Norm
StGB §5 ERechtssatz
Ein Irrtum des Täters über das Vorliegen eines Rechtfertigungsumstandes oder Entschuldigungsumstandes schließt als strafrechtlicher Rechtsirrtum die Strafbarkeit nicht aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anmerkung: Zum Rechtsirrtum vgl nunmehr § 9 StGB sowie zur irrtümlichen Annahme eines rechtsfertigenden Sachverhaltes § 8 StGB.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0088940Dokumentnummer
JJR_19670922_OGH0002_0120OS00206_6600000_001