Norm
HGHAngG §1Rechtssatz
Auch ein Industrieunternehmen, das etwa ein Erholungsheim für seine Arbeiter betreibt, führt im Rahmen dieses Erholungsheimes eine Hauswirtschaft, weshalb die dort Beschäftigten, wenn kein Kollektivvertrag vorliegt, unter das HGHAngG fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063428Dokumentnummer
JJR_19841127_OGH0002_0040OB00090_8400000_005