RS OGH 1988/4/27 9ObA163/87

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Norm

AngG §1 Ia
AngG §1 VII
HGHAngG §1 Abs1
HGHAngG §1 Abs2

Rechtssatz

Ist eine Hausangestellte Angestellte ex contractu, wurde das AngG lediglich zum Inhalt ihres Arbeitsvertrages; sie wurde damit aber keine Angestellte und ist einer Angestellten ex lege nicht gleichgestellt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Hausgehilfen, Tagesmutter, Sozialverischerungsrecht, Vertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029154

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_009OBA00163_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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