Norm
StGB §8Rechtssatz
§ 8 StGB unterscheidet hinsichtlich der irrtümlichen Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts nicht nach den Gründen des Tatsachenirrtums und schließt die Vorsatzstrafbarkeit auch bei einem auf sthenischen Affekt beruhenden Irrtum aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132391Im RIS seit
15.02.2019Zuletzt aktualisiert am
15.02.2019