Gründe: Der am 29.September 1954 geborene Josef L*** wurde u.a. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 StGB. (II A) schuldig erkannt, weil er "mit dem Vorsatz, sich bzw. einen Dritten durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, im Mai 1986 Angestellte der Z*** UND K*** W*** dadurch, daß er der vorsatzlos handelnden Margarethe M*** ein Sparbuch aushändigte, das er durch Einsetzen eines Geldbetrags von 800.000 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben weiteren fünf Angeklagten - Karin E*** und Günther A*** (zu A/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 sowie § 15 StGB, (zu B/I/1) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und (zu C/) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB sowie Günther A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef C*** anklagekonform des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 13.März 1985 in St. Pölten mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten seine Gattin Angela C*** unrechtmäßig zu bereichern, den Gerichtsvollzieher Peter B*** durch die Vorlage des im
Spruch: bezeichneten falschen Zahlungsbeleges (zu ergänzen: infolge der hiedurch erwirkten Aufschiebung der Exekution durch den... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf L*** (zu I.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, (zu III.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, (zu IV.) des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, (zu V.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, und (zu VI.) des Vergehens der Fä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der 33-jährige Gerhard G*** (zu A/III und A/IV) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und die 22-jährige Margareta B*** (zu B/I in Verbindung mit A/II/1) des Vergehens des schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu (jeweils gemäß § 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar G*** na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 3.März 1986, GZ 16 Vr 137/86-10, wurde der am 26.Februar 1932 geborene Johann S*** unter anderem wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen März 1985 und Jänner 1986 in Wels eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz hergestellt habe, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter L*** (zu 1.) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien in der Zeit vom 22. Juni 1983 bis Ende 1984 ihm als Geschäftsführer der Firma Fritz W*** anvertraute Bargeldbeträge von insgesamt 174.333,32 S sich durch Entnahme aus der Firmenkasse und Verwendung für eigene Zwecke mit dem Vorsatz zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 22.Oktober 1984, GZ 16 Vr 1103/81-46, wurde der am 1.Jänner 1937 geborene Kraftfahrer Herbert W*** des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB (1) und des (versuchten) Vergehens der Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt und zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von vi... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §293 Abs1
Rechtssatz: Fahrtenschreiberdiagramme sind keine Urkunden, sondern qualifizierte Augenscheinsobjekte mit spezifischer gewährschaftlicher Funktion und fallen daher unter den Beweismittelbegriff des § 293 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 107/86 Entscheidungstext OGH 02.09.1986 11 Os 107/86 Veröff: RZ 1987/12 S 49 = ZVR 1987/85 S 249 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der pensionierte Landesbeamte Hofrat iR Dr. Felix S*** (I/) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und (II/) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt als Leiter der Abteilung für das Wohnungs- und Siedlungswesen des Amtes der Kärntner Landesregierung unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit I/ in der Zeit von 1975 bis 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Februar 1932 geborene Albert S*** (früher: E***) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last A/ mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, sowie in der Absicht, sich dur... mehr lesen...
Gründe: Ernst E*** und Johann S*** wurden des Verbrechens des schweren Betrugs, und zwar jener nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 3 StGB. und dieser nach §§ 146, 147 Abs. 3 (in der Beteiligungsform des dritten Falls des § 12) StGB. schuldig erkannt. Das Erstgericht nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Ernst E*** erlitt am 7.September 1980 einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde und in dessen Folge er neuneinhalb Monate arbeitsunfähig war. Mit dem Vorsatz unre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochtene Schuldsprüche und Freisprüche enthält, wurden - neben weiteren am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligten Angeklagten - Christine S*** und Dieter B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (B*** der Sache nach zum Teil auch als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen Beteiligten mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 46-jährige, zuletzt beschäftigungslose Kaufmann Hermann S*** (zu I/ des Urteilssatzes) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten "schweren, teils gewerbsmäßigen" (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvester H*** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (mit Bezug auf § 298 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er sich am 16.Jänner 1984 in Salzburg zumindest fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt und im Rausch Handlungen begangen, die ihm außer diesem Zustand als das (wiederholte) Vergehen der Vort... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechnungsrevident der nö. Landesregierung Ernst A (zu A/I) des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs 1 StGB und (zu A/II) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs 1 (1. Fall), 224 StGB (mit überflüssiger Zitierung auch des § 313 StGB) sowie Peter B (zu B/I) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (zu B/II) des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §223
Rechtssatz: In bezug auf die Täuschungstauglichkeit einer Urkundenfälschung kommt es primär darauf an, ob das Falsifikat den Vorstellungen des Täters entsprechend, also subjektiv täuschungstauglich ist, und nicht darauf, ob die Fälschung primitiv oder plump gelungen ist. Entscheidungstexte 12 Os 54/85 Entscheidungstext OGH 17.10.1985 12 Os 54/85... mehr lesen...
Gründe: I. Der am 15.Oktober 1960 geborene Wolfgang A, der am 20. Februar 1962 geborene Kurt B und die am 5.September 1960 geborene Isabella C wurden des Verbrechens des versuchten Betrugs nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 3 StGB, B und C nach § 12, dritter Fall, StGB, sowie A überdies des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach übermittelte der beim Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien als Vertragsbediensteter beschäftigt gewes... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223
Rechtssatz: Eine falsche Urkunde setzt nicht voraus, daß sich die Täuschung über den Aussteller auf eine existente Person bezieht. Entscheidungstexte 13 Os 45/85 Entscheidungstext OGH 12.09.1985 13 Os 45/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094452 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil er am 26. April 1982 und am 10. Mai 1982 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Inge B durch Täuschung über Tatsachen, nämlich die Vorspiegelung, Eigentümer der Wohnung Wien 21., Leopoldauer Platz 1/5/3, und der darin aufgestellten Möbel zu sein, zur übergabe von Bargeld im Gesamtbetrag vo... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §293
Rechtssatz: Die Nötigung einer Behörde in einem an diese gerichteten Drohbrief, den der Täter mit dem Namen einer (anderen) existenten Person unterfertigt, um - mit Verleumdungsvorsatz - die Behörde hinsichtlich der Täterschaft auf eine falsche Spur zu lenken, ist nach §§ 269 Abs 2, 297 Abs 1 StGB und nach § 293 Abs 2 StGB strafbar; Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB liegt nicht vor. Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten AZ. 5 d E Vr 5968/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und AZ. 21 Bs 586/84 des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.Jänner 1985, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der bis 1980 als kaufmännischer Angestellter bei der 'KURIER'- Zeitungsverlag- und Druckerei Ges.m.b.H. & Co. KG. beschäftigte Gert B nahm bei Beendigung seines Dienstverhältnisses u.a. mehrere Meldezettelformulare mit, die er mit 'KURIER'-Stampiglien (als Bezeichnung des angeblichen Unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechtsanwalt DDr. Rolf Rüdiger A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 2 StGB und der Bauunternehmer Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried B des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolge hatte sich die Geschäftsf... mehr lesen...
Norm: StGB §223
Rechtssatz: Zur bloß "eigenmächtigen Berichtigung einer Urkunde" entsprechend dem erklärten Parteiwillen ohne Verfälschungsvorsatz (vgl Kienapfel im WK RN 191 ff, 234, 246 zu § 223 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 101/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 12 Os 101/84 Veröff: SSt 55/75 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §223StGB §293 Abs2
Rechtssatz: Auch der Gebrauch des falschen oder verfälschten Beweismittel ist (ua) im Verhältnis zu einer Urkundenfälschung subsidiär, und zwar nicht nur bei Verwirklichung beider Tatbilder durch ein- und dieselbe Tat, sondern schon dann, wenn beide durch einen einheitlichen Deliktsvorsatz des Täters zu einem einheitlichen Tatgeschehen verbunden sind (zB Vorlage einer Urkunde zunächst in unbeglaubigter Fotokopie un... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §133 GStGB §223
Rechtssatz: Urkundenfälschung als Deckungshandlung zu einer Veruntreuung wird durch deren Bestrafung im Hinblick auf die Verschiedenheit der geschützten Rechtsgüter nicht konsumiert. Entscheidungstexte 10 Os 197/83 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 10 Os 197/83 Veröff: SSt 55/64 12 Os 103/86 ... mehr lesen...
Norm: StGB §223
Rechtssatz: Ist jemand bereits zur Zeit der Herstellung der Urkunde ausdrücklich oder konkludent ermächtigt, einen anderen in der Abgabe der Erklärung und der Leistung der Unterschrift zu vertreten und unterfertigt er in Ausübung der ihm erteilten Vollmacht mit dem Namen des anderen, so entsteht eine echte Urkunde, sofern nicht eigenhändige Unterfertigung erforderlich ist und nicht die Zeichnung mit fremden Namen eine Identitäts... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.September 1946 geborene Landesbeamte Ing. Rudolf B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB und der am 19.August 1946 geborene kaufmännische Angestellte Hans Bernd A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach den § 12, 302 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Dem Angeklagten Ing. Rudolf B liegt laut Punkt I des Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 11. Mai 1982, GZ 28 E Vr 552/82-13, wurde der am 20. Jänner 1964 geborene Helmut A wegen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 15 StGB und Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, erster Fall, StGB (Tatzeiten zwischen 31. Jänner 1982 und 24. März 1982) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Monaten verurteilt, die ih... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. April 1966 geborene Udo A des Vergehens der versuchten Täuschung nach § 15, 108 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (im Juli 1983 in Innsbruck) 'absichtlich dem Staat in seinem Recht, nicht zum Verkehr zugelassene und die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllende Fahrzeuge vom öffentlichen Verkehr auszuschließen, dadurch einen Schaden zuzufügen versucht, daß er ein Fahrzeug, das infolge der Veränderung als Motorrad galt,... mehr lesen...