Norm: AngG §1 IaAngG §1 Ib
Rechtssatz: Die Vereinbarung der Angestellteneigenschaft führt nicht notwendig auch zur Anwendung des entsprechenden AngestelltenKV auf das Dienstverhältnis. Für Angestellte ex contractu kommt der jeweilige in Frage kommende KV nur dann zur Anwendung, wenn auch dies sowie die Einstufung in eine bestimmte Verwendungsgruppe unwiderruflich vereinbart wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIIe
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer die Fachschule für Elektrotechnik besucht und aufgrund seiner Ausbildung die Qualifikation als Betriebselektriker, technischer Zeichner und Elektroinstallateur erworben, ist seine überwiegend in der Elektroabteilung des Arbeitgeber ausgeübte Beratungstätigkeit als Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 AngG anzusehen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAngG §1 IVAngG §1 VIIa
Rechtssatz: Vertragsverhältnis eines Berufsfußballer ist Arbeitsverhältnis. Entscheidungstexte 9 ObA 186/92 Entscheidungstext OGH 30.09.1992 9 ObA 186/92 Veröff: SZ 65/124 10 ObS 123/98f Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 123/98f Veröff: SZ 71/187 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger traf mit der beklagten Partei am 2.Jänner 1987 folgende schriftliche Vereinbarung: "Vereinbarung zwischen dem Spieler P*****B***** und dem Verein G*****Der Verein G*****verpflichtet den Spieler P*****B***** leihweise bis Sommer 87 (30.6.1987) unter folgenden Bedingungen: Der Verein stellt dem Spieler eine möblierte Zweizimmerwohnung für die obige Vertragsdauer zur Verfügung (exklusive Strom und Telefon). Der Spieler erhält für die Vertragsda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Tätigkeit der Klägerin bei der Beklagten (Ausgabe von Eintrittskarten und Entgegennahme des Entgelts) als Angestelltentätigkeit zu werten ist, zutreffend verneint (vgl. Arb. 10.045, 9.749, 9.090, 7.982 und die eine inhaltsreichere und qualifiziertere Tätigkeit einer Kinokassierin betreffende Entscheidung Arb. 6.780). Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV
Rechtssatz: Für höhere nicht kaufmännische Dienste werden eine größere Selbständigkeit und Denkfähigkeit, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie die Fähigkeit der Beurteilung der Arbeiten anderer, Aufsichtsbefugnis sowie überwiegend nichtmanuelle Arbeiten und gewisse Einsicht in den Produktionsprozess (Arbeitsablauf) gefordert, wobei diese Kriterien Indizien sind und keineswegs zur Gänze im Einzelfall vorlieg... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IV
Rechtssatz: Werden Tätigkeiten verrichtet, die sich sowohl als höhere Dienste als auch als nicht höhere Dienste beurteilen lassen, dann entscheidet im allgemeinen das zeitliche Überwiegen. Haben jedoch die höhere qualifizierten Tätigkeiten für den Arbeitgeber die ausschlaggebende Bedeutung, dann kommt es nicht auf das zeitliche Überwiegen an. Entscheidungstexte 10 ObS 32/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.3.1950 geborene Klägerin hat die Volks- und Hauptschule besucht, die Pflichtschulausbildung aber wegen gesundheitlicher Schwierigkeiten nicht gänzlich abgeschlossen. Sie trat schon früh als Arbeitskraft in das Hotel- und Beherberungsgewerbe ein und war die ersten 10 Jahre als Stubenmädchen tätig. Seit dem Jahr 1976 arbeitet sie als Beschließerin, Etagengouvernante und Hausdame. Die Wäschebeschließerin (auch Hotelbeschließerin) verwaltet den Wäschebestand eines H... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, welcher Stellenwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Beurteilung des Vorliegens eines freien Dienstvertrages zukommt und ob eine Kündigungsentschädigung im Konkursfall nur bei Verschulden des Dienstgebers gebührt. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil es hinsichtlich der erstgenannten Streitfrage von der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes abgewichen sein will und zur zweit... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 ICAngG §1 VIArbVG §1ASGG §51 Abs3 Z2HVG §1HVG §30
Rechtssatz: Abgrenzung Angestellter - freier Handelsvertreter. Auf den freien Handelsvertreter sind nicht AngG, UrlG und der einschlägige Kollektivvertrag, sondern das HVG anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObA 320/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 9 ObA 320/90 Veröff: RdW 1991,212 = SZ 64/7 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, vertreibt Reinigungsmaschinen und Reinigungsprodukte. Der Kläger war bei der erstbeklagten Partei als Handelsvertreter vom Jahre 1976 bis zum 19.April 1988 beschäftigt. Da der Kläger mit Untervertretern arbeiten wollte, wurde die bereits bestehende Agenturvereinbarung bezüglich der Provisionshöhe geändert und am 1.März 1979 folgende Agenturvereinbarung geschlossen: ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIHVG §1VersVG §43
Rechtssatz: 1. Bei der Entscheidung der Frage, ob der für eine Versicherungsgesellschaft arbeitende Versicherungsvermittler selbständiger Versicherungsvertreter oder Angestellter ist, sind alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen. Dabei kommt der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses wesentliche Bedeutung zu. 2. Anknüpfungspunkte für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 27.Mai 1979 bei der beklagten Partei - einer Kaffeekonditorei - als Ladnerin beschäftigt. Bei der beklagten Partei wird, wenn Arbeitnehmer Waren für ihren Gebrauch entnehmen, der Listenpreis in die Kassa eingetippt und davon ein Rabatt von 30 % in Abzug gebracht. Anschließend wird der Bon abgerissen, mit dem Namen des Arbeitnehmers versehen und mit einem Klebstreifen an die Kassa geklebt. Abends wird dann bei Abrechnung des Trinkgelds die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger zunächst die Feststellung der Unwirksamkeit der am 30. 12. 1987 ausgesprochenen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitteilen; dieses Begehren ist rechtskräftig abgewiesen. Im zweiten Rechtsgang (ON 13 S. 3 f) erhob der Kläger als Eventualbegehren eine Stufenklage mit dem Inhalt, die beklagte Partei zur Rechnungslegung gegenüber dem Kläger über die von seinen Mitarbeitern in der Zeit vom... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1.Oktober 1987 die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die (am 1.September 1936 geborene) Klägerin war während der letzten 15 Jahre vor der Antragstellung überwiegend als Dekorateurin im Auslagenbereich beschäftigt. Sie verdiente zuletzt bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche 7.000 S netto im Monat. Es handelt sich um ei... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 A... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein angestellter kaufmännischer (nicht bloß handelsrechtlicher) Geschäftsführer einer GmbH verrichtet kaufmännischen Dienst im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Auch wenn er im Betrieb selbst handwerklich mitarbeitet (hier als gelernter Dachdeckermeister), steht jedenfalls - unabhängig vom zeitlichen Ausmaß - die Angestelltentätigkeit im Vordergrund. Ein nach dem ASVG pflichtversicherter Geschäfts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat ursprünglich eine Maler- und Anstreicherlehre absolviert und mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Seit dem Jahr 1971 begann er mit dem praktischen Erlernen der Dachdeckerei: Er gründete in diesem Jahr eine Dachdeckerfirma, für die er einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt erlernte er das Dachdeckergewerbe. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Dachdecker war er überwiegend als Geschäftsführer seines Unternehmens ka... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 49 % Gesellschafter der beklagten Partei, wogegen die Tiroler Ärztekammer 51 % der Geschäftsanteile hält. Der Kläger begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - 1. den Generalversammlungsbeschluß der beklagten Partei vom 26.5.1981 auf Abberufung des Klägers als Geschäftsführer für nichtig zu erklären und 2. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den mit dem Kläger abgeschlossenen Geschäftsführervert... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIIeASVG §273
Rechtssatz: Grundsätzlich ist ein mit Hilfsdiensten betrauter, unter ständiger Überwachung tätiger Laborant nicht als Angestellter zu qualifizieren. Entscheidungstexte 10 Obs 46/90 Entscheidungstext OGH 27.03.1990 10 Obs 46/90 Schlagworte SW: Kontrolle, Aufsicht European Case Law Identif... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 1. Februar 1988 die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren und trug der beklagten Partei die Erbringung einer vorläufigen Zahlung von 5.000 S monatlich auf. Es gelangte zum Ergebnis, daß die am 20. April 1942 geborene Klägerin, die zuletzt als Laborangestellte tätig war, auf Grund des medizinischen Leistungskalküls, wonach kontinuierliches Gehen, Stehen oder Sitzen nicht länger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund des schriftlichen Dienstvertrages vom 17. Dezember 1982 ab 1. September 1982 bei der Beklagten zum Zwecke der Ausbildung zum praktischen Arzt an der Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt Horn als Sekundararzt beschäftigt. Über sein Ersuchen gewährte ihm die Beklagte vom 1.Juni bis 31.Oktober 1985 einen Sonderurlaub gegen Fortfall der Bezüge im Sinne des § 2 Abs 7 des nö. Spitalsärztegesetzes 1975 (NÖ SÄG). Da am Krankenhaus Horn kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17.September 1987 wies die beklagte Partei den Antrag des am 26.August 1937 geborenen Klägers vom 25.Juni 1987 auf Berufsunfähigkeitspension mangels Berufsunfähigkeit ab. Die rechtzeitige Klage stützt sich darauf, daß der Kläger keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nachgehen könne und richtet sich auf die von der beklagten Partei abgelehnte Leistung im gesetzlichen Ausmaß ab 1.Juli 1987. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage, weil d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs.2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechtes eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner stellt seit dem 14.Oktober 1985 Turnusärzte ausschließlich unter Verwendung eines als Ausbildu... mehr lesen...
Norm: AngG §1 VIIeÄrzteG §2 Abs3
Rechtssatz: Private Dienstverhältnisse von Ärzten unterliegen dem AngG. Der gesetzliche Ausbildungszweck ändert nichts daran, daß das Rechtsverhältnis zwischen den anerkannten Ausbildungsstätten und den in Ausbildung zum praktischen Arzt oder zum Facharzt stehenden Ärzten typischerweise als Dienstverhältnis (Arbeitsverhältnis) zu qualifizieren ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...