Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 163

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/2 2003/04/0168

Mit dem im Devolutionsweg ergangenen Bescheid vom 24. Jänner 2002 hat die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 203 GewO 1994 die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für das Baumeistergewerbe verweigert. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde u.a. aus, dass der Landeshauptmann von Steiermark mit Bescheid vom 28. August 2000 das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Anerkennung der den vorgeschriebenen Befähigungsnachwei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 2003/04/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §59 Abs1;GewO 1994 §202 Abs1 Z1;GewO 1994 §202 Abs1 Z2;GewO 1994 §202 Abs1 Z3;GewO 1994 §203;GewO 1994 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/05/0067 E 29. August 2000 RS 1 (hier: der Beschwerdeführer hat primär die Nachsicht vom Befähiungsnachweis für das uneingeschränkte Baumeistergewerbe und nur im Eventualfall - bei Abweisung des primären Antrages... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2001/04/0108

Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Massage. Der Landeshauptmann von Vorarlberg lehnte dieses Ansuchen mit Bescheid vom 17. März 1999 gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 ab. Zur Begründung: heißt es nach Zitierung des § 28 Abs. 1 GewO 1994: "Die Nachsichtswerberin war in den Jahren 1984 bis 1989 in Südafrika in einem Kosmetikbetrieb als Verkaufsberaterin beschäf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2001/04/0108

Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Massage. Der Landeshauptmann von Vorarlberg lehnte dieses Ansuchen mit Bescheid vom 17. März 1999 gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 ab. Zur Begründung: heißt es nach Zitierung des § 28 Abs. 1 GewO 1994: "Die Nachsichtswerberin war in den Jahren 1984 bis 1989 in Südafrika in einem Kosmetikbetrieb als Verkaufsberaterin beschäf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2002/04/0059

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid verweigerte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Beschwerdeführer gemäß § 28 GewO 1994 die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe Maschinen- und Fertigungstechniker, eingeschränkt auf die Dauer von einem Jahr ab Rechtskraft des Nachsichtsbescheides. In der Begründung: heißt es im Wesentlichen, an den Beschwerdeführer sei die Einladung ergangen, mitzuteilen, ob er b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/9 2002/04/0059

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid verweigerte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Beschwerdeführer gemäß § 28 GewO 1994 die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe Maschinen- und Fertigungstechniker, eingeschränkt auf die Dauer von einem Jahr ab Rechtskraft des Nachsichtsbescheides. In der Begründung: heißt es im Wesentlichen, an den Beschwerdeführer sei die Einladung ergangen, mitzuteilen, ob er b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2002/04/0059

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E vom 30.1.1996, 95/04/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002040059.X02 Im RIS seit 20.01.2003 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2002/04/0059

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0086 E 31. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist das Vorliegen der vollen Befähigung. In diesem Sinne umfasst die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2002/04/0059

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Nachsichtswerber muss nicht nur in der Lage sein, die Ausführungen gewerblicher Tätigkeiten durch andere zu überwachen, sondern auch sie selbst zu verrichten (Hinweis E 11.11.1998, 98/04/0118). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002040059.X03 Im RIS seit 20.01.2003 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2001/04/0108

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0086 E 31. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist das Vorliegen der vollen Befähigung. In diesem Sinne umfasst die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2001/04/0108

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/04/0201 E 16. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Hinsichtlich des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen bedarf es einer entsprechenden Mitwirkung des Nachsichtswerbers; es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine solche Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E 30.7.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

RS Vwgh 2002/10/9 2001/04/0108

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund, dass vom Fehlen jeglicher fachlicher Verwendungszeiten auszugehen ist, sowie im Hinblick darauf, dass die Beschwerdeführerin der ihr gebotenen Gelegenheit, ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, nicht nachgekommen ist (vgl. dazu das hg. E vom 24. August 1995, Zl. 95/04/0017), bietet sich kein Anhaltspunkt dafür... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/27 2000/03/0085

Mit Eingabe vom 24. November 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht vom Befähigungsnachweis als Voraussetzung zum Erwerb einer Mietwagenkonzession, eingeschränkt auf die Beförderung von maximal 8 Personen mit einem PKW oder Kleinbus, ausschließlich zum Zwecke der Mitnahme von Personen zu Fremdenführungen lediglich im Raum Salzburg und Salzkammergut, ohne Verrechnung eines Fahrpreises. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 3. August ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/27 2000/03/0085

Mit Eingabe vom 24. November 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Nachsicht vom Befähigungsnachweis als Voraussetzung zum Erwerb einer Mietwagenkonzession, eingeschränkt auf die Beförderung von maximal 8 Personen mit einem PKW oder Kleinbus, ausschließlich zum Zwecke der Mitnahme von Personen zu Fremdenführungen lediglich im Raum Salzburg und Salzkammergut, ohne Verrechnung eines Fahrpreises. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 3. August ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2000/03/0085

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0111 E 24. Jänner 1995 RS 1 (hier ohne den letzten Satz; hier: im Falle der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für eine Teiltätigkeit des Gewerbes ist in gleicher Weise von den den Befähigungsnachweis festlegenden Vorschriften auszugehen, wobei gemäß § 28 Abs. 3 GewO 1994 zu prüfen ist, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

RS Vwgh 2002/2/27 2000/03/0085

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Weder vorwiegend wirtschaftliche Interessen noch das ins Treffen geführte Alter (im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides war die Beschwerdeführerin 39 Jahre alt) stellen einen Grund im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. a GewO 1994 dar, aus dem die Erbringung des Befähigungsnachweises für das angestrebte Mietwagen-Gewerbe nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/9 2000/04/0187

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. Mai 2000 verweigerte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 GewO 1994 die erbetene Nachsicht von der Ablegung der Meisterprüfung zur Ausübung des Stukkateur- und Trockenausbauerhandwerks, eingeschränkt auf den Trockenausbau. Die Beschwerdeführerin habe in ihrem Antrag ausgeführt, dass sie seit Mai 1993 das freie Gewerbe "Montage von nichttragenden Wänden und Decken a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.05.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/9 2001/04/0007

Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29. Mai 2000 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO 1994" verweigert. In der Begründung: wird näher ausgeführt, dass die beschwerdeführende Partei (auch) nicht eine hinreichende tatsächliche Befähigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer" (Fachkalkulat... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.05.2001

RS Vwgh 2001/5/9 2000/04/0187

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 Z. 2 Einleitungssatz GewO 1994 zunächst festzustellen, welche Leistungen im Rahmen der vom Nachsichtsansuchen betroffenen Teiltätigkeit des Gewerbes in der Regel zu erbringen sind und welche Tätigkeiten beherrscht werden müssen, um solche Leistungen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.2001

RS Vwgh 2001/5/9 2001/04/0007

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs8 idF 1998/I/158;GewO 1994 §28 Abs1;GewO 1994 §28 Abs3;GewO 1994 §94 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es sich bei der in der Berufung vorgenommenen Einschränkung des verfahrenseinleitenden Antrages betreffend Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateur- und Trockenausbauer gem. § 94 Z. 4 GewO ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.05.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/28 2000/04/0079

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Dachdecker gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe anlässlich seines neuerlichen Antritts zur Meisterprüfung im Juni 1987 diese in sämtlichen Prüfungsgegenständen nicht bestanden und er habe weder im erstinstanzlichen Verfahren noch m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/28 2000/04/0079

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Dachdecker gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe anlässlich seines neuerlichen Antritts zur Meisterprüfung im Juni 1987 diese in sämtlichen Prüfungsgegenständen nicht bestanden und er habe weder im erstinstanzlichen Verfahren noch m... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/28 2000/04/0081

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Friseure und Perückenmacher gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Vorinstanz habe die angestrebte Nachsicht mit der
Begründung: verweigert, auf Grund der vom Nachsichtswerber vorgelegten Beweismittel (der zufolge der Beschwerdeführer - neben seiner hauptb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2001

RS Vwgh 2001/3/28 2000/04/0079

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine Nachsichtserteilung sprechen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1996, Zl. 95/04/0124). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000040079.X02 Im RIS seit 08.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2001

RS Vwgh 2001/3/28 2000/04/0079

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. Juni 1983, Zl. 82/04/0100, ausgesprochen, dass sich die Personenbezogenheit im Sinne des letzten Tatbestandes des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a GewO 1973 - nunmehr § 28 Abs. 1 Z. 2 lit. a GewO 1994 - nicht auf physische oder psychische Merkmale einer Person beschränkt, sondern etwa auch ihre fin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2001

RS Vwgh 2001/3/28 2000/04/0079

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0086 E 31. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis gemäß § 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist das Vorliegen der vollen Befähigung. In diesem Sinne umfasst die Nachsicht nicht die Befähigung (die für die Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/13 2000/04/0109

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln, mit Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und mit sterilisiertem Verbandmaterial nach § 213 Abs. 1 Z. 5 GewO 1994 gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde (soweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/13 2000/04/0109

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei die Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln, mit Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und mit sterilisiertem Verbandmaterial nach § 213 Abs. 1 Z. 5 GewO 1994 gemäß § 28 Abs. 1 GewO 1994 verweigert. Zur Begründung: wurde (soweit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.2000

RS Vwgh 2000/12/13 2000/04/0109

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0099 E 15. September 1999 RS 2 (hier: nur hinsichtlich § 28 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994) Stammrechtssatz Wird die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis lediglich für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt, so hat die Behörde unter dem Gesichtspunkt der vollen Befähigu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2000

RS Vwgh 2000/12/13 2000/04/0109

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §28 Abs1 Z1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2;GewO 1994 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/04/0099 E 15. September 1999 RS 2 (hier: nur hinsichtlich § 28 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994) Stammrechtssatz Wird die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis lediglich für eine Teiltätigkeit eines Gewerbes beantragt, so hat die Behörde unter dem Gesichtspunkt der vollen Befähigu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.2000

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