Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil wurde Ernst R***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB (1) und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und 2, 161 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er in E***** als Geschäftsführer der Firma R***** Bauunternehmung GmbH 1. von Anfang 1990 bis mindestens Ende 1995 in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unterneh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Anton K***** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB (I/1a und b), der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (I/2) und des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs 1 StGB (I/4), des Vergehens nach § 114 Abs 1 ASVG (I/3) sowie des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (I/5) und Mag. Ulrike K***** als Beteiligte zu diesem Verbrechen nach §§ 12 dritter Fall, 156 Abs 1 StGB (I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthält, wurde Ing.Helmut K***** (zu Punkt A) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB und - insoweit unangefochten - (zu Punkt B) des Vergehens - richtig: der Finanzvergehen - der Abgaben- hinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochten gebliebene Freisprüche enthält, wurde Ing.Helmut K***** (zu P... mehr lesen...
Gründe: Hans-Peter B***** wurde der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §(§) 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 (161 Abs 1) StGB (I. und II.), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §(§) 156 Abs 1 und Abs 2 (161 Abs 1) StGB (III.), des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (IV.), des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 StGB (V.), des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (VI.), des Vergehens nach § 114 Abs 1 ASVG ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - u.a. auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden der Angeklagte Michael H***** des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs 1 und Abs 2 StGB (A/I.), der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB (A/II.), der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (A/III.), sowie der Vergehen nach § 17 Abs 1 Z 1 Auß... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Da die Gläubigerbenachteiligung keine dauernde sein muß, ist die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes trotz der damit für die Gläubiger keineswegs von vornherein für immer ausgeschlossenen Verwertungsmöglichkeit bereits tatbildlich. Die Intabulierung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes mit Schädigungsvorsatz stellt aber ein strafrechtlich nicht gesondert anzulastendes Durchgan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erwin und Annemarie H*****, letztere als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB, des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil Erwin H***** am 23.September und am 13.Dezember 1985 in L***** verschiedene in seinem Allein- oder Hälfteeigentum stehende Liegenschaften an Annemarie H***** übereignet und dadurch die Befriedigung des Finanzamtes K***** als Gläubigerin einer Steuerschuld im B... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Auf die "wahre wirtschaftliche Lage" des Schuldners (Kienapfel BT II3 § 156 Rz 6 f) kommt es beim Verbrechen der betrügerischen Krida nicht an. Ebensowenig sind ein Motiv, die betriebliche Situation zu verbessern und die Begleichung anderer Abgabenverbindlichkeiten oder Schulden von Bedeutung (Leukauf/Steininger Komm3 § 156 RN 15). Entscheidungstexte 13 Os 82/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB, und zwar Walter S***** als unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB (I.), Karl S***** (II.) und Alfred I***** (III.1.) jeweils als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB, der Angeklagte I***** überdies des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (III.2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden d... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Tathandlung muß ursächlich für den Befriedigungsausfall (wenigstens eines der mehreren Gläubiger) sein, womit die betrügerische Krida vollendet ist. Entscheidungstexte 15 Os 206/96 Entscheidungstext OGH 20.03.1997 15 Os 206/96 13 Os 29/00 Entscheidungstext OGH 23.08.2000 13 Os 29/00 Auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §162
Rechtssatz: Abgrenzung: Während § 156 StGB eine Gläubigermehrheit erfordert, genügt bei der Vollstreckungsvereitelung das Vorhandensein eines Gläubigers, dessen Befriedigung durch eine (bestimmte) Zwangsvollstreckung vereitelt oder geschmälert wird. Entscheidungstexte 15 Os 206/96 Entscheidungstext OGH 20.03.1997 15 Os 206/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Spezielle Konstellation einer betrügerischen Krida: Schadensberechnung bei Wertminderung einer Liegenschaft durch langfristige Vermietung unter gleichzeitigem Vermögenszuwachs durch eine Mietzinsvorauszahlung. Auch im Ausland befindliches Vermögen gehört zum Befriedigungsfonds. Entscheidungstexte 14 Os 136/96 Entscheidungstext OGH 21.01.1997 14 Os 136/... mehr lesen...
Norm: AnfO §8 Abs2StGB §156
Rechtssatz: Dass den Gläubigern die erfolgreiche Anfechtung der Vermögensverringerung möglich war oder gewesen wäre, ändert nichts an der Strafbarkeit der Kridahandlung, zumal der Schaden kein dauernder sein muss. Wie die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtungsklage ist aber auch die Aussicht eines betreibenden Gläubigers auf den Erfolg einer im Exszindierungsprozess erhobenen Anfechtungseinrede nach § 8 Abs 2 An... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zwar kann eine Aufrechnung keine Vermögensverringerung bewirken und würde daher (ohne im Kridastadium von einer strafbaren Haftung nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu befreien) an sich eine Strafbarkeit nach § 156 StGB ausschließen, doch hätte es hiezu der Manifestation eines entsprechenden Kompensationswillens bedurft. Entscheidungstexte 14 Os 178/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: "Schwarzentlohnung": Im Fall einer bloßen Abgeltung tatsächlich erbrachter und wertmäßig das offizielle Gehalt übersteigender Leistungen eines Dienstnehmers wird keine im Sinne des § 156 StGB tatbildmäßige Verminderung des Vermögens der Gesellschaft bewirkt, sondern diese vielmehr durch die Abdeckung bestehender Forderungen von einer Last befreit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Betrügerische Krida erfordert weder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Gemeinschuldners oder auch nur das Vorliegen einer wirtschaftlichen Krisensituation. Entscheidungstexte 14 Os 179/95 Entscheidungstext OGH 19.03.1996 14 Os 179/95 15 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Gläubigereigenschaft wird bereits durch die Entstehung, nicht erst durch die Fälligkeit der Schuld begründet, und zwar unabhängig davon, ob Schritte zur Hereinbringung der Forderung seitens der Gläubiger gesetzt wurden oder nicht. Entscheidungstexte 14 Os 179/95 Entscheidungstext OGH 19.03.1996 14 Os 179/95 1... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Tatobjekt sind alle Bestandteile des Vermögens des Gemeinschuldners, das dem Zugriff der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung oder durch Realisierung der Masse unterliegt, somit nicht nur dem Schuldner gehörende (bewegliche oder unbewegliche) körperliche Sachen, sondern auch ihm zustehende Forderungen und Vermögensrechte. Entscheidungstexte 15 Os 180/95 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtung der Vermögenstransaktion oder der Inanspruchnahme des Übernehmers eines Vermögens oder Unternehmens schließt die Benachteiligung von Gläubigern nicht aus. Entscheidungstexte 15 Os 180/95 Entscheidungstext OGH 15.02.1996 15 Os 180/95 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Beim Tatbestand der betrügerischen Krida geht es um die Beeinträchtigung des Befriedigungsfonds der Gläubigergesamtheit, nicht aber darum, ob es einzelnen von ihnen doch noch gelingt, eine Schädigung durch Befriedigung aus anderen Quellen zu verhindern. Entscheidungstexte 14 Os 101/95 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 14 Os 101/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 156 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 101/95 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 14 Os 101/95 14 Os 125/02 Entscheidungstext OGH 11.03.2003 14 Os 125/02 Auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §292a
Rechtssatz: Gegenüber dem Verbrechen der betrügerischen Krida ist das Vergehen des falschen Vermögensverzeichnisses nach § 292 a StGB (materiell) subsidiär. Entscheidungstexte 13 Os 90/94 Entscheidungstext OGH 14.09.1994 13 Os 90/94 11 Os 145/03 Entscheidungstext OGH 10.02.2004 11 Os 145/03 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Tathandlung muss den gänzlichen (Vereitelung) oder zumindest teilweisen (Schmälerung) effektiven Befriedigungsausfall eines von wenigstens zwei Gläubigern bewirken. Eine bloße Verzögerung der Befriedigung reicht nicht aus. Entscheidungstexte 14 Os 42/94 Entscheidungstext OGH 13.09.1994 14 Os 42/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Eine Verringerung des Vermögens tritt dann nicht ein, wenn eine zu Recht bestehende Forderung beglichen wird; denn der Schuldner befreit sein Vermögen nur von einer Last, sein Vermögensstand bleibt gleich. Entscheidungstexte 15 Os 91/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 15 Os 91/94 14 Os 170/95 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Zur Frage der effektiven Gläubigerbenachteiligung bei Verschenkung einer Liegenschaft mit intabuliertem Veräußerungsverbot und Belastungsverbot. Entscheidungstexte 14 Os 174/93 Entscheidungstext OGH 26.04.1994 14 Os 174/93 12 Os 87/97 Entscheidungstext OGH 31.07.1997 12 Os 87/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Einlösung eines "Finanzierungswechsels" führt keine Verringerung des Schuldnervermögens herbei, weil zuvor ein entsprechender Kapitalzufluß stattgefunden hat; demgemäß liegt darin auch keine Kridahandlung im Sinne des § 156 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 132/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 132/93 ... mehr lesen...