RS OGH 1992/7/2 15Os16/92, 15Os94/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1992
beobachten
merken

Norm

StGB §156

Rechtssatz

Die Anerkennung und Befriedigung eines nach den konkreten Lebensumständen unter Berücksichtigung der Rechtslage nicht zustehenden oder überhöhten Unterhaltes kann an sich ein taugliches Mittel der Vermögensverringerung im Sinn des § 156 StGB sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094771

Dokumentnummer

JJR_19920702_OGH0002_0150OS00016_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten