Norm
StGB §28 CaRechtssatz
Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz zwischen den Vergehen nach § 229 Abs 1 StGB, begangen durch das Entziehen und Vorenthalten der Urkunde, sowie jenen nach §§ 223 Abs 1 oder Abs 2 StGB, begangen durch das spätere Verfälschen der betreffenden Urkunde und ihren nachherigen Gebrauch, auch dann, wenn der Täter die Urkundenfälschung von Anfang an plant (mit ausführlicher Begründung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0091252Dokumentnummer
JJR_19800617_OGH0002_0100OS00155_7900000_002