Gründe: A./ Aus den Akten AZ 7 c Vr 11.288/79 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengerichtes vom 22. Oktober 1980, GZ 7 c Vr 11.288/79-90, wurde der am 15. September 1949 geborene Rudolf A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148, erster Fall, StGB sowie der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB, des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.März 1952 geborene Gelegenheitsarbeiter Robert A zu 1.) des Urteilsspruches des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z. 1 StGB. und zu 2.) des Urteilsspruches des Vergehens des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in Graz 1.) am 28.März 1980 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Beamte der Bundespolizeid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderem) Siegfried A (zu A und B) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 4, 130 und 15 StGB., (zu E) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB., (zu F) des Verbrechens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs 2 StGB., (zu - richti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1963 geborene jugendliche Angeklagte Michael A des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z. 1, Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Den Urteilsfeststellungen nach hat er am 21.September 1979 von einem Mitarbeiter seines Bruders Alexander A einen auf das Kommerzkonto des letzeren bei der Zweigstelle Operngasse der Zentralsparkasse und Kommerzbank Wien gezogenen Scheck über den (nur in Ziffern, nicht in Worten angeg... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. Juni 1979, GZ. 1 e E Vr 1632/79-21, wurde Peter Kurt A des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, er habe im Juli und August 1978 in Wien wiederholt eigenmächtig Vordrucke von Kraftfahrzeugsteuerkarten mit fremden Personen- und Kraftfahrzeugdaten (nach der Aktenlage ohne Wissen der Fahrzeugeigentümer) ausgefüllt, mit Bundesstempelmarken im Wert von... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223
Rechtssatz: Die ausgefüllte, mit entwerteten Stempelmarken versehene Kraftfahrzeugsteuerkarte ist dazu bestimmt, Tatsachen von rechtlicher Bedeutung zu beweisen und ist demnach Urkunde im Sinne des § 74 Z 7 StGB (ausdrückliche Ablehnung der Rechtsansicht des OLG Wien, ZVR 1980/245 = ÖJZ-LSK 1980/36). Entscheidungstexte 9 Os 181/80 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: StGB §223
Rechtssatz: Gebrauch im Rechtsverkehr: Es ist nicht erforderlich, daß die Urkunde gerade zu jenem Beweiszweck verwendet wird bzw verwendet werden soll, für den sie an sich errichtet wurde. Es genügt, daß die Urkunde wegen ihres Inhalts in rechtserheblicher Weise verwendet wird. Entscheidungstexte 9 Os 181/80 Entscheidungstext OGH 24.02.1981 9 Os 181/80 Veröff... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. August 1980, GZ. 1 b Vr 5.095/80-32, wurde der am 21. Oktober 1945 geborene, zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachgehende Peter A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 3 und 15 StGB. sowie des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. schuldig erkannt und nach dem § 147 Abs. 3 StGB. un... mehr lesen...
Norm: FSG §1 Abs4StGB §223StGB §224
Rechtssatz: Im Gegensatz zu Reisepässen - gemäß § 39 PaßG idF des AnpassungsG BGBl 1974/510 - sind ausdrückliche Gleichstellungen ausländischer Führerscheine im Sinn des § 224 StGB mit inländischen Führerscheinen, welche inländische öffentliche Urkunden darstellen, durch Gesetz oder zwischenstaatliche Verträge nicht erfolgt. Die Tatsache, dass derartige Urkunden (zumindest in Ansehung bestimmter Ursprungsländ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 29.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Ingeborg A, der am 16.Mai 1960 geborene beschäftigungslose Jorge - B und der am 2.Oktober 1957 geborene beschäftigungslose Alvaro -C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, (Abs. 2), Abs. 3 sowie 15 StGB., Jorge -B ferner des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 18.April 1953 geborene beschäftigungslose Silvia A, der am 14.Jänner 1951 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Karl B (dessen Aufenthalt nunmehr unbekannt ist) und der am 16.Juli 1952 geborene Hilfsarbeiter Wolfgang A des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 StGB., Silvia A auch in der Erscheinungsform des Versuches nach dem § 15 StGB., sowie Silvia A überdies des Vergehens nach dem § 9 Abs. 1 Z. 2 Su... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §147 Abs1 Z1StGB §223
Rechtssatz: Zur Täuschungstauglichkeit falscher oder verfälschter Urkunden: Es kommt nicht darauf an, ob das Falsifikat dem Original in allen Details entspricht, sondern nur darauf, ob es beim Getäuschten (sei es auch wegen Unaufmerksamkeit etc) den Anschein der Echtheit oder Unverfälschtheit erwecken kann. Entscheidungstexte 11 Os 126/80 En... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223
Rechtssatz: Ein nachgemachtes zum Bezug von Medikamenten gegen die (bloße) Rezeptgebühr zu verwendendes Krankenkassenrezept ist auch dann als zur Täuschung geeignet anzusehen, wenn die auf diesem Rezept nachgemachte Arztstampiglie keine Kassenvertragsnummer aufweist. Entscheidungstexte 11 Os 126/80 Entscheidungstext OGH 22.10.1980 11 Os 126/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. Juni 1936 geborene Baupolier Ernst A I./ des - in acht Fällen begangenen - Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (unter überflüssiger Zitierung auch des Abs. 2 des § 147 StGB), II./ des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB und III./ des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Mit seiner auf die Z 5 und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 12. April 1931 geborene Angestellte Martin A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB., der am 18.September 1947 geborene Rotationsgehilfe Alois B des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. sowie die am 6. September 1923 geborene Aufräumefrau Valerie C des Verbrechens des schweren Betruges als Beteiligte nach den §§ 12, 146, 147 Abs. 3 St... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §223
Rechtssatz: 1) Der Gebrauch eines Falsifikats impliziert - von seltenden Ausnahmsfällen abgesehen - regelmäßig die Täuschung über Tatsachen mit einem daraus resultierenden Schaden an irgendwelchen Rechten. 2) Die Täuschung ist ein lediglich subsidiärer Auffangtatbestand für Angriffe auf die Selbstbestimmung des Willens, darum in dem Abschnitt über die strafbaren Handlungen gegen die Freiheit eingereiht. 3) Aus diese... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.Oktober 1961 geborene Gerhard A und der am 29.November 1961 geborene Reinhard B der Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 2, 224 StGB. und der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 20.Juli 1979 in Purkersdorf in Gesellschaft als Beteiligte (zu Punkt A) eine falsche Moped-Kennzeichentafel, sohin eine inländische öffentliche Urkunde, im Rechtsverkehr... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §166StGB §223
Rechtssatz: Besteht die vom Vorsatz des Täters umfaßte Verwendung der von ihm hergestellten falschen Urkunde im Rechtsverkehr ausschließlich in der betrügerischen Täuschung eines anderen, so bleibt für die Anwendung des § 233 Abs 2 StGB kein Raum, weil dieser durch den nach § 147 Abs 1 StGB qualifizierten Betrug als lex specialis verdrängt wird, und zwar auch dann, wenn der Betrug nach § 166 StGB privil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. September 1952 geborene Martin Peter A wie folgt schuldig gesprochen: I. des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB; II. des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224 StGB; III. des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 und 2 StGB; IV. des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs. 1 StGB und V. des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Februar 1964 geborene, mithin jugendliche Josef A (junior) unter anderem des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt (Urteilsfaktum A). Nach den Feststellungen des Erstgerichtes zu diesem Urteilsfaktum nahm der nicht bei seinem Vater Josef A (sen) wohnhafte Angeklagte am 19. Jänner 1979 anläßlich eines Besuches bei diesem einige Scheckformulare betreffend das Konto seines Vaters bei der Österreichi... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §223StGB §229
Rechtssatz: Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz zwischen den Vergehen nach § 229 Abs 1 StGB, begangen durch das Entziehen und Vorenthalten der Urkunde, sowie jenen nach §§ 223 Abs 1 oder Abs 2 StGB, begangen durch das spätere Verfälschen der betreffenden Urkunde und ihren nachherigen Gebrauch, auch dann, wenn der Täter die Urkundenfälschung von Anfang an plant (mit ausführlicher
Begründung: ). ... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Bäckergeselle Josef A legte am 7.Mai 1979 beim Meldeamt des Bezirkspolizeikommissariates Wien-Neubau zu seiner polizeilichen Anmeldung Meldezettelformulare vor, welche er auf eine fingierte Wohnadresse ausgefüllt und fälschlich mit dem Namen seiner geschiedenen Gattin 'Hermine A' als Unterkunftgeber unterfertigt hatte. Die fingierte Adresse wurde jedoch von dem die Meldezettel entgegennehmenden Beamten noch vor Anbringung des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 23.Juni 1946 geborene Mitfahrer Wilhelm A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 StGB. und der am 16.Juni 1942 geborene Kellner Peter B des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligter nach den §§ 12, 223 Abs. 1, 224 StGB. schuldig erkannt. Wilhelm A wird angelastet, in der Zeit zwischen Jänner und April 1978 von den abgesondert verfolgten Leopold C und Peter D durch Einbruch ges... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengerichtes wurde der Angeklagte Gerhard Helmut Josef A des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 und 2 StGB. sowie des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach dem § 228 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen faßte der Angeklagte Mitte des Jahres 1978 den Plan, sich einen neuen Reisepaß zu verschaffen, der auf den Namen seiner d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Karl A von der Anklage, er habe am 3.März 1976 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit den gesondert Verfolgten Richard B und Heinz C mit dem Vorsatz, sich oder Dritte durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der Österreichischen D AG. durch Täuschung über ihre Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit unter Benützung einer fingierten Gehaltsbestätigung zur Auszahlung eines Darlehe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. August 1952 geborene Gelegenheitsarbeiter Bruno Leopold A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 3 StGB, des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB und des Vergehens der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §223
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 108 und § 223 StGB möglich (so schon OGH vom 06.11.1975, 12 Os 123/75 = JBl 1976,494 = ZVR 1976/55). OLG Wien vom 28.06.1977, 12 Bs 213/77 Entscheidungstexte 11 Os 136/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 11 Os 136/79 13 Os 30/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223
Rechtssatz: Gästebuchblätter sind keine Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB; unrichtige Eintragungen darin können lediglich den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung nach § 16 MeldeG erfüllen. Mit einem Meldevisum versehene Meldezettel sind (öffentliche) Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB; wer einen mit falschem Namen ausgefüllten und unterfertigten Meldezettel bei der Meldebehörde zu Erlangung eines Meldevisums ei... mehr lesen...
Norm: MeldeG 1991 §10MeldeG 1972 §16StGB §223StGB §228
Rechtssatz: Die unrichtige Ausfüllung eines (in der Folge auch mit Meldevisum versehenen) Meldezettels ist gerichtlich weder nach § 228 StGB noch nach § 223 StGB strafbar. Nach wie vor ist vielmehr § 16 MeldeG die abschließende Strafbarkeitsregelung für falsche Angaben bei der nach den Meldevorschriften vorgeschriebenen Anmeldung; die Ahndung solcher Verstöße bleibt daher (weiterhin) allein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk beurkundeten Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 7. Februar 1979, GZ 12 E Vr 493/76-82, wurde die am 26. April 1933 geborene Juliane B - u.a. der Vergehen der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach dem § 228 Abs 1 StGB (Punkt I/C/), der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 1 und Abs 2, 224 StGB (Punkt I/D/) und der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 (Abs 1) StGB (Punkt ... mehr lesen...