Norm
StGB §3 A1Rechtssatz
Der Irrtum über die Berechtigung, im Zuge einer Notwehrhandlung von einer mitgeführten Faustfeuerwaffe Gebrauch zu machen, ist ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit eines strafbaren Verhaltens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0088849Dokumentnummer
JJR_19731023_OGH0002_0130OS00062_7300000_001