Norm
ABGB §1151 IIIRechtssatz
Aus den durch das Gesetz bestimmten Wesenszügen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist zu folgern, dass der mit der Organstellung in zeitlicher Hinsicht meistens gekoppelte Anstellungsvertrag des einzelnen Vorstandsmitgliedes mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein "freier Dienstvertrag" ist, für den gerade das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit charakteristisch ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
freier Dienstvertrag, Angestelltenverhältnis, Aktiengesetz, juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0027993Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2018