RS UVS Niederösterreich 2008/01/29 Senat-FR-08-1016

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Veröffentlicht am 29.01.2008
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Rechtssatz

Die Schubhaft darf auch dann, wenn sie auf einen Tatbestand des §76 Abs2 FPG gestützt wird, nur ultima ratio sein.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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