RS Vwgh 1998/12/16 97/04/0201

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1;

Rechtssatz

Hinsichtlich des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen bedarf es einer entsprechenden Mitwirkung des Nachsichtswerbers; es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine solche Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E 30.7.1996, 95/04/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997040201.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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