Rechtssatz: Der illegal in das Bundesgebiet eingereiste Beschwerdeführer hat hier einen Asylantrag gestellt. Eine EURODAC-Anfrage hat ergeben, dass der Beschwerdeführer bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, der abweislich entschieden wurde; weiters ist hervorgekommen, dass der Beschwerdeführer zahlreiche illegale Grenzübertritte begangen hat und weitere 6 Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern und in der Schweiz gestellt hatte, wobei er in einem Zeitraum von nur ca 3 Wochen ... mehr lesen...
1. Mit dem Bescheid vom 03.10.2006 ordnete der Polizeidirektor von Graz nach § 76 Abs 1 FPG gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer die Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung bzw der Abschiebung an und begründete die Maßnahme wie folgt: A Y A Y sei Fremder, da er nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitze und sei am 02.10.2007 in Graz einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen worden, bei d... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat ein Fremder während der Schubhaft einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt, genügt es für die weitere Aufrechthaltung der Schubhaft nach § 76 Abs 2 Z 4 FPG, dass die hiefür zuständige Fremdenpolizeibehörde - auf Basis eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und im Lichte der daraus resultierenden Konsequenzen - mit guten Gründen davon ausgehen kann, dass die Asylbehörde den Asylantrag gemäß § 5 AsylG zurückweisen wird, da ein anderer Staat zur Prüfung dieses Ant... mehr lesen...
In der am 23. Jänner 2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ eingelangten Schubhaftbeschwerde ist ausgeführt: ?1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (folgend nur mehr Bf genannt) kam am 27.12.2007 gemeinsam mit seiner Frau T****** K*******, geb 27.03.19**, AIS 07 12.*** und ihren drei Kindern Namens A**, geb 16.12.20**, A****, geb 28.03.20** sowie T*****, geb 20.11.20** nach Österreich. Unverzüglich nach Einreise ins Bundesgebiet begab sich der Bf mit seiner Frau aus freien St... mehr lesen...
A.) Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist am 4.1.2008 in Österreich eingereist und hat am selben Tag einen Asylantrag gestellt. Das Asylverfahren ist derzeit beim Bundesasylamt, Erstaufnahmestelle Ost anhängig. Das Bundesasylamt führt derzeit Konsultationen gemäß der Dublin-II-VO Nr 343/2003 des Rates mit Polen. Die BF erstattet durch ihren ausgewiesenen Vertreter nachstehende Beschwerde gemäß §82 PFG mit welcher die Verhängung der Schubhaft und die Anhaltung in Schubhaft durch d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verhängung von Schubhaft hat immer eine Rechtschutzgutabwägung vorauszugehen, bei welcher die jedem Menschen zustehenden, Verfassungsrang genießenden Grund- und Freiheitsrechte (Recht auf persönliche Freiheit und Recht auf Familienleben) dem staatlichen Interesse zur Absicherung voraus zu prognostizierender notwendiger fremdenpolizeilicher Maßnahmen durch Eingriff in diese Rechte gegenüberzustellen sind. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand einer Reisebewegung des Beschwerdeführers vom Dublinstaat Polen in den Dublinstaat Österreich in der Hoffnung auf eine höhere Chance der Asylgewährung vermag keinen Anhaltspunkt dafür zu geben, dass er das nunmehr in Österreich anhängige Asylverfahren nicht abwarten würde, wobei sich auch aus den Angaben, nicht nach Polen zurückkehren zu wollen, keine Anhaltspunkte für ein beabsichtigtes Entziehen des Beschwerdeführers in Form von ?Untertauchen? ableiten lassen. ... mehr lesen...
Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, ein Tschetschene reiste nach eigenen Angaben am 10.12.2007 in das Bundesgebiet illegal ein und stellte am 11.12.2007 in Traiskirchen einen Asylantrag. Anlässlich der Erstbefragung gab er an, dass er am 09.09.2007 von Grosny mit einem Zug nach Weißrussland gefahren sei, in Terespol einen Asylantrag gestellt habe, sich danach bei Bekannten privat in Warschau aufgehalten habe und am 08.12.2007 auf ... mehr lesen...
Am 22.01.2008 legte die Bezirkshauptmannschaft X den gegenständlichen Fremdenpolizeiakt zur Haftprüfung vor, mit dem Antrag, die Schubhaft zu überprüfen und der Verlängerung zuzustimmen. Ergänzend hat die Bezirkshauptmannschaft X ausgeführt, dass der Fremde am 26.07.2007 von den Niederlanden nach Österreich überstellt worden sei und am 27.07.2007 einen Asylantrag gestellt habe. Das Ausweisungsverfahren sei am 01.08.2007 eingeleitet worden und über D***** O**** die Verhängung der Schubhaft ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verletzung des §80 Abs1 FPG liegt auch vor, wenn auf Grund einzelner behördlicher Ermittlungsschritte zur Durchführung der Abschiebung (zur Erlangung des Heimreisezertifikates) zu lange Zeit verstreicht, wobei es unerheblich ist, dass die Nichtvornahme der Abschiebung dem Verhalten des Fremden durch falsche Angaben über seinen Herkunftsstaat zuzurechnen ist. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherung des Verfahrens und der Schonung der persönlichen Freiheit des Betroffenen folgt eine Verpflichtung der die Schubhaft anordnenden Behörde, nachvollziehbar darzulegen, inwiefern die Anordnung der Schubhaft erforderlich ist, um den Sicherungszweck zu erreichen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen Tatbestand des §76 Abs2 FPG gestützt wird, nur ultima ratio sein. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Die gegebene Fallkonstellation (Anspruch auf Grundversorgung; Mittellosigkeit; Interesse am Ausgang des Asylverfahrens) lässt trotz Fehlens einer familiärer Bindung des Beschwerdeführers im Bundesgebiet keine besonderen
Gründe: für die erhöhte Annahme erkennen, er werde sich dem weiteren Verfahren entziehen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Auf Grund der am 16.1.2008 bei der erkennenden Behörde eingelangten Schubhaftbeschwerde wird im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte und sonst im Rahmen der amtswegigen Entscheidungskompetenz bereffend die Feststellungen des Vorliegens der Voraussetzungen für die weitere Anhaltung festgestellt: Aus dem zur Entscheidung vorgelegten Akt der Behörde erster Rechtsstufe und den darin enthaltenen Unterlagen ergibt sich folgender maßgeblicher Sachverhalt: Der BF ist russischer Staats... mehr lesen...
Rechtssatz: Die einzelfallbezogen zu wertenden Ermessensgründe (illegale, schlepperunterstützte Einreise, keine finanziellen Mittel, keine Wohnung, kein Einkommen) stellen im Lichte der Judikatur zur Verhältnismäßigkeit der Haft als ultima ratio der Besicherung staatlicher Vollzugsinteressen keine geeignete
Begründung: für die Sicherung durch Schubhaft dar. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Aus dem zur Entscheidung vorgelegten fremdenpolizeilichen Akt der belangten Behörde und den darin enthaltenen Unterlagen ist folgender maßgeblicher Sachverhalt zu entnehmen und für die Entscheidung relevant: Der Beschwerdeführer ist russischer Staatsbürger und gehört der tschetschenischen Minderheit an. Nach dem Akteninhalt ist er am 30.10.19** in Russland geboren. Im November 2007 ist er gemeinsam mit seiner Familie aus seiner Heimat kommend über Weißrussland nach Polen gereist, wo er a... mehr lesen...
Aufgrund des von der belangten Behörde (BH X) vorgelegten Verwaltungsaktes, Zl. **S3- F-07 T, samt AIS-Auskunft vom 14.01.2008 und der, von der BH X am 15.01.2008 vorgelegten, Mitteilung des Bundesasylamtes gemäß §29 Abs3 AsylG vom 11.01.2008 im Zusammenhalt mit den, im Asylverfahren, im fremdenpolizeilichen Verfahren sowie in der Beschwerdeschrift getätigten, Angaben des Beschwerdeführers (im Weiteren: BF) steht nachfolgender Sachverhalt als erwiesen fest: Der, am 08.07.19** geborene, B... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Nichteinhaltung einreise-, ausreise- und aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen von EU-Staaten, dem Fehlen einer beruflichen Verankerung in Österreich, einer Erwerbsmöglichkeit im Inland, eines gültigen Reisedokumentes und von Barmitteln kommt in der gegenständlichen Fallkonstellation keine entscheidende Bedeutung zu, zumal diese Umstände auf einen Großteil der Asylwerber zutreffen und somit keine Besonderheit darstellen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Es kann dem Gesetzgeber nicht zugesonnen werden, er sei davon ausgegangen, alle potenziellen ?Dublin-Fälle? seien statt in Grundversorgung in Schubhaft zu nehmen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Beschwerdeführer unter Umgehung fremdenrechtlicher Bestimmungen und ohne gültige Reisedokumente nach Österreich eingereist ist, den Besitz von Mitteln zur Sicherung seines Unterhaltes nicht nachweisen kann und nicht im Besitz arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen ist, kann nicht zwingend geschlossen werden, sein weiterer Aufenthalt werde die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat, rechtfertigt für sich nicht den Schluss, dass er unrechtmäßig in einen anderen Schengenstaat weiterziehen und sich so dem Verfahren entziehen wird. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Jede Verhängung der Schubhaft nach §76 Abs2 FPG erfordert eine Einzelfallprüfung, kann also nicht schlüssig mit allgemeinen Erfahrungen aus anderen Fällen begründet werden. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Schubhaftnahme kann sich nur dann als gerechtfertigt erweisen, wenn weitere Umstände vorliegen, die den betreffenden ?Dublin-Fall? in einem besonderen Licht erscheinen und daher ?in einem erhöhten Grad? ein Untertauchen befürchten lassen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
In der am 9. Jänner 2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ eingelangten Schubhaftbeschwerde ist ausgeführt: ?Gegen die unrechtmäßige Anhaltung von I**** Z********, angeordnet durch den Bescheid mit der Zahl **S2-f-08 T vom 07.01.2008 wird hiermit Beschwerde gegen Verhängung der Schubhaft gem §82 FPG eingebracht. 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (folgend nur mehr Bf genannt) kam am 20.12.2007 gemeinsam mit seiner Frau M**** I***** (AIS 0711***) und dem neugeborenen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Verhalten des Beschwerdeführers, sich trotz Anhängigkeit eines Asylverfahrens in einem Dublin-Staat aus diesem entfernt zu haben, ist eine Schlussfolgerung hinsichtlich einer allfälligen Nichtakzeptanz negativer asylrechtlicher Entscheidungen nicht zulässig. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Verhalten des Beschwerdeführers, sich trotz tristester persönlicher Verhältnisse illegal von einem Staat der EU in einen anderen (Österreich) ?verbringen? zu lassen, ist keine erhöhte Bedeutung bei der Rechtsschutzabwägung beizumessen. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 31.08.2007 zog der Beschwerdeführer die am 09.08.2007 über ihn erfolgte Verhängung der Schubhaft sowie seine Anhaltung in Schubhaft von 09.08.2007 bis 16.08.2007 in Beschwerde. Er brachte vor, aus seiner Heimat Tschetschenien geflüchtet zu sein, weil er dort verfolgt worden sei. Da seine Gattin und seine Kinder in Österreich leben würden und als Flüchtlinge anerkannt worden seien, sei sein Fluchtziel Österreich gewesen. Auf seinem Reiseweg sei er in der Slowakei von Pol... mehr lesen...
Rechtssatz: § 17 Abs. 1 AsylG 2005 muss in gemeinschaftsrechtskonformer Weise dahingehend verstanden werden, dass ein Asylantrag zumindest (auch) immer dann als gestellt anzusehen ist, wenn sich Österreich bereit erklärt, den Asylantrag, der von einem Fremden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gestellt wurde, einer Prüfung zu unterziehen, weil Österreich nach der Dublin II-Verordnung zuständig ist, und der betreffende Fremde einen in § 17 Abs. 1 AsylG 2005 vorgesehenen Kontakt herstellt; ... mehr lesen...
Rechtssatz: Würde man, so wie dies die belangte Behörde (und offenbar auch das Bundesasylamt) tat, den in der Slowakei gestellten Asylantrag als für ein österreichisches Asylverfahren gänzlich irrelevant ansehen, so würde es im Belieben der österreichischen Behörden stehen, ihre nach der Dublin II-Verordnung bestehende Pflicht zur Prüfung des Asylantrages gänzlich zu unterlaufen. Nach den Regeln des Gemeinschaftsrechts ist es aber geboten, den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die Vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts können bloß allgemeine Annahmen und Erfahrungswerte die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Schubhaft im konkreten Einzelfall nicht begründen. Dies gilt nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ebenso für den Fall, dass sich eine Fremdenpolizeibehörde auf eine ?übliche Vorgangsweise? beruft. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu unmissverständlich festgehalten, dass die Verhängung der Schubh... mehr lesen...