer Zeitungsannonce am 13. Jänner 1988 bei der beklagten Partei um eine Stelle in der Personalabteilung der Generalintendanz. Nach einem Kontaktgespräch am 18.Jänner 1988 und einem Einstellungsgespräch am 27.Jänner 1988 kam es am 28.Jänner 1988 zur Erstellung eines schriftlichen Dienstvertrages, der vom Generalintendanten unterschrieben wurde. Nach diesem Dienstvertrag sollte das Dienstverhältnis am 1.Mai 1988 beginnen und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 Abs2 IIAAngG §19 Abs2 II3
Rechtssatz: Zur Auslegung einer dem Arbeitnehmer noch während der Probezeit zugegangenen Erklärung, in der der Arbeitgeber erkennbar von der Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung zu lösen, Gebrauch machte. Entscheidungstexte 9 ObA 107/90 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 9 ObA 107/90 Veröff: WBl 1990,377 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei die Zahlung von 90.515,18 S brutto sowie 512,60 S netto sA an Kündigungsentschädigung, Urlaubsabfindung, Überstundenentgelt und restlichem laufenden Entgelt. Er sei vom 1.November bis 1.Dezember 1988 als Bauleiter bei der beklagten Partei angestellt gewesen. Am 30. November 1988 um 12,30 Uhr sei am Einsatzort des Klägers in Prag ein Telefax der beklagten Partei vom 29.November 1988 eingelangt, in dem erklärt worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit welchem die Revisionswerberin lediglich in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses der Klägerin zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Ents... mehr lesen...