Norm: StGB §43
Rechtssatz: Gerade bei den urteilsgegenständlichen Delikten (Vergehen des Quälens unmündiger und jüngerer Personen nach § 92 Abs 1 StGB sowie Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und 2 StGB) kommt dem Gedanken der positiven Generalprävention besondere Bedeutung zu, es erscheint aber auch aus spezialpräventiver Sicht zur Erreichung der Strafzwecke erforderlich, die gesamte Freiheitsstrafe zu vollziehen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §38StGB §43StGB §43aStGB §66StPO §281 Abs1 Z11StPO §283 Abs2StPO §345 Abs1 Z13StPO §400 Abs2
Rechtssatz: Eine Vorhaftanrechnung gemäß § 38 StGB (oder die Anrechnung einer im Ausland verbüßten Strafe gemäß § 66 StGB) hat auf die Strafe(n) unabhängig davon zu erfolgen, ob und in welchem Umfang deren bedingte Nachsicht gemäß §§ 43, 43 a StGB gewährt wird. Wird die Vorhaft darnach rechtsirrtümlich nur auf den unbedingten Teil einer Freih... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z11StPO §283StPO §345 Z13StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Die Nichtgewährung (teilbedingter) bedingter Strafnachsicht gibt bloß einen Berufungsgrund ab, sofern die Anwendbarkeit des § 43 (beziehungsweise 43a) StGB nicht grundsätzlich verneint wurde. Entscheidungstexte 12 Os 125/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1994 12 Os 125/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wäre nur die grundsätzliche Verneinung der Anwendbarkeit des § 43 (43a) StGB mit Nichtigkeit bedroht. Mit dem bloßen Einwand, das Erstgericht hätte die verhängte Freiheitsstrafe zur Gänze oder zum Teil bedingt nachsehen müssen, wird in Wahrheit kein unvertretbarer Verstoß gegen Bestimmungen über die Strafbemessung aufgezeigt, sondern l... mehr lesen...
Norm: StGB §32 ffStGB §43
Rechtssatz: Eine günstige Zukunftsprognose ist nicht für die Strafhöhe bedeutsam, sondern für eine bedingte Strafnachsicht. Entscheidungstexte 15 Os 51/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 15 Os 51/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0090619 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StVG §4StVG §5 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prognostizierung der "zu erwartenden Strafe", zu der die Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis stehen darf (§ 180 Abs 1 letzter Satz StPO nF), kommt es darauf an, in welchem Ausmaß vom erkennenden Gericht die Verhängung einer unmittelbar zu vollziehenden Freiheitsstrafe realistischerweise (nach den Grundsätzen der Strafbemessung) voraussichtlic... mehr lesen...
Norm: StGB §43
Rechtssatz: Unter dem Aspekt der positiven Generalprävention ist zu prüfen, ob zur Erhaltung und Stärkung der Normentreue im allgemeinen und in Ansehung potentieller Täter in ähnlicher Lage im besonderen der sofortige Strafvollzug geboten ist oder nicht. Entscheidungstexte 15 Os 85/93 Entscheidungstext OGH 19.08.1993 15 Os 85/93 Veröff: JBl 1994,765 ... mehr lesen...
Norm: SGG §23a Abs2StGB §43
Rechtssatz: Für die gemäß § 23 a Abs 2 SGG gebotene Prüfung, ob eine nachträgliche Milderung der über den Verurteilten wegen eines Suchtgiftdeliktes verhängten Freiheitsstrafe durch Gewährung einer bedingten Strafnachsicht vorzunehmen ist, weil sich der Rechtsbrecher mit Erfolg einer ärztlichen Behandlung unterzogen hat, kommt es nur auf den erfolgreichen Verlauf der Behandlung an; generalpräventive Erwägungen haben ... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §43
Rechtssatz: Die tatabhaltende, rückfallshemmende Wirkung einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe ist bedeutend geringer als die einer (wenn auch nur angedrohten) Freiheitsstrafe. Auf Grund dieser Erwägungen ist mit der bedingten Nachsicht einer Geldstrafe nur dann vorzugehen, wenn der Unrechtsgehalt und Schuldgehalt der Straftat bloß ein Ausmaß erreichen, das die Abgeltung der Tat durch Ausspruch einer Unrechtsfolge mit re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Mai 1969 geborene Dietmar J***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach dem § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3.April 1991 in Graz "außer den Fällen des § 201 StGB" Katja B***** mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt, indem er sie an der Kleidung festhielt, an den Haaren zog und dabei ihre Brüste und ihren Geschlechtsteil betastete. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angekla... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §16 Abs1 Z2DSt 1990 §16 Abs2StGB §43
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht einer Geldstrafe ist im Disziplinarstatut nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 16 Bkd 4/91 Entscheidungstext OGH 10.02.1992 16 Bkd 4/91 3 Bkd 7/96 Entscheidungstext OGH 17.03.1997 3 Bkd 7/96 7 Bkd 3/98 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Februar 1953 geborene tunesische Staatsangehörige Najib H*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Innsbruck unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht zu haben, indem er 1. am 28.Mai 1989 der am 8.August 1976 geborenen Barbara L*** an den Geschlechtsteil griff; 2. am 4.Juni 1988 der am 10.Juli 1978 geborenen Daniela A*** ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStGB §302
Rechtssatz: Amtsmißbrauch eines Gendarmeriebeamten und Generalprävention. Entscheidungstexte 15 Os 3/90 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 15 Os 3/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091586 Dokumentnummer JJR_19900227_OGH0002_0150OS00003_90... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43a
Rechtssatz: Nach § 43 StGB ist die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe (von nicht mehr als zwei Jahren) nur in ihrer Gesamtheit zulässig; die bedingte Nachsicht eines Teiles einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten ist auch nach § 43 a StGB nicht möglich. Entscheidungstexte 13 Os 125/89 Entscheidungstext OGH 12.10.1989 13 Os 125/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.November 1951 geborene Gelegenheitsarbeiter Kurt M*** wurde vom Landesgericht Linz wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde der Vollzug von zwei Monaten der Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen (Protokollsvermerk und gekürzte Urteilsausfertigung). Rechtliche Beurteilung Dieses Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurden der am 1.November 1944 geborene Transportunternehmer Ernst S***, der am 10.Mai 1951 geborene Kaufmann Günther S*** und der am 11.September 1949 geborene Offsethelfer Oswald S*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 (aF) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 1.Oktober 1988 in Bad Vöslau im einverständlichen Zusammenwirken (die am 12.Juni 1969 geborene ju... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11 Fall1 BStPO §290 Abs1StPO §493 Abs2
Rechtssatz: Die Unterlassung der Festsetzung einer Probezeit bei Gewährung der bedingten Strafnachsicht stellt eine Überschreitung der gerichtlichen Strafbefugnis dar. Entscheidungstexte 11 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 08.08.1989 11 Os 85/89 13 Os 78/02 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Oktober 1938 geborene Betriebsleiter Erich M*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27.Novenber 1985 vor dem Bezirksgericht Zell am See in dessen Strafsache AZ U 1017/85 als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptung, es habe bei der Fremdenverkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung und Co KG (F***) der Stadt... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StGB §43StGB §43aTilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Getilgte Verurteilungen dürfen gemäß der ratio des § 1 Abs 4 TilgG in keinem wie immer gearteten Zusammenhang, auch nicht zur Beurteilung der Täterpersönlichkeit, herangezogen werden (EvBl 1977/249 ua). Entscheidungstexte 13 Os 6/89 Entscheidungstext OGH 16.03.1989 13 Os 6/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juli 1938 geborene Hilfsschlosser Benedikt G*** neben anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf (Ausdehnung S. 97, 98), der Beschwerdeführer habe Ende September oder im Oktober 1988 in Telfs Susanne L*** durch die gefährliche Drohung, er w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 2.Juni 1972 geborene Markus M*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (Punkt B) schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung von § 11 Z 1 JGG 1961 und § 41 StGB zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem eingangs bezeichneten, unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. September 1986 wurde über Ludwig K***, der im ersten Rechtsgang zu vier Monaten (unbedingter) Freiheitsstrafe verurteilt worden war und, ohne daß auch vom öffentlichen Ankläger ein Rechtsmittel ergriffen worden wäre, mittels Nichtigkeitsbeschwerde die Verfahrenserneuerung erwirkt hatte, im zweiten Rechtszug wegen derselben strafbaren Handlungen eine ... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Mit dem Einwand, dass anstelle der ausgesprochenen (sechs Monate nicht übersteigenden) Freiheitsstrafe gemäß § 37 Abs 1 StGB eine Geldstrafe zu verhängen gewesen wäre, wird kein rechtsfehlerhafter Strafausspruch geltend gemacht, wie dies für jeden der drei Anwendungsfälle der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO Voraussetzung wäre. Die Entscheidung, ob es aus spezialpräventiven oder generalpräv... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der - inzwischen pensionierte - Finanzbeamte Leopold L*** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB (Punkt A I des Schuldspruches), des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A II), des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB (A III) und des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a FinStrG als Beteiligter gemäß § 11 dritter Fall FinStrG (A ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 68-jährige (nunmehrige) Pensionist Ing. Hubert N*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Fels am Wagram und anderen Orten zumindest in der Zeit von 1978 bis 1.Oktober 1982 als Bundeskellereiinspektor mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf Durchführung von Kontrollen und Probenziehungen in weinerzeugenden Betrieben zu schädigen, seine Befugnis, im Nam... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.April 1945 geborene Unternehmer Karl D*** des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs 1 StGB (A/ des Schuldspruches) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 12, 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, an Gebäuden der Karl D*** Fleischhauerei GesmbH und der N***-Eierhandels-GesmbH ohne Einwilligung der Mitgesellschafterin Friederike G*** eine Feuersbrunst verursacht zu haben,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerald Z*** des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a PornG schuldig erkannt, weil er ab ungefähr Sommer 1985 bis 8.August 1986 in Schwechat-Rannersdorf in dem von ihm betriebenen barähnlichen Lokal "CUS-CUS" in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Laufbilder, nämlich insgesamt zehn verschiedene Filme, zum Zwecke der Verbreitung vorrätig gehalten hat. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer... mehr lesen...