RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0118

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Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/25 96/04/0107 1

Stammrechtssatz

Der Nachsichtswerber muß jedenfalls auch im Rahmen der nach § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 geforderten hinreichenden tatsächlichen Befähigung in der Lage sein, nicht nur die Ausführung der in der Regel im Rahmen des Gewerbes zu erbringenden Leistungen durch andere Personen zu überwachen, sondern auch sie selbst zu verrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040118.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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