Norm
StGB §156Rechtssatz
Auch eine Sicherungsübereignung kann tatbestandsmäßig sein, weil sie jedenfalls auf die Dauer der vertraglichen Verpflichtung eine Vermögensverschiebung bedeutet, währenddessen ein direkter exekutiver Zugriff auf die übereigneten Vermögenswerte unmöglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094694Dokumentnummer
JJR_19900424_OGH0002_0140OS00154_8900000_004