Der illegal in das Bundesgebiet eingereiste Beschwerdeführer hat hier einen Asylantrag gestellt. Eine EURODAC-Anfrage hat ergeben, dass der Beschwerdeführer bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, der abweislich entschieden wurde; weiters ist hervorgekommen, dass der Beschwerdeführer zahlreiche illegale Grenzübertritte begangen hat und weitere 6 Asylanträge in verschiedenen EU-Ländern und in der Schweiz gestellt hatte, wobei er in einem Zeitraum von nur ca 3 Wochen in 3 verschiedenen Ländern (Schweiz, Niederlande, Österreich) Asylanträge gestellt hat. Von da her gesehen war ein Sicherungsbedarf zu bejahen und die Anwendung gelinderer Mittel zu verneinen.