Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der B. GmbH die Genehmigung für die Änderung der genehmigten gewerblichen Betriebsanlage für die Zwischenlagerung von Bodenaushub auf Grundstücken Nr 162/1, 164, 165, 166, 167, 168, 174/2, KG F., nach Maßgabe der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden mit dem zugehörigen Genehmigungsvermerk versehenen Plänen und sonstigen Unterlagen unter einer Reihe von Auflagen gemäß §§ 81 Abs 1 und 74 Abs 2 Gew... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 30.05.2007, Zl 2.1. A-133/29 wurde dem Berufungswerber die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für diverse Änderungen/Erweiterung der Betriebsanlage ?Hotel E.? auf der Gp XY KG B., erteilt. Der Genehmigungswerber erhob mit Eingabe vom 11.06.2007 gegen folgende, unter Spruchpunkt I/B (Arbeitnehmerschutz) vorgeschriebene Auflagen Berufung: ?20. Im gesamten Wellnessbereich dürfen Arbeitnehmer nur kurzzeitig im Sinne des § 30 Arb... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 02.08.2007, Zln III-8215 und 727/2007/RR/R wurde die gewerbebehördliche Genehmigung nach §§ 81 ff GewO 1994 für diverse Änderungen (Austausch und Neuaufstellung von Maschinen und Geräten, Errichtung neuer WC-Anlagen, Änderung der Musikanlage, Hinzunahme eines Gastgartens) am bestehenden Gasthauses ?B.? im Anwesen XY-Gasse 6, I., Parz XY, erteilt. In Bezug auf die einzelnen Änderungen wird auf die eingehende Betriebsbeschrei... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt wie folgt: Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel erteilte Ihnen mit Bescheiden vom 29.11.2000, Zahl 2.1 A-944/1, vom 14.12.2001, Zahl 2.1 A-944/19, vom 11.02.2003, Zahl 2.1. A-944/34, vom 28.09.2005, Zahl 2.1 A-944/89, die Betriebsanlagengenehmigung bzw Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes im Standort J. auf der Grundstücksnummer XY, EZI XY, GB J.. Sie haben es al... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid verweigerte die Bezirkshauptmannschaft Schwaz gemäß § 81 Abs 1 und § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 Herrn W. B. die Genehmigung für die Errichtung eines Wellnessbereiches und eines Büroraumes in der ehemaligen Malerwerkstätte der Firma N. im Standort V., XY-Weg 13 (Erdgeschoß der Tischlerei K.). Begründet wurde die Ablehnung der beantragten Änderung der Betriebsanlage mit sanitätspolizeilichen Mängeln. Dagegen richtet sich die fristgerechte und zulässige Berufung, i... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck erteilte Frau J. D. mit Bescheid vom 22.09.1999, Zl 2.1-176/99-14, die Betriebsanlagengenehmigung für ein Restaurant auf Gst XY, GB St. A. a.A., in der Betriebsart Restaurant. Im Rahmen der Betriebsanlagenbeschreibung wurde dieser Genehmigung unter der Rubrik Betriebsweise folgende Betriebszeit zugrunde gelegt: von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr in den Gasträumlichkeiten und von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der Freiterrasse. Mit Schreiben vom 29.11.2005 hat... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 10.07.2006, Zl-2.1 A 336/48 wurde unter Spruchpunkt B die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung nach §§ 81 ff GewO 1994 für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage ?Musikkassenproduktionsstätte? der Firma ?k.-m. AG?, E. Nr 91, durch Zubau einer Lagerhalle und Umbaumaßnahmen am Bestand auf der Gp XY/XY KG S. erteilt. Der technischen Beschreibung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass folgende Änderungen (Auszug) g... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 21.06.2005, Zahl SG-69-2005, wurde Frau A. Z., T., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben als Inhaberin einer Gewerbeberechtigung ?Konzession für das Gastgewerbe mit der Berechtigung nach § 189 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung 1973 in der Betriebsart ?Fremdenheim? im Standort T., XY, vom 28.1.2005 bis 30.1.2005 der Lebenshilfe Ortsvereinigung B., D-B., XY, Halbpension (Frühstück und Abendessen) ang... mehr lesen...
Im zu Grunde liegenden Betriebsanlagenverfahren hat der Betriebsanlageninhaber P. L. in B. Nr XY bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage auf Gst Nr XY, KG B., in B. Nr XY angesucht. Die technische Beschreibung des angefochtenen Bescheides lautet: Beabsichtigt ist die Änderung der mit Bescheid vom 05.12.2002, Zahl 2.1 A 753/13, genehmigten Betriebsanlage durch Einrichtung einer Cafe-Bar im Obergeschoss des ... mehr lesen...
Die A. S. KG hat mit Eingabe vom 10.11.2004 bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte um die Bewilligung zur Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines Lagerraumes für Pyrotechnikartikel der Klasse I und II im Kellergeschoß mit einer Gesamtbruttomasse von 100 kg, sowie durch die Lagerung von Pyrotechnikartikel im Verkaufsraum (40 kg) und in einem Vorratsraum (40 kg), angesucht. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 14.04.2005, Za... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 18.05.2005, Zl.: 2005/04/0069-3 Rechtssatz: Der Bewilligungsbescheid eines Bürgermeisters hinsichtlich Sperrstundenverlängerung (für Barbetrieb) setzt einen strengeren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht außer Kraft. Die Verlängerung der Betriebszeit bedeutet eine Änderung der Betriebsanlage. Schlagworte Bewilligung der Sperrstundenverlängerung, Betriebszeit im Betriebsanlagenbescheid, Verschulden mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Sie haben als betreibende Gewerbeinhaberin zu verantworten, dass am Standort in Salzburg, .., die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 31.7.2002, Zl. 5/01/29863/2002/013, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage eines mobilen Kebap-Imbiss-Anhängers im Zeitraum 27.11.2003 bis 2.5.2004 insofern in genehmigungspflichtiger Form nach Änderung betrieben wurde, als an ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 ist eine Genehmigungspflicht nach § 81 Abs 1 GewO 1994 jedenfalls nicht gegeben bei Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen. Im vorliegenden Fall stützt die erstinstanzliche Behörde die Genehmigungspflicht der vorliegenden Betriebsanlagenänderung (Errichtung eines hölzernen Anbaues an einem mobilen Imbissstand) auf Belange des Kundenschutzes (Beeinträchtigung des Brandschutzes). Feststellungen, dass durch die... mehr lesen...
Rechtssatz: Der von der Erstinstanz gegen den Rechtsmittelwerber als Gewerbeinhaber eines Transportunternehmens erhobene Tatvorwurf, eine genehmigte Betriebsanlage zur Ausübung des Transportgewerbes ohne die erforderliche Genehmigung geändert zu haben, indem die zur Betankung der betriebseigenen Fahrzeuge dienliche Tankstelle auch zur Betankung von betriebsfremden Fahrzeugen verwendet worden sei, ist zutreffend, wenn der Berufungswerber bis zur rechtskräftigen bescheidmäßigen Kenntnisnah... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungswerberin als gewerberechtlicher Geschäftsführerin der Betriebsanlage Hotel eine Änderung der Betriebsanlage (Errichtung eines Cafes und eines Speisesaales sowie eines Wellnessbereiches mit Sauna, Solarium, Dampf- und Hallenbad und einer Heizung) ohne die Genehmigung der Gewerbebehörde durchgeführt, so ist eine derartige Anlage aufgrund ihrer Betriebsweise und ihrer Ausstattung geeignet, das Leben oder die Gesundheit der Gäste zu gefährden und in Anbetrach... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21.08.2003, bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein eingelangt am 25.08.2003, hat die S. GmbH, Kundl, unter gleichzeitiger Vorlage von Projektsunterlagen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung ihrer Betriebsanlage in der KG Kundl durch Erweiterung der Fermentationsanlage (PPF), Bau 220, angesucht. Dieses Ansuchen wurde gemäß § 356a Abs 2 Gewerbeordnung 1994 durch Einschaltung in diverse Zeitungen mit dem Hinweis, dass der Genehmigungsantrag ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid vom 14. April 2003 wies die Bezirkshauptmannschaft Murau den Antrag des Berufungswerbers auf bescheidmäßige Feststellung, "dass das Be- und/oder Entladen von LKW´s durch die Betriebszeitenregelung im Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28.2.1989 nicht umfasst ist" zurück. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Frage, ob Be- und Entladetätigkeiten im Rahmen der vorgeschriebenen Betriebszeiten des Sägewerkes durc... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antrag eines Sägewerkinhabers auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob die in der Betriebsanlagen-Änderungsgenehmigung vorgeschriebene Verkürzung der Betriebszeiten auch für das Be- und/oder Entladen von LKW`s im Rahmen des Sägewerkbetriebes gelte oder nicht, konnte von der erstinstanzlichen Behörde bereits mangels einer strittigen Rechtsfrage zurückgewiesen werden, da sich die betreffende Antwort aus dem Änderungsgenehmigungsbescheid ergab. So waren die Ladetätigkei... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Abschätzung, ob eine Belästigung der Nachbarschaft durch den Betriebslärm auf dem Abstellplatz samt Zufahrt möglich ist, hat der gewerbetechnische Amtssachverständige hinsichtlich des Grundgeräuschpegels auf Tabellenwerte der ÖAL-Richtlinie Nr 3 und hinsichtlich des Schallleistungspegels der Maschinen bzw Fahrzeuge auf Werte aus einer von ihm geführten Lärmdatenbank zurückgegriffen. Für die Beurteilung der bloßen Möglichkeit einer Lärmbelästigung der Nachbarn M. war die... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 25.11.2002, Zl 2.1-334/99(X)-7, wurde der K. GmbH in Nauders gemäß § 81 Abs 1 Gewerbeordnung 1994 iVm § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung des bestehenden Hotelgebäudes auf Grundstück 1712, GB. Nauders, durch Zubau eines Glaspavillons an der Südostseite des Hotelgebäudes erteilt. Die Betriebszeiten für den Glaspavillon wurden zwischen 14.00 Uhr und 01.00 Uhr genehmigt, wobei Hintergrundm... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12.11.2002, Zl 2.1-2183/02-14, wurde die gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Restaurants mit Apres-Ski-Betrieb auf Gst. 709/1, GB Ladis, erteilt. Im Rahmen der Betriebsweise wurde im Bescheid festgelegt, dass die Freiterrasse während der Wintersaison täglich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit Hintergrundmusik mit einem mittleren Spitzenpegel von 65 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Bewilligungsverfahren wurden der gewerbetechnische und der medizinische Amtssachverständige der Bezirkshauptmannschaft Landeck beigezogen. Der gewerbetechnische Amtssachverständige hat die fachliche Qualifikation zur Feststellung der Lärmimmissionen, aus denen der medizinische Amtssachverständige die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit beurteilt hat, woraus die Behörde die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer Gesundheitsgefährdung bzw der Zumutbarkeit ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 77 Abs 1 Gewerbeordnung 1994 ist eine Betriebsanlage zu genehmigen, wenn nach dem Stand der Technik und dem Stand der medizinischen und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften zu erwarten ist, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden bestimmten geeigneten Auflagen die nach den Umständen des Einzelfalles voraussehbaren Gefährdungen im Sinn des § 74 Abs 2 Z 1 (Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit sowie des Eigentums oder s... mehr lesen...
Mit dem in Berufung gezogenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde der Firma E Kunststoffrecycling GmbH die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schredderanlage sowie die Erweiterung des Lagerplatzes im Rahmen der bestehenden Betriebsanlage in W erteilt. Gegen diesen Bescheid hat das Arbeitsinspektorat Graz innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und im Wesentlichen damit begründet, dass die vom Arbeitsinspektorat G... mehr lesen...
Rechtssatz: In Bescheiden über die gewerbebehördliche Genehmigung oder Änderung einer Betriebsanlage können Auflagen vorgeschrieben werden, die entweder nur die Interessen gemäß § 74 GewO schützen, oder nach § 93 Abs 2 und 3 ASchG nur dem Arbeitnehmerschutz dienen, oder beide schutzwürdigen Interessen verfolgen. In diesem Sinne müssen die Bescheide klarstellen, welche Auflagen sich auf welche der angeführten Bestimmungen stützen, und welche Auflagen sich auf beide Rechtsgrundlagen beziehe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachfolgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 27.12.2001, 14.00 ? 15.00 Uhr Tatort: Schirmbar, Gst. xxxx/yy Sonnfeldweg, Jochberg Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29.11.2000, Zahl 2.1 A-944/7, und Änderungsbescheid vom 14.12.2001, Zahl 2.1 A-944/19, erhielten sie die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schirmbar in Jochberg auf Gst. Nr xxxx/yy. Darin wurde die tägliche Aussperrstunde... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachfolgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 27.12.2001, 14.00 ? 15.00 Uhr Tatort: Schirmbar, Gst. xxxx/yy Sonnfeldweg, Jochberg Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29.11.2000, Zahl 2.1 A-944/7, und Änderungsbescheid vom 14.12.2001, Zahl 2.1 A-944/19, erhielten sie die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schirmbar in Jochberg auf Gst. Nr xxxx/yy. Darin wurde die tägliche Ausspe... mehr lesen...
Rechtssatz: Unstrittig und durch Auszug aus dem Firmenbuch (Stichtag 12.12.2000) bestätigt, wurde über die vorliegend als Gewerbeinhaber involvierte Gesellschaft mit Gerichtsbeschluss vom 19. Februar 1997 der Konkurs eröffnet und ist die Gesellschaft seither aufgelöst (§ 84 Abs.1 Z4 GesmbH-Gesetz; gesetzlicher Auflösungsgrund ohne nachfolgende Liquidation). Ist aber die Gesellschaft aufgelöst, wurde damit uno actu das Ausscheiden des bestellt gewesenen gewerberechtlichen Geschäftsführers -... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als der gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche Filialgeschäftsführer der weiteren Betriebsstätte in Salzburg, F-straße 18 - 20, der M Warenhandels-Aktiengesellschaft zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft am Standort in Salzburg, F-straße 18 - 20, die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 7.12.1995, Zahl 1/02/ 60486/95/0-41, gewerbebehördlich genehmigte B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19.12.1999, GZ.: 15.1 1999/4624, wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie sei als Konzessionsinhaberin dafür verantwortlich, dass Herr A A am 8.6.1999 um 21.50 Uhr als Kellner des in K, etablierten Barbetriebes "C" durch eine überlaut aufgedrehte Musikanlage ungebührlicher Weise störender Lärm erregt worden sei. Wegen dieser Übertretung wurde über die Berufungswerberin gemäß § 367 Z 25 GewO 1994 eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S... mehr lesen...