Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1;Rechtssatz
Hinsichtlich des Vorliegens der Nachsichtsvoraussetzungen bedarf es einer entsprechenden Mitwirkung des Nachsichtswerbers; es ist nicht Aufgabe der Behörde, von Amts wegen alle Fakten zu erheben, die möglicherweise für eine solche Nachsichtserteilung sprechen (Hinweis E 30.7.1996, 95/04/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997040201.X02Im RIS seit
20.11.2000