Norm: AngG §1 VIIe
Rechtssatz: Rechtsanwaltsanwärter fallen unter das AngG. Entscheidungstexte 9 ObA 517/88 Entscheidungstext OGH 25.01.1989 9 ObA 517/88 9 ObA 521/88 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 521/88 Veröff: ecolex 1990,106 Schlagworte SW: Angestellte, Konzipient,... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIIeÄrzteG 1984 §2 Abs3
Rechtssatz: Ärzte leisten auch dann höhere Dienste im Sinne des AngG, wenn sie diese unter Anleitung und Aufsicht der ausbildenden Ärzte erbringen. Wer, wie ein Turnusarzt, seine Tätigkeit bereits mit einem Hochschulfachwissen ausgestattet beginnt, leistet jedenfalls höhere Dienste im Sinne des AngG, mag auch in dem zwischen ihm und der Krankenanstalt begründeten Rechtsverhältnis der Ausbildungszweck im Vor... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen 1. Dienstnehmern, die außerhalb der Kärntner Landes-Kranken-, H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 Ib
Rechtssatz: Bei der Behandlung der Angestellten ex contractu ist zwischen dem Arbeitsvertragsrecht, dem Kollektivvertragsrecht, dem Betriebsverfassungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht zu unterscheiden. In arbeitsvertragsrechtlicher Hinsicht bewirkt zwar die Zuerkennung der Angestellteneigenschaft die vertragsmäßige Behandlung des Arbeitnehmers als Angestellten, sie macht ihn aber deshalb nicht zum Angestellten. ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 VIIHGHAngG §1 Abs1HGHAngG §1 Abs2
Rechtssatz: Ist eine Hausangestellte Angestellte ex contractu, wurde das AngG lediglich zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages; sie wurde damit aber keine Angestellte und ist einer Angestellten ex lege nicht gleichgestellt. Entscheidungstexte 9 ObA 163/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 163/87 Veröff: Arb 10714 = DRdA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 6. November 1980 als sogenannte "Tagesmutter" mit der Betreuung des damals 5 Jahre alten Sohns der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom selben Tag hatten die Parteien vereinbart, daß die Klägerin eine Arbeitszeit von 24 Stunden einzuhalten habe. Nach Ablauf des Probemonats sollte ein auf einen Monat befristetes Arbeitsverhältnis beginnen, nach dessen Ende ein "reguläres Angestelltendienstverhältnis" in Kraft trete, f... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IdAngG §3AngG §4VBG §1
Rechtssatz: Die Anwendung des VBG - wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 und 2 VBG vorliegen - geht der Anwendung des AngG vor. Entscheidungstexte 9 ObA 67/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 67/88 Veröff: ZAS 1989,84 (Mayer - Maly) = Arb 10737 8 ObA 55/14t Entscheidungstext OGH 19.12.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6.April 1927 geborene Klägerin war durch mehr als fünf, aber weniger als zehn Jahre bei der beklagten Partei, der Ö*** A*** DER W***, die gemäß § 2 ihrer Satzungen eine unter dem besonderen Schutz des Bundes stehende juristische Person ist, als Geschäftsführerin der Buchhandlung und Leiterin der Auslieferung des von der beklagten Partei unter der Firma "V*** DER Ö*** A*** DER W***" betriebenen Unternehmens tätig. Die beklagte Partei ist mit dieser Firma... mehr lesen...
Norm: ArbAbfG §1 Abs3 Z4HGHAngG §1HGHAngG §17
Rechtssatz: Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wäre, das Arbeitsverhältnis dem HGHAngG unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein KollV und liegt auch keine Ausnahme gemäß § 1 Abs 5 HGHAngG vor, dann fällt das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des HGHAngG und ist gemäß § 1 Abs 3 Z 4 ArbAbfG vom... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1HGHAngG §17
Rechtssatz: Stellt ein Studentenheim seinen Bewohnern im wesentlichen alle jene Möglichkeiten zur Verfügung, die sie auch in einem privaten Haushalt haben, und wird ihnen die Führung ihrer Hauswirtschaft durch die Beistellung einer Bedienerin erleichtert, unterliegt deren Arbeitsverhältnis dem HGHAngG. Entscheidungstexte 9 ObA 24/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 22.Dezember 1980 bis 30.November 1986 als Bedienerin beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis, auf welches kein Kollektivvertrag Anwendung fand, endete infolge Kündigung durch die beklagte Partei. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin eine Abfertigung nach dem Arbeiterabfertigungsgesetz in Höhe von drei Monatsentgelten im Betrag von S 27.971 brutto sA. Die einen solchen Anspruch erst nach längerer Anwartschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Dem Berufungsgericht ist insbesondere darin beizupflichten, daß die anwaltlich vertretene Klägerin im Verfahren erster Instanz die Ungültigkeit der Wahl des Leo P*** zum Obmann der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes zu der ausschließlich den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden und der Klage allein zugrundeliegenden Frage des von den Vorinstanzen mit Recht verneinten Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses sind zutreffend. Es war daher auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet.... mehr lesen...
Begründung: Karl Michael H*** (im folgenden: Erstkläger), Wolfgang P*** (im folgenden: Zweitkläger) und Dr. Günther S*** (der während des Berufungsverfahrens am 30.3.1983 verstorbene Sohn der Kläger Gisela und Alois S***; im folgenden der Einfachheit halber weiterhin als Drittkläger bezeichnet) waren in der Jugendredaktion des Fernsehens der beklagten Partei beschäftigt, und zwar der Erstkläger von September 1978 bis Mai 1981, der Zweitkläger von 1977 bis Mai 1981 und der Drittklä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Frühjahr 1970 vereinbarte Alois M***** mit der Klägerin, seiner Tochter, dass diese in seinem Gast- und Schankgewerbebetrieb als Serviererin arbeite und als Lohn 10 % ihrer Tageslosung erhalte. Weitere Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Es wurde auch nicht darüber geredet, ob die Klägerin als Arbeiterin oder als Angestellte beschäftigt werde. Alois M***** gab der seine Buchhaltung führenden Buchprüfungs- und Steuerberatungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie gilt gemäß § 2 Abs 1 fachlich unter anderem für den Fachverband der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie, ausgenommen die F G AG. Sein persönlicher Geltungsbereich wird dahin umschrieben, daß er für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichner-Lehrlinge gilt. Der persönliche Geltungsbereich des Zusatzkollektivvertrages für die Angeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 31. Jänner 1978 Geschäftsführer der Klägerin und der W*****Gesellschaft mbH und stand bis zu diesem Zeitpunkt auch noch in einem Dienstverhältnis zur W*****gesellschaft; die W*****gesellschaft mbH (im folgenden kurz W***** Holding genannt) hat als Muttergesellschaft über 99 % der Anteile der Klägerin. Nach Auflösung des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beklagten. Mit Urteil d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ic
Rechtssatz: Aus den durch das Gesetz bestimmten Wesenszügen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist zu folgern, dass der mit der Organstellung in zeitlicher Hinsicht meistens gekoppelte Anstellungsvertrag des einzelnen Vorstandsmitgliedes mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein "freier Dienstvertrag" ist, für den gerade das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit charakt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Auch ein Industrieunternehmen, das etwa ein Erholungsheim für seine Arbeiter betreibt, führt im Rahmen dieses Erholungsheimes eine Hauswirtschaft, weshalb die dort Beschäftigten, wenn kein Kollektivvertrag vorliegt, unter das HGHAngG fallen. Entscheidungstexte 4 Ob 90/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 4 Ob 90/84 Veröff: SZ 57/190 = EvBl 1985/... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem HGHAngG und dem AngG kann daher, soweit es sich um Dienste höhere Art handelt, die auch unter § 2 Abs 1 Z 1 AngG fallen können, nur in der tatsächlichen Organisation des Betriebes oder der Hauswirtschaft gefunden werden, für die diese Dienste geleistet werden. Es wird daher davon abhängen, welche Tätigkeit die juristische Person ausübt und ob diese oder allenfalls der Teilbereich, in dem ... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte auch die bei juristischen Personen tätigen Dienstnehmer, welche die gleiche Arbeit wie bei natürlichen Personen beschäftigte Hausgehilfen verrichten, wie etwa Reinigungsfrauen, in den Schutz des Gesetzes einbeziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 90/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 4 Ob 90/84 Veröff: SZ 57/190 = EvBl 1985/64... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wären, das Arbeitsverhältnis dem HGHAngG unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein Kollektivvertrag und liegt auch keine Ausnahme gemäß § 1 Abs 5 HGHAngG vor, dann fällt das Dienstverhältnis in den Geltungsbereich des HGHAngG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Auch Hauslehrer der verschiedenste Art, Erzieher, Säuglingsschwestern, Hauskrankenpflegerinnen etc fallen unter das HGHAngG, sofern keine Ausnahmebestimmung vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 90/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 4 Ob 90/84 Veröff: SZ 57/190 = EvBl 1985/64 S 305 = Arb 10430 9 ObA 163... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1
Rechtssatz: Durch die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf Hauswirtschaften, die von juristischen Personen für ihre Mitglieder oder dritte Personen geführt werden, ist die von der Rechtsprechung bisher vorgenommene Abgrenzung, wonach Hauswirtschaft gleichbedeutend mit Privatwirtschaft ist, nicht mehr anwendbar. Entscheidungstexte 4 Ob 90/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Der Kläger trat am 16. 9. 1979 als pädagogischer Mitarbeiter in das SOS-Kinderdorf D ein. Sein Bruttogehalt betrug 14 935 S; darin waren 8 Überstunden pro Woche enthalten. Der Dienstgeber des Klägers, das SOS-Kinderdorf, ist ein Verein iS des Vereinsgesetzes und im Vereinsregister eingetragen. Zweck des Vereins ist die Betreuung schutzbedürftiger Jugend in familienähnlichen Gemeinschaften, wobei durch Zweigvereine Familienhäuser für schutzbedürftige Kinder errichtet werden, die als Do... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV
Rechtssatz: Neben besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten kommt auch dem Fehlen einer manuellen Betätigung für den Begriff der "höheren Arbeit" eine erhebliche Bedeutung zu. - Hier: Nicht Masseur. Entscheidungstexte 4 Ob 115/83 Entscheidungstext OGH 18.10.1983 4 Ob 115/83 Schlagworte SW: Angestellter, höhere, nicht kauf... mehr lesen...
Die Klägerin beantragt die Fällung des Urteils, 1. Die beklagte Partei - der Österreichische Rundfunk (ORF) - sei schuldig, der Klägerin 122 538 S samt Anhang zu zahlen, 2. es werde festgestellt, daß die Klägerin zur beklagten Partei in einem den Bestimmungen des Angestelltengesetzes sowie der Freien Betriebsvereinbarung für die Dienstnehmer des ORF unterliegenden Dienstverhältnis steht und Anspruch auf Bezüge nach Verwendungsgruppe 15 dieser Freien Betriebsvereinbarung hat, in eventu... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IVFBV des ORF §2
Rechtssatz: Wer für Fernsehen und Rundfunk Redaktionsdienste leistet, als Fernsehsprecher (Fernsehnachrichtensprecher) tätig ist und als journalistische und programmgestaltende Arbeit Beiträge zu periodisch wiederkehrenden Informationssendungen und Kultursendungen gestaltet, erbringt höhere nicht kaufmännische Dienste und unterliegt daher, wenn diese Tätigkeit seine Erwerbstätigkeit hauptsächlich in Anspruch nimmt... mehr lesen...