Norm
StGB §3 A1Rechtssatz
Wer die Konfrontation sucht, obwohl er hätte ausweichen können, dem kann auch Putativnotwehr nicht zugute gehalten werden, auch wenn er irrtümlich vermeint, der angegriffene Gegner sei bewaffnet gewesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0088921Dokumentnummer
JJR_19790419_OGH0002_0130OS00029_7900000_001