Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe eines technischen Büros auf dem Fachgebiet der Kulturtechnik und Wasserwirtschaft gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde im Wes... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist das Vorliegen der vollen Befähigung. In diesem Sinne umfasst die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen), sondern allein den - normativ - geforderten ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 GewO 1994 ergangenen Bescheid vom 14. Jänner 2000 unter Bezugnahme auf § 28 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes der Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Bauträger. Zur Begründung: führte der B... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z15;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Hat der Nachsichtswerber auf dem Gebiet des Bauträgergewerbes ausschließlich durch die Ausübung dieses Gewerbes in der Bundesrepublik Deutschland Kenntnisse erworben und wurden von ihm im Rahmen dieser Tätigkeit keine Geschäfte mit entsprechendem Österreich-Bezug abgewickelt, so fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass er über en... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Februar 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für das auf die Tätigkeiten der Immobilienmakler eingeschränkte Gewerbe der Immobilientreuhänder zum Zwecke der Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. für die Ausübung dieses Gewerbes an einem näher bezeichneten Standort verweiger... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 30. März 1999 verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG unter Berufung auf § 28 Abs. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zum Zwecke der Ausübung des Gewerbes "Technisches Büro für Kulturtechnik, eingeschränkt auf Wasserversorgungsanlagen, nicht kommunale Abwasserentsorgungsanlagen bzw. Abwasserentsorgungsanlagen bis zum Anschluss ans öffentliche Kanal... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 30. März 1999 verweigerte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG unter Berufung auf § 28 Abs. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zum Zwecke der Ausübung des Gewerbes "Technisches Büro für Kulturtechnik, eingeschränkt auf Wasserversorgungsanlagen, nicht kommunale Abwasserentsorgungsanlagen bzw. Abwasserentsorgungsanlagen bis zum Anschluss ans öffentliche Kanal... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich aus der Bestimmung des § 28 Abs 3 GewO 1994 ergibt, ist dann, wenn die Nachsicht nur für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt wird, die Nachsicht, und zwar auch jene im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1, also bei voller Befähigung, zu erteilen, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten des Nachsichtswerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3;
Rechtssatz: Wie sich aus der Bestimmung des § 28 Abs 3 GewO 1994 ergibt, ist dann, wenn die Nachsicht nur für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt wird, die Nachsicht, und zwar auch jene im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1, also bei voller Befähigung, zu erteilen, wenn die Kenntnisse und Fähigkeiten des Nachsichtswerbe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3;
Rechtssatz: Wird die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis lediglich für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt, so hat die Behörde unter dem Gesichtspunkt der vollen Befähigung im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 unter Zugrundelegung der den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften zunächst F... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3;
Rechtssatz: Wird die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis lediglich für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt, so hat die Behörde unter dem Gesichtspunkt der vollen Befähigung im Sinne des § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 unter Zugrundelegung der den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften zunächst F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §38;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0086 1 Stammrechtssatz Im Verfahren über die Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis ist die Frage, ob Nachsicht vom Ausschuß von der Gewerbeausübung nach § 26 GewO 1994 zu erteilen ist, als Vorfrage iSd § 38 AVG nicht zu prüf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer der TW KG, welcher mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 11. Mai 1982 und 26. Mai 1987 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe an den Standorten Saalbach, Hinterglemm Nr. und Saalbach, Hinterglemm Nr., sowie mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 25. Februar 1987 die Konzession für das Hotelwagengewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei Pkw bis zu neun Sitzplätzen am Standort Saa... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer der TW KG, welcher mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 11. Mai 1982 und 26. Mai 1987 die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe an den Standorten Saalbach, Hinterglemm Nr. und Saalbach, Hinterglemm Nr., sowie mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 25. Februar 1987 die Konzession für das Hotelwagengewerbe, beschränkt auf die Verwendung von zwei Pkw bis zu neun Sitzplätzen am Standort Saa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5 Abs2;GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Beschwerdeführer sein Begehren dahin präzisiert, dass sich der Antrag auf Nachsicht vom Befähigungsnachweis nur auf ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5 Abs2;GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der Beschwerdeführer sein Begehren dahin präzisiert, dass sich der Antrag auf Nachsicht vom Befähigungsnachweis nur auf ei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gem. § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 24. November 1998 verweigert der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Nachsicht vom Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Kraftfahrzeugtechniker, eingeschränkt auf Verkauf, Reparatur und Service-Pflege von Replicabau und Oldtimern sowie Klimaanlagen" gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2, Abs. 3 und Abs. 5 zweiter Satz GewO 1994. Nach Darstellung des Verfahrensgange... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040005.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. März 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Zahntechniker" verweigert. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer, welcher aufgrund seiner gesundheitlichen Situation infolge einer Gehirnoperation um Nachsicht der Meisterprüfung zum Zahntechniker angesucht habe (da er den Belastungen dieser Prüfung nicht gewachsen sei), besitze di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Mai 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 GewO 1994 die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), eingeschränkt auf die Verwendung von Blitzschutzanlagen, verweigert. Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage aus, der Beschwerdeführer vermöge zum Nachweis seiner Befähigung ausschließ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040135.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen bedarf es einer entsprechenden Mitwirkung des Nachsichtswerbers; es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine solche Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E 30.7.1996, 95/04/0129). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auch das Handwerk der Zahntechnik setzt grundsätzlich, vor allem im Hinblick auf die mögliche Beschäftigung von Arbeitnehmern, kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Ausmaß voraus, wie es erforderlich ist, um die in der Regel im Rahmen eines Gewerbebetriebes zu erbringenden kaufmännischen Leistungen erfüllen zu können, sodaß das Vorhan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §66 Abs4;GewO 1994 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis handelt es sich um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Solcherart hat aber allein der Nachsichtswerber, und nicht die Behörde, Umfang und Inhalt des über seinen Antrag eingeleiteten Nachsichtsverfahrens zu bestimmen (Hinw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. Juni 1997 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Gewährung der Nachsicht des Befähigungsnachweises für das Gewerbe "Elektrotechniker, eingeschränkt auf die Errichtung, Planung und Prüfung von Blitzschutzanlagen" gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 abgewiesen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Bundesminister in der Begründung: des Bescheides durch Übernahme der diesbezügliche... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/25 96/04/0107 1 Stammrechtssatz Der Nachsichtswerber muß jedenfalls auch im Rahmen der nach § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 geforderten hinreichenden tatsächlichen Befähigung in der Lage sein, nicht nur die Ausführung der in der Regel im Rahmen des Gewerbes zu erbringenden Leistungen durch andere Personen zu überwache... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 21. August 1994 stellte die Beschwerdeführerin an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land den Antrag auf Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Fußpflegers. Im Antrag wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin nach Ablegung der Matura im Jahr 1987 am Bundesschulzentrum T die Salzburger Schule für Gesundheitstraining und Bewegung besucht habe. Diese Maturanten-Ausbildung dauere zwei Jahre und beinhalte Theorie und Praxis der ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §28;BAG Ersatz Lehrabschlußprüfung Lehrzeit;BefNwV Fußpfleger Kosmetiker Masseure 1965;GewO 1994 §28 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/04/0033 E 22. Oktober 1998
96/04/0034 E 22. Oktober 1998
Rechtssatz: Der im Wege der Nachsichtsgewährung nicht zu unterschreitende Befähigungsstandard ist in der jeweiligen Meisterprü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §28 Abs1 Z2 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/04/0033 E 22. Oktober 1998
96/04/0034 E 22. Oktober 1998
Rechtssatz: Das Alter des Nachsichtswerbers von 25 Jahren ist für sich allein kein wichtiger Grund, der die Ablegung der erforderlichen Prüfung unzumutbar macht (Hinweis E 26. 9. 1973, 525/73, 18. 5. 19... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. März 1998 wurde 1. der Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 26. Juni 1997 wegen Unzuständigkeit behoben und 2. dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Fotografengewerbe zum Zwecke der Ausübung dieses Gewerbes eingeschränkt auf den Betrieb eines Mini-Labs zur Herstellung von Farb- und Schwarzweiß-Bildern sowie zur Filmentwicklung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2... mehr lesen...