Norm: StGB §156
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob eine Sache (noch) im wirtschaftlichen Vermögen des Gemeinschuldners steht, ist das bürgerliche Eigentum nicht unter allen Umständen maßgeblich (SSt 55/44). Entscheidungstexte 15 Os 56/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 56/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Rechtlich und tatsächlich konkrete Gewinnchancen zählen zum Vermögen im wirtschaftlichen Sinn. Entscheidungstexte 15 Os 56/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 56/93 14 Os 92/03 Entscheidungstext OGH 14.04.2004 14 Os 92/03 European Case L... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Bei Prüfung im Sinne des § 156 StGB ist auf das Verhältnis von Gewinn und Verlust aus dem Austausch von Leistung und Gegenleistung zum Zeitpunkt der Vornahme der Vermögensverfügung abzustellen. Entscheidungstexte 15 Os 56/93 Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 56/93 14 Os 174/92 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 AStGB §156
Rechtssatz: Auch der § 156 StGB ist eine (strafrechtliche) Gläubigerschutzvorschrift, die gegen die darin umschriebene vorsätzliche Gläubigerschädigung vorkehren soll und damit direkt auf die Pönalisierung der Herbeiführung des Eintritts einer Gläubigerinteressen nicht bloß vorübergehenden Beeinträchtigung zielt. Bei der diesbezüglich gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt sie sich, handelt der Schuldner... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Der Umstand, daß es dem Masseverwalter nach Aufdecken einer betrügerischen Krida eines Angeklagten gelang, zivilrechtlich den für die Masse und damit für die Gläubigerschaft eingetretenen Schaden zu überwälzen, ändert nichts daran, daß das entdeckte Delikt - gleichwie ein unentdeckt gebliebenes - vollendet war (SSt 54/73, 49/62; EvBl 1987/36 = RZ 1987/10). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §1 ffStGB §156StPO §5 A
Rechtssatz: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Konkursöffnungsbeschluß treten alle Konkursfolgen ein, mithin auch die Verpflichtung des Gemeinschuldners, alle Einkünfte an die Masse abzuführen, sofern sie ihm nicht ausdrücklich vom Masseverwalter zu seinem und seiner Familie unerläßlichen Unterhalt belassen werden (§ 5 Abs 1 KO). Es erübrigt sich damit, ein Sachverständigengutachten über einen hypothetischen Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Anerkennung und Befriedigung eines nach den konkreten Lebensumständen unter Berücksichtigung der Rechtslage nicht zustehenden oder überhöhten Unterhaltes kann an sich ein taugliches Mittel der Vermögensverringerung im Sinn des § 156 StGB sein. Entscheidungstexte 15 Os 16/92 Entscheidungstext OGH 02.07.1992 15 Os 16/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Eine (zumindest versuchte) Vermögensverringerung setzt begriffsnotwendig das Vorhandensein eines zum Nachteil zumindest eines der Gläubiger verringerbaren Vermögens zum Tatzeitpunkt oder einer (vom Tätervorsatz umfaßten) Erwartung eines entsprechenden Vermögenszuwachses in absehbarer Zeit voraus. Entscheidungstexte 15 Os 16/92 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2 litaStGB §156
Rechtssatz: Hat die dem Angeklagten als betrügerische Krida angelastete ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerabzügen für Privatrechnungen (gegenüber dem Finanzamt) nicht zu einer Verringerung, sondern zu einer Vermehrung des Vermögensstandes geführt, so begründet diese Geltendmachung ungerechtfertigter Gutschriften in Voranmeldungen zur Umsatzsteuervorauszahlung und damit die Erzielung eines Guthabe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu VI und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI*****, SCHRÖ***** und Dr. P***** auch nach § 147 Abs. 1 Z 1 StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (z... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Eine nach § 156 StGB tatbildmäßige Gläubigerschädigung setzt eine Verringerung des exekutiv verwertbaren Schuldnervermögens durch Ausscheiden eines Aktivpostens und damit auch eine entsprechende Schmälerung des Befriedigungsfonds der Gläubiger voraus. Eine derartige Schmälerung der Gläubigerrechte durch einen Vermögenstransfer ohne äquivalente Vermehrung von Aktiven bzw Verminderung von Passiven liegt demzufolge vor ... mehr lesen...
Gründe: Im (mit Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 18.Mai 1989, GZ 12 Os 152/88-8 angeordneten) zweiten Rechtsgang wurden der ***** 1939 geborene Erich S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB sowie (erneut entgegen der Bestimmung des § 29 StGB auch) des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB und der ***** 1941 geborene Horst M***** d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Helga W***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach den §§ 156 Abs. 1 und Abs. 2, 12 (zu ergänzen: dritter Fall - vgl. SSt. 50/2) StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Hof am Leithagebirge und in Bruck an der Leitha Bestandteile des Vermögens des Fritz W***** wirklich verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger um einen nicht mehr feststellbaren, 500.000 S übersteigenden Bet... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Bei einem Einzelkaufmann bilden Privatvermögen und Betriebsvermögen einen einheitlichen Haftungsfonds, der weder durch Befriedigung von Privatgläubigern noch durch Erwerb von Wirtschaftsgütern, Forderungen oder Beteiligungen mit Hilfe von Privatentnahmen zwangsläufig gemindert wird. Auch der Erwerb von Anteilen einer anderen Firma durch eine Gesellschaft muss noch keine Vermögensverschiebung zum Nachteil der Gläubige... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Bei Vermögensverschiebungen innerhalb eines Unternehmensimperiums ist eine einheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Gesamtsituation geboten. Entscheidungstexte 11 Os 87/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 11 Os 87/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094754 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Honorarvorauszahlungen an einen Rechtsanwalt, der die Vertretung des Gemeinschuldners übernommen hat, können Kridahandlungen darstellen. Entscheidungstexte 11 Os 87/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 11 Os 87/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094799 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Bilden mehrere Unternehmen - obwohl rechtlich selbständig - faktisch eine wirtschaftliche Einheit, muß zum Tatvorsatz primär darauf abgestellt werden, ob bei Entnahmen aus dem Vermögen eines Unternehmens Befriedigungsrechte von Gläubigern außerhalb des Konzernbereiches geschmälert oder vereitelt werden sollten. Entscheidungstexte 11 Os 87/90 Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Juni 1945 geborene Alexander B*** wurde des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2, 161 (Abs. 1) StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des "Vergehens" (richtig: Verbrechens) der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Das zuletzt angeführte Verbrechen erblickte das Schöffengericht darin, daß der Angeklagte in der Zeit vom 1.Februar bis 24. April 1984 in Wien als Geschäftsführer der P*** Wirtschaf... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Der Klientenstock eines Wirtschaftstreuhänders stellt einen Vermögensbestandteil im Sinn des § 156 StGB dar. Entscheidungstexte 12 Os 90/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 12 Os 90/90 12 Os 83/92 Entscheidungstext OGH 25.03.1993 12 Os 83/92 Vgl auch; Beisatz: Aufteilung des Kundenstoc... mehr lesen...
Gründe: Die frühere Geschäftsfrau und derzeitige Hauswartin Ingrid G*** wurde des Verbrechens der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie ihr Vermögen verringert und dadurch die Befriedigung ihrer Gläubiger um einen 500.000 S übersteigenden Betrag vereitelt oder geschmälert, indem sie I. am 2.Februar 1987 im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem am 17. Oktober 1986 verstorbenen Vater Rudolf K***, AZ A 1068/86 des Bezirksgerichtes ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §153StGB §156
Rechtssatz: Bei der im Strafrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist unter Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte zu verstehen. Entscheidungstexte 13 Os 77/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 77/90 12 Os 50/92 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §156
Rechtssatz: Die angefallene Erbschaft zählt jedenfalls zum "Vermögen". Entscheidungstexte 13 Os 77/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 77/90 12 Os 20/14d Entscheidungstext OGH 08.05.2014 12 Os 20/14d Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Betrügerische Krida erfordert weder die Vornahme von Täuschungshandlungen noch setzt sie in bezug auf Tathandlung oder Taterfolg die Schuldform der Absichtlichkeit (§ 5 Abs 2 StGB) voraus. Entscheidungstexte 13 Os 77/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 77/90 11 Os 68/00 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton H*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 15.Februar 1988 in Salzburg als Schuldner mehrerer Gläubiger sein Vermögen wirklich verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines Teiles von ihnen vereitelt oder geschmälert, indem er in seinem Eigentum stehende Objekte im Hause Salzburg, Maxglaner... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1947 geborene Kaufmann Alois F*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB (C), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 und 12 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Auch eine Sicherungsübereignung kann tatbestandsmäßig sein, weil sie jedenfalls auf die Dauer der vertraglichen Verpflichtung eine Vermögensverschiebung bedeutet, währenddessen ein direkter exekutiver Zugriff auf die übereigneten Vermögenswerte unmöglich ist. Entscheidungstexte 14 Os 154/89 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 14 Os 154/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1940 geborene Dieter K*** wurde des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Jänner 1983 in St.Valentin die ihm durch Rechtsgeschäft, nämlich durch seine Bestellung zum Geschäftsführer der Firma J***, Tank- und Apparatebau GesmbH, eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich dadurch mißbraucht, daß er von einem bei der S*** N*** W*** bestehenden Konto der Firma J*** eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut W*** (1.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB sowie (2.) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er zunächst in der Zeit von 1980 bis zum 30. September 1981 (im Tenor irreführend: "im September 1981") in Blumau als Einzelhandelsunternehmer insbesondere durch überhöhte private Entnahmen bei mangelnder Kapital... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Verringerung von Gesellschaftsvermögen: Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 156 StGB ist es ohne Belang, ob die Gläubiger einer GmbH durch Beiseiteschaffen von barem Gesellschaftsvermögen oder durch eine buchhalterisch verdeckte Reduzierung der Gesellschaftsforderung auf Einzahlung des Stammkapitals (§ 63 GmbhG) um den gleichen Betrag an ihren Befriedigungsrechten geschädigt wurden. Ent... mehr lesen...