Norm
StGB §3 A3Rechtssatz
Die irrige Annahme des Notwehrrechtes eines auf frischer Tat ertappten Rechtsbrechers gegenüber der ihn anhaltenden Person ist dem Rechtsbrecher im Sinne des § 9 Abs 1 StGB vorzuwerfen und daher nicht geeignet, ihn zu entschuldigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089424Dokumentnummer
JJR_19760223_OGH0002_0120OS00167_7500000_002