Norm
AngG §1 IaRechtssatz
Ist eine Hausangestellte Angestellte ex contractu, wurde das AngG lediglich zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages; sie wurde damit aber keine Angestellte und ist einer Angestellten ex lege nicht gleichgestellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Hausgehilfen, Tagesmutter, Sozialverischerungsrecht, VertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029154Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00163_8700000_002