Norm: StGB §8StGB §3
Rechtssatz: § 8 StGB unterscheidet hinsichtlich der irrtümlichen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht nach den Gründen des Tatsachenirrtums und schließt die Vorsatzstrafbarkeit auch bei einem auf sthenischen Affekt beruhenden Irrtum aus. Entscheidungstexte 15 Os 128/18i Entscheidungstext OGH 21.11.2018 15 Os 128/18i ... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §21StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Eine Fragestellung in Richtung Putativ-Notwehrexzess kommt bei einem auf den Einfluss des die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden abnormen Geisteszustands zurückzuführenden Irrtum über das Vorliegen einer Notwehrsituation nicht in Betracht, weil dieser bei der Beurteilung der Anlaßtat nach § 21 Abs 1 StGB unbeachtlich ist (vgl Leukauf/Steiniger Komm3, § 21 RN 9 mit weiteren Nachweisen). ... mehr lesen...
Norm: StGB §8
Rechtssatz: § 8 StGB erfaßt seinem Wortlaut nach den Fall, daß jemand über die rechtfertigende Situation als solche irrt, sonst aber im Rahmen des Rechts bleibt, also innerhalb der Grenze des betreffenden Erlaubnissatzes handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 4/94 Entscheidungstext OGH 22.06.1994 1 Ob 4/94 14 Os 73/06a Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §21 Abs1
Rechtssatz: Ein auf den Einfluss des die Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen ausschließlichen abnormen Geisteszustandes rückführbarer Irrtum, der zu der Einbildung eines rechtfertigenden Sachverhalts - wie etwa einer Notwehrsituation - führt, muss bei Beurteilung der Anlasstat nach § 21 Abs 1 StGB außer Betracht bleiben. In solchen Fällen ergibt sich nämlich die Straflosigkeit des Rechtsbrechens hinsichtlich einer An... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A3StGB §8
Rechtssatz: Putativnotwehr setzt schon begrifflich eine (Vorsatztat) Tat voraus, wobei diese nur deshalb nicht vorwerfbar ist, weil der Täter irrtümlich das Vorliegen einer sein Verhalten rechtfertigenden Notwehrsituation angenommen hat. Entscheidungstexte 13 Os 146/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 13 Os 146/93 Veröff: EvBl 1994/64 S 282 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StGB §3 Abs2 A3StGB §8StPO §313 A
Rechtssatz: Sowohl Notwehrüberschreitung aus asthenischem Affekt (§ 3 Abs 2 StGB) als auch Putativnotwehr (§ 8 StGB) und demzufolge auch Putativnotwehrexzeß schließen jedenfalls die Strafbarkeit für vorsätzliche Tatbegehung aus und bewirken Straflosigkeit des Täters, soweit nicht dessen strafrechtliche Haftung für ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht kommt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §16
Rechtssatz: Zum Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung bei irrtümlicher Annahme der Einwilligung der Verletzung nach Versuchsbeginn. Veröff: JR 1994,198 (Anmerkung Vitt) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1993:RS0103824 Dokumentnummer JJR_19930624_AUSL000_004STR00033_9300000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §8StGB §10
Rechtssatz: Zum übergesetzlichen (Putativnotstand) Notstand: Bei der Prüfung von einander widerstreitenden Interessen eines Tatopfers sind zur Beurteilung des Ausmaßes der Schutzbedürftigkeit des bedrohten Rechtsgutes einerseits im Vergleich zu der des aufzuopfernden anderseits in der konkreten Lebenssituation im Weg einer jeweils fallbezogen vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung und Interessenabwägung insbesondere ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §8StGB §10
Rechtssatz: Zur Frage des übergesetzlichen (Putativnotstandes) Notstandes, wenn aus der Sicht der Täter zur Rettung eines nahen Angehörigen aus der "Gewalt" im Sinn einer psychischen Abhängigkeit mit (vermeintlich) gesundheitsbedrohlicher Wirkung - einer religiösen Gemeinschaft ("Sekte") tatbildliche Handlungen nach den §§ 99, 105 und 83 Abs 2 StGB erforderlich schienen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Nach herrschender Judikatur ist das Recht nicht verhalten, dem Unrecht zu weichen, weshalb der rechtswidrig Angegriffene dem Angriff nicht ausweichen oder gar flüchten muss (ÖJZ-LSK 1982/20, 1985/57, EvBl 1986/42, 1987/158 uva). Dies ist ebenso auf einen in vermeintlicher Notwehrlage handelnden Täter zu übertragen. Entscheidungstexte 13 Os 159/87 E... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §8StGB §269StGB §287
Rechtssatz: Hat der Täter - wenn auch rauschbedingt - den gegen ihn einschreitenden (Kriminalbeamten) Beamten nicht als solchen erkannt, so scheidet infolge Tatbildirrtums, welcher die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung verhüllt und den - auch für § 269 StGB als Rauschtat erforderlichen - Vorsatz ausschließt, seine Bestrafung wegen § 269 StGB bzw § 287 (§ 269) StGB aus (Nichtigkeit nach Z 9 lit a bzw Z 10... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Notwehrüberschreitung aus sthenischen Affekten macht den Täter bei Putativnotwehr - ebenso wie im Fall einer tatsächlich gegebenen Notwehrsituation - für sein vorsätzliches Handeln verantwortlich. Bei Putativnotwehrexzess aus asthenischen Affekten kann Haftung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes eintreten, mag auch der Irrtum über den rechtfertigenden Sachverhalt an sich nicht fahrlässig bewirkt worden sein. ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 CStGB §8StPO §313 BStPO §314
Rechtssatz: Fragenschema bei Aktualität von rechtfertigender Notwehr, Putativnotwehr und Notwehrexzess. 1) Zusatzfrage nach rechtfertigender Notwehr, das ist nach notwendiger Verteidigung (§ 3 Abs 1 1.Satz StGB) unter Ausschluss offenbar unangemessener Verteidigung (§ 3 Abs 1 2.Satz StGB); 2) für den Fall der Verneinung, die (a) auf der Nichtannahme einer Notwehrsituation (§ 3 Abs 1 1.Satz StGB) oder a... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §136 Abs4
Rechtssatz: § 136 Abs 4 normiert einen deliktsspezifischen Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit der Tat unberührt läßt. Entscheidungstexte 12 Os 130/80 Entscheidungstext OGH 21.05.1981 12 Os 130/80 Veröff: RZ 1981/69 S 254 = SSt 52/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §8
Rechtssatz: Scheidet bei tatsächlich vorliegender Notwehr aus. Entscheidungstexte 10 Os 70/79 Entscheidungstext OGH 19.09.1979 10 Os 70/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089268 Dokumentnummer JJR_19790919_OGH0002_0100OS00070_7900000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §9 Abs2StGB §10
Rechtssatz: Zur Vorwerfbarkeit des Rechtsirrtums über einen rechtfertigenden Notstand. Entscheidungstexte 9 Os 86/79 Entscheidungstext OGH 18.09.1979 9 Os 86/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089287 Dokumentnummer JJR_19790918_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: StGB §8
Rechtssatz: Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf. BGH vom 06.01.1975, 4 StR 585/74; Veröff: MDR 1975,366 (Dallinger) Entscheidungstexte 13 Os 29/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 13 Os 29/79 Ähnlich; Beisatz: Die Pflicht, die Konfrontation zu meiden, gilt auch, wenn der Täter irrtümlic... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §8
Rechtssatz: Wer die Konfrontation sucht, obwohl er hätte ausweichen können, dem kann auch Putativnotwehr nicht zugute gehalten werden, auch wenn er irrtümlich vermeint, der angegriffene Gegner sei bewaffnet gewesen. Entscheidungstexte 13 Os 29/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 13 Os 29/79 European Case ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Putativnotwehr ist nur entschuldigend, sodaß dagegen Notwehr oder Nothilfe geübt werden darf. Entscheidungstexte 12 Os 113/78 Entscheidungstext OGH 30.11.1978 12 Os 113/78 12 Os 12/87 Entscheidungstext OGH 19.02.1987 12 Os 12/87 Vgl auch; Beisatz: Putativnotwehr bleibt jedenfalls... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Zur Frage der (Putativnotwehr) Notwehr, um verlorenes Spielgeld zu behalten. Entscheidungstexte 12 Os 156/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 12 Os 156/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089440 Dokumentnummer JJR_19781012_OGH0002_0120OS00... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §21 Abs1
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Anlasstat nach § 21 Abs 1 StGB ist ein auf den Zustand nach § 11 StGB zurückzuführender Tatirrtum im Sinne § 8 StGB unbeachtlich. Entscheidungstexte 10 Os 74/77 Entscheidungstext OGH 19.08.1977 10 Os 74/77 9 Os 202/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1978 9 Os 202/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §9StGB §105StPO §86 Abs2
Rechtssatz: Wenn das Gericht dem wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB verfolgten Angeklagten ein Anhaltungsrecht nach dem § 86 Abs 2 StPO abspricht, muß es Feststellungen treffen, die eine Beurteilung der Frage ermöglichen, ob er irrtümlich einen rechtfertigenden Sachverhalt im Sinne des § 8 StGB angenommen hat oder ihm ein nicht vorwerfbarer Rechtsirrtum im S... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Allgemeine Angst vor einer Person rechtfertigt oder entschuldigt einen Angriff auf diese nicht. Entscheidungstexte 10 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 03.11.1976 10 Os 137/76 11 Os 26/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 11 Os 26/79 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8StGB §9 Abs2
Rechtssatz: Die irrige Annahme des Notwehrrechtes eines auf frischer Tat ertappten Rechtsbrechers gegenüber der ihn anhaltenden Person ist dem Rechtsbrecher im Sinne des § 9 Abs 1 StGB vorzuwerfen und daher nicht geeignet, ihn zu entschuldigen. Entscheidungstexte 12 Os 167/75 Entscheidungstext OGH 23.02.1976 12 Os 167/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §8StGB §9
Rechtssatz: Der Irrtum eines Gendarmen über das Ausmaß seiner aus dem VStG erfließenden Befugnisse ist nicht als Irrtum über eine dem Strafrecht zugehörige
Norm: , sondern als Irrtum über einen Sachverhalt und damit über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens anzusehen, der ihn, träfe er zu, entschuldigen würde (hier: Irrtum über die Berechtigung, bei geändertem Sachverhalt eine voreilig erstattete Anzeige wegen Übertretung n... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §8StGB §9
Rechtssatz: Der Irrtum über die Berechtigung, im Zuge einer Notwehrhandlung von einer mitgeführten Faustfeuerwaffe Gebrauch zu machen, ist ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines strafbaren Verhaltens. Entscheidungstexte 13 Os 62/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 13 Os 62/73 Veröff: EvBl 1974/103 S 217 = SSt 44/26 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8StGB §80 BStGB §88 C
Rechtssatz: Auch die schuldhafte irrige Annahme einer Notwehrsituation und damit ein Handeln in einer schuldhaft ohne hinreichende
Gründe: angenommenen Notwehrsituation macht unter Umständen für die Folgen der Handlung nach § 335 StG (nunmehr §§ 80, 88 StGB) haftbar (RZ 1966,60). Entscheidungstexte 12 Os 223/71 Entscheidungstext OGH 24.02.19... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A3StGB §8
Rechtssatz: Putativnotwehr liegt vor, wenn der Handelnde sich irrtümlich angegriffen wähnt, ohne es in Wahrheit zu sein, dh eine Situation annimmt, die ihn, läge sie wirklich vor, zu seinem Tun aus dem Grunde der Notwehr berechtigen würde. Entscheidungstexte 10 Os 251/71 Entscheidungstext OGH 22.02.1972 10 Os 251/71 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §8StGB §9
Rechtssatz: Ein Irrtum des Täters über das Vorliegen eines Rechtfertigungsumstandes oder Entschuldigungsumstandes schließt als strafrechtlicher Rechtsirrtum die Strafbarkeit nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 206/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1967 12 Os 206/66 Veröff: RZ 1968,48 10 Os 56/73 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §8
Rechtssatz: Hält der Angeklagte die tatsächlich rechtswidrige Tat infolge eines Tatsachenirrtums für rechtmäßig, so wird er auch dadurch nicht strafbar, daß er die vermeintlich rechtmäßige Tat unzweifelhaft auch dann gesetzt haben würde, wenn er um ihre Rechtswidrigkeit gewußt hätte. Entscheidungstexte 5 Os 1012/55 Entscheidungstext OGH 04.10.1955 5 Os 1012/55 Veröf... mehr lesen...