IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der B OG, vertreten durch Herrn A, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes nicht vorliegen und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zu Recht 1. Die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Hofrätin Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwälte OG in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von NÖ vom 21.07.2020, ***, betreffend Entziehung der Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 31. Juli 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO geregelte Prognoseentscheidung setzt zum einen eine positive Persönlichkeitswertung voraus, zum anderen darf nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten sein. Dies... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerden der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13. April 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), sowie geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Nachsicht von einem Gewerbeausschlussgrund darf nur auf Grund eines Antrages erteilt werden. Die Nachsicht ist somit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt und es besteht kein Raum für eine amtswegige Berücksichtigung der §§ 26 f GewO im Zuge der Prüfung einer Gewerbeanmeldung (vgl ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Da sich die in § 13 Abs 1 und 2 GewO genannten Ausschlussgründe nur auf natürliche Personen beziehen, kann auch eine Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO nur diesen natürlichen Personen erteilt werden. Demnach kann ein Antrag hierzu auch nur von der natürlichen Person gestellt werden, weshal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für Bodenleger (Handwerk), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Für den Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist es erforderlich, auf Grundlage des Verhaltens in der Vergangenheit eine begründete und nachvollziehbare Prognose über das zukünftige Verhalten einer Person anzustellen. Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt daher die Feststellung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Zwar sind für die Entziehung einer Gewerbeberechtigung weder die Ursachen für die zur Verurteilung führende Straftat noch die wirtschaftlichen Folgen der Entziehung der Gewerbeberechtigung für den Verurteilten maßgeblich, gerade das der Straftat zugrundeliegende Motiv kann jedoch gemeinsam mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Persönlichkeitswertung sind alle äußeren Umstände zu berücksichtigen, die auf die Persönlichkeitsentwicklung – sei es im positiven oder negativen Sinn – von Einfluss sein können, wie zB Schadenswiedergutmachung, unbescholtene Lebensführung seit Tatbegehung, Rückfall in neuerliche Straf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 18. Dezember 2018, ***, betreffend den Antrag auf Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Aufgrund der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Eine Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 darf nur auf Antrag erteilt werden (vgl VwGH 2001/04/0142). Erlässt die Behörde einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt ohne diesbezüglichen Antrag, so nimmt sie eine Entscheidungskompetenz in Anspruch, die ihr nicht zusteht. Sc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 12. November 2018, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Beim Entziehungsgrund der strafgerichtlichen Verurteilung im Sinne des § 13 Abs 1 GewO ist die Behörde an ein rechtskräftiges Urteil gebunden. Es obliegt ihr aber die selbständige Beurteilung, ob alle weiteren Voraussetzungen der Entziehung gegeben sind (vgl VwGH 90/04/002... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist jede strafbare Handlung beachtlich, gleichgültig, ob sie im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten begangen wurde oder nicht. Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob Geschäftspartner oder Kunden de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frage iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist, ist das Wohlverhalten des Betroffenen zu be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO kommt es nicht darauf an, dass die Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat kaum zu befürchten ist. Für die Verneinung des Vorliegens dieser Tatbestandsvoraussetzungen ist vielmehr entscheidend, dass die in der (durch die fr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Wirtschaftliche Folgen der Entziehung einer Gewerbeberechtigung für den Gewerbeinhaber sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 nicht maßgeblich (vgl VwGH 2003/04/0119; 2009/04/0303). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 06. September 2018, Zl. ***, betreffend Konzessionsentziehung und Abweisung des Antrags auf Vermehrung der Kraftfahrzeuge nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.03.2019 Norm: GütbefG 1995 §5 Abs1GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91
Rechtssatz: Die in § 91 Abs 2 GewO 1994 geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Sanktion für die Nichtentfernung einer Person mit maßgebendem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte. Daher sind Ä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.03.2019 Norm: GütbefG 1995 §5 Abs1GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91
Rechtssatz: § 5 Abs 1 GütbefG regelt einen weiten Zuverlässigkeitsbegriff; dem Wort „insbesondere“ im Einleitungssatz des § 5 Abs 2 GütbefG kommt die Bedeutung zu, dass in den Fällen des § 5 Abs 2 GütbefG die Zuverlässigkeit jedenfalls zu verneinen ist, ansonsten aber (a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 14.03.2019 Norm: GütbefG 1995 §5 Abs1GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91
Rechtssatz: § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG enthält grundsätzlich die zwingende Rechtsvermutung, dass bei Vorliegen schwerwiegender Verstöße im Sinne dieser
Norm: die Zuverlässigkeit der betreffenden Person nicht mehr gegeben ist. Das Gewicht des Verstoßes ergibt sich danach aus de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 14.03.2019 Norm: GütbefG 1995 §5 Abs1GütbefG 1995 §5 Abs2GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal der „schwerwiegenden Verstöße" in § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG wird nicht nur durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt, sondern auch durch eine Vielzahl geringfügiger Verletzungen, wobei bei der Zuverlässigkeitsbeurteil... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A Gesellschaft m. b. H., vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 22. August 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Konzession für den grenzüberschreitenden Güterverkehr, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.01.2019 Norm: GüterbefG 1995 §1 Abs5GüterbefG 1995 §5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs232009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art6
Rechtssatz: Da das Güterbeförderungsgesetz keine Bestimmung über die Vorgehensweise enthält, wenn der Gewerbetreibende eine juristische Person ist und sich der Konzessionsentziehungsgrund... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.01.2019 Norm: GüterbefG 1995 §1 Abs5GüterbefG 1995 §5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs232009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art6
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG umfasst schwerwiegende verwaltungsrechtliche Verstöße, wodurch sichergestellt ist, dass nicht schon jede geringfügige Verletzung der g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.01.2019 Norm: GüterbefG 1995 §1 Abs5GüterbefG 1995 §5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs232009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art6
Rechtssatz: § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG enthält (grundsätzlich) eine zwingende Rechtsvermutung, dass bei Vorliegen schwerwiegender Verstöße im Sinne dieser
Norm: die Zuverlässigkeit des Gewerbeb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.01.2019 Norm: GüterbefG 1995 §1 Abs5GüterbefG 1995 §5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs232009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art332009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art6
Rechtssatz: Das Tatbestandsmerkmal der „schwerwiegenden Verstöße" in § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG wird durch an sich als schwerwiegend zu beurteilende Verstöße erfüllt und auch durch eine Vielza... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der B OG, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 02. August 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, den BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) aufgehoben und die Angelegenh... mehr lesen...