RS OGH 1990/4/24 14Os154/89 (14Os155/89)

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Auch eine Sicherungsübereignung kann tatbestandsmäßig sein, weil sie jedenfalls auf die Dauer der vertraglichen Verpflichtung eine Vermögensverschiebung bedeutet, währenddessen ein direkter exekutiver Zugriff auf die übereigneten Vermögenswerte unmöglich ist.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 154/89
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 14 Os 154/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094694

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_0140OS00154_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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