Norm: StGB §43
Rechtssatz: § 43 StGB ist nur anwendbar, wenn die urteilsmäßig verhängte Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Eine Vorhaftanrechnung nach § 38 StGB ist dabei ohne Belang. Entscheidungstexte 15 Os 78/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 15 Os 78/88 Veröff: SSt 59/45 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Manfred Matthias B*** - im zweiten Verfahrensgang abermals - des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, zweiter, dritter und vierter Fall, und Abs. 2, erster Fall, SuchtgiftG schuldig erkannt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift, nämlich Kokain, in einer großen Menge 1. von Südamerika über die Schweiz nach Österreich ausführte bzw einführte, und zwar 1.1. zwischen Jänner und Anfang April 1985 mindestens 200 Gramm von Rio de Janeiro... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Generalprävention: Organisiertem Schläger-Unwesen muß zum Schutz der Gesellschaft vor asozialen Machtstrukturen zu jeder Zeit mit Nachdruck entgegengewirkt werden. Entscheidungstexte 15 Os 55/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 15 Os 55/88 Veröff: SSt 59/42 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 43 StGB sind neben dem Vorleben des Rechtsbrechers jedenfalls auch die Art der strafbaren Handlung, sein Verhalten nach der Tat, vor allem aber der Grad der Schuld des Täters zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 14 Os 20/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 14 Os 20/88 ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten Dr. Georg K*** wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 (erster Fall) StGB nach dem ersten Strafsatz des § 148 StGB unter Anwendung der §§ 41, 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, wobei es den Tagessatz mit 650 S und die Ersatzfreiheitsstrafe mit 120 Tagen festsetzte. Bei der Strafbemessung wertete es als erschwerend "die strafbaren Handlungen verschiedener Arten" und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf M*** der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB und der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB sowie des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach §§ 28, 142 Abs. 1 StGB zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bei deren Bemessung waren erschwerend das Zusammentreffen eines Verbrechens mit zwei Vergehen und die einschlägigen Vorstrafen; mildernd war nichts. Gegen dieses Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 23jährige Reinhard J*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - im September 1984 und im Oktober 1985 in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Gerhard R*** nach Aufbrechen von Warenautomaten der Firma H***-Warenhandel einmal eine 10-S-Münze und einmal ca. 100 S Münzgeld gestohlen hatte. Rechtliche B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9.August 1969 geborene, sohin jugendliche Jacek W*** und sein am 10. Dezember 1957 geborener Bruder Aleksander W*** (zu A/I/ und II/) des Vergehens der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 88 Abs 1 und 4 zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB, (zu A/III/ - im Urteilsspruch zufolge eines offensichtlichen Schreibfehlers II/ - bis XXIV/) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung unter... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte Charlotte O*** wegen des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB nach §§ 28, 37 Abs. 1, 288 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 360 (dreihundertsechzig) Tagessätzen, wobei es den Tagessatz mit 600 S bestimmte und die Ersatzfreiheitsstrafe mit 180 (einhundertachtzig) Tagen festsetzte. Bei der Strafbemessung wertete ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte die am 2.Juni 1964 geborene Karin W*** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 15 StGB. nach § 147 Abs. 3 StGB. unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB. auf das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 26.Juni 1986, GZ. 20 Vr 1491/85-104, zu einer Zusatzstrafe von einem Jahr, die es gemäß § 43 Abs. 1 StGB. unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachsah. Bei der Straf... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 28. Mai 1986, GZ 12 E Vr 1272/85-31, wurde Alfred S*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 84 Abs. 2 StGB unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt; der einzelne Tagessatz wurde mit 140 S bemessen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde die Ersatzfreiheitsstrafe mit 60 Tage... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Alexander Claus F*** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und nach § 164 Abs. 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 17.November 1980, 10 U 601/79, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 25 Tagen als Zusatzstrafe verurteilt. Diese Strafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Bei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne P*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB und des Vergehens der versuchten falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde als Beteiligte nach §§ 15, 12, 2. Alt., 289 StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in Wien A/ ein ihr anvertrautes Gut im Wert von mehr als 100.000 S, nämlich für die Firma S*** & H*** OHG vereinnahmte Geldbeträge in nachangeführter Höhe, sich mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.März 1945 geborene Gastwirt Anton Z*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (I/1) sowie des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit c WaffenG (III) und der am 1.November 1953 geborene Vertreter Ludwig F*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (I/2) sowie des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB (II) schul... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ursula D*** des Verbrechens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr sowie überdies gemäß § 369 (Abs. 1) StPO zur Bezahlung eines Betrages von 112.844,50 S an den Privatbeteiligten Johann K*** verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend den hohen Schaden sowie d... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Es wäre verfehlt, bei Sittlichkeitsdelikten aus generalpräventiven Gründen generell eine bedingte Strafnachsicht zu versagen, zumal es sehr entscheidend auf den Unrechtsgehalt und damit auch Schuldgehalt der jeweiligen Tat ankommt (hier § 43 Abs 1 StGB bei § 207 Abs 1 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 46/86 Entscheidungstext OGH 10.04.1986 13 Os 46/86... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StGB §43
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zusatzstrafe (§ 31 StGB) bedingt nachgesehen werden kann, kommt es nur auf deren Art und Ausmaß an. Daß die Summe der Freiheitsstrafen aus zwei zueinander im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Urteilen das im § 43 Abs 1 oder Abs 2 StGB vorgesehene Höchstmaß übersteigt, schließt die Gewährung bedingter Strafnachsicht nicht generell aus. Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden) angefochtenen Urteil wurden der am 14.Feber 1966 geborene Gerd G*** und die am 29.Jänner 1966 geborene Ruth L*** im zweiten Rechtsgang des (am 5.Juli 1984 begangenen) Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Über sie wurden vom Geschwornengericht hiefür nach §§ 41, 143 erster Strafsatz StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das (auf... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StPO §292StPO §295
Rechtssatz: Eine auf Ausschaltung der Anwendung des § 37 StGB gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft, die lediglich die Verhängung einer "schuldangemessenen unbedingten Freiheitsstrafe" begehrt, läßt angesichts dieser hinsichtlich des Strafausmaßes in jeder Richtung offen bleibenden Formulierung die Interpretation zu, daß die Anklagebehörde (allenfalls auch) die Verhängung einer unbedingten Freiheits... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Februar 1959 geborene Engelbert B*** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach § 208 StGB. schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 StGB. nach § 207 Abs. 1 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Gemäß § 21 Abs. 2 StGB. wurde die Einweisung des Genannten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Der Angeklagte be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas mehr als siebzehn Jahre alt gewesene (damalige) Rohrschlosserlehrling Dietmar A der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z 2 StGB sowie der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 3 (mit Bezug auf § 81 Z 2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 im Gemeindegebiet St.Pantaleon/Erla als Lenker eines Mopeds, auf dessen Sozius Herbert B mitfuhr,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 (Abs. 3) und Abs. 4 zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und unter gleichzeitiger Festsetzung der Strafe gemäß § 13 Abs. 2 JGG für seinen Schuldspruch wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB und der Täuschung nach § 108 Abs. 1 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hannelore (Hildegard) A (A) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB sowie (B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach § 153 Abs. 2 StGB, zweiter Strafsatz unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat sie (zu A) in der Zeit vom 1.Jänner 1979 bis zum 14.Oktober 1983 in ... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Im Regelfall steht zwar ein einschlägig kriminell belastetes Vorleben einer Anwendung des § 43 StGB entgegen; das darf jedoch nicht zu einem schematischen Ausschluß bedingter Strafnachsicht in allen derartigen Fällen führen. Entscheidungstexte 12 Os 80/85 Entscheidungstext OGH 29.08.1985 12 Os 80/85 Veröff: SSt 56/57 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Februar 1957 geborene, bei der Alarmabteilung der Bundespolizeidirektion Wien als Sicherheitswachebeamter Dienst versehende Hannes A des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 15, 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 22. Oktober 1984 in Wien mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf Verfolgung und verwaltungsbehördliche Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsord... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hubert A und Günther B (neben einer anderen strafbaren Handlung auch) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB. (Faktum 1 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Inhaltlich dieses Schuldspruchs haben beide Angeklagten am 1.Oktober 1983 im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Innsbruck eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht, indem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Jörg A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt und nach § 86 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren verurteilt. Das Erstgericht wertete bei der Strafbemessung als erschwerend das Zusammentreffen eines Verbrechens mit einem Vergehen und die besondere Brutalit... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte (u.a.) den am 27.Oktober 1945 geborenen Speditionskaufmann Fritz A des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig und verhängte über ihn nach der letztangeführten Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31.Jänner 1984, GZ. 5169/83-30 (Verurteilung wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 StGB zu einer be... mehr lesen...
Norm: FinStrG §35 Abs1StGB §43
Rechtssatz: Generalprävention beim Schmuggel. Entscheidungstexte 9 Os 169/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1984 9 Os 169/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0086470 Dokumentnummer JJR_19841120_OGH0002_0090OS00169_8400000_002 mehr lesen...