Norm: StGB §156
Rechtssatz: Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Täters ist zwar für den Tatbestand des § 156 StGB nicht unmittelbar aktuell, für die Ausdeutung des Geschehens in objektiver und subjektiver Richtung indessen faktisch relevant. Entscheidungstexte 15 Os 37/89 Entscheidungstext OGH 05.06.1989 15 Os 37/89 11 Os 118/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.April 1930 geborene Versicherungsangestellte Hans N*** des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beteiligter nach den §§ 12 (dritter Fall), 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 10. August 1983 in Purkersdorf dadurch, daß er das Schenkungsangebot seiner Schwester Dorothea S*** über ihre 2/3-Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 539 der KG Speising im Wert von 3,124.000 S annahm und sich diese ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Der Täter des Delikts nach dem § 156 Abs 1 StGB muss Schuldner von mindestens zwei Gläubigern sein. Schuldner ist aber nicht nur, wer ein Schuldverhältnis originär begründet, sondern auch jeder, der einem Schuldverhältnis beitritt, eine bereits bestehende Schuld (auf Grund einer Vereinbarung oder kraft Gesetzes) übernimmt oder eine Leistung für den Fall verspricht, dass der Hauptschuldner seiner Verbindlichkeit dem G... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Tatobjekt des § 156 StGB ist jegliches Vermögen, das der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger des Schuldners zugänglich ist. § 156 StGB schützt auch die ausländischen Gläubiger. Entscheidungstexte 11 Os 60/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 60/88 Veröff: JBl 1989,329 15 Os 180/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das Begehren, die Vornahme der dem Beklagten als Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren E 18/81 des Erstgerichtes bewilligten Räumung der Liegenschaft EZ 62, KG Reinbach sei - mit Ausnahme bestimmter, näher bezeichneter, nicht landwirtschaftlich genutzter Grundstücke - unzulässig, weil er auf Grund eines am 1. Juli 1981 mit seiner Mutter Theresia L***, der Verpflichteten im genannten Exekutionsverfahren, abgeschlossenen Pachtvertrages Päc... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §162
Rechtssatz: Schutzzweck der §§ 156 und 162 StGB ist in erster Linie die Wahrung der Gläubigerinteressen, nicht aber der wirtschaftlichen Interessen eines Dritten, dem keine Gläubigerstellung zukommt. Entscheidungstexte 3 Ob 45/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 45/88 Veröff: SZ 61/126 1 Ob 22/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Franz W*** (zu II/) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB als Beteiligter gemäß § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 18.April 1986 in Wien zur Ausführung der strafbaren Handlung der (mit demselben Urteil rechtskräftig abgeurteilten Mitangeklagten) Anna F***, welche am selben Tag im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Gerhard K*** einen Bestand... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Das Delikt nach § 156 StGB ist erst mit dem Eintritt einer Schädigung zumindest eines Gläubigers vollendet. Im Fall des Beiseiteschaffens muss daher der Vermögensbestandteil dem Zugriff der Gläubiger, sei es durch Verbringen an einen anderen Ort und dergleichen, sei es durch Veränderung der tatsächlichen Lage, tatsächlich entzogen worden sein. (Vor dieser Vollendung ist demnach ein strafbarer sonstiger Tatbeitrag zur... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Ein durch Treuhandschaften verdeckter Geschäftsanteil an einer GmbH kann Gegenstand betrügerischer Krida sein, sofern er zur Tatzeit einen Vermögenswert hat. Ob später seine kridamäßige Verwertung tatsächlich gelingt, ist zwar nicht für seine Vermögens-Qualität, wohl aber für die Deliktsvollendung relevant. Entscheidungstexte 10 Os 46/87 Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Mai 1937 geborene technische Angestellte Ferdinand D*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, im September 1982 in Steyr einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger geschmälert zu haben, indem er ihnen und dem Masseverwalter im Konkurs den Besitz von etwa 350.000 S in deutscher Währung in der Bundesrepublik ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: § 156 StGB setzt den effektiven Eintritt einer Schlechterstellung zumindest eines der mehreren Gläubiger voraus. Voraussetzung für die Tatbildlichkeit einer Verheimlichung eines Vermögensbestandteils ist demnach, daß dieser überhaupt aus dem einem Zugriff der inländischen Gläubiger zugänglichen Vermögen der Angeklagten stammt (hier fraglich bei einem als Stammeinlage für eine im Gründungsstadium befindliche deutsche... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §157StGB §161 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Die unbekämpft gebliebene Urteilsannahme, daß durch den leitenden Angestellten (§ 309 StGB) eines Schuldners ohne Einverständnis mit diesem gesetzte Tathandlungen im Sinne § 156 StGB dem § 157 StGB zu unterstellen seien, wird mit Beziehung auf § 161 Abs 1 zweiter Satz StGB ausdrücklich in Frage gestellt, jedoch im Hinblick auf die Unaktualität des § 290 Abs 1 StPO wegen der gleichen Höhe ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Eine den Befriedigungsfonds der Gläubiger erweiternde Verwertung von unter Eigentumsvorbehalt zugunsten Dritter stehenden Sachen kommt aus wirtschaftlicher Sicht jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn entweder der noch geschuldete Kaufpreisrest über dem bei Verwertung der Sache voraussichtlich erzielbaren Erlös liegt oder die Höhe der inzwischen eingetretenen Wertminderung der Sache die bereits geleisteten Kaufpreis... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Auch Abgabenschulden zählen zu den gemäß dem § 156 StGB geschützten Befriedigungsrechten. Entscheidungstexte 11 Os 59/86 Entscheidungstext OGH 04.11.1986 11 Os 59/86 Veröff: SSt 57/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094808 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Beteiligung eines Dritten am Sonderdelikt des § 156 StGB ist möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 571/86 Entscheidungstext OGH 14.07.1986 1 Ob 571/86 Veröff: SZ 59/132 = JBl 1986,713 = RdW 1986,336 = GesRZ 1987,46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0094816 D... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Der Vorsatz des Täters muß auf die Schädigung des Gläubigers in der Form gerichtet sein, daß er im Endergebnis einen Ausfall seiner Forderung erleiden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 571/86 Entscheidungstext OGH 14.07.1986 1 Ob 571/86 Veröff: SZ 59/132 = JBl 1986,713 = RdW 1986,336 = GesRZ 1987,46 Europ... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Es genügt sowohl in bezug auf die Vermögensverringerung als auch auf die Verletzung der Befriedigungsrechte der Gläubiger bedingter Vorsatz. Entscheidungstexte 1 Ob 571/86 Entscheidungstext OGH 14.07.1986 1 Ob 571/86 Veröff: SZ 59/132 = JBl 1986,713 = RdW 1986,336 = GesRZ 1987,46 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Konkursverzögerung ist von § 156 StGB dann erfaßt, wenn sie - was regelmäßig der Fall ist - zu einer Verringerung des Vermögens führt und vom wenn auch nur bedingten Vorsatz des Schuldners bzw des Kreditgebers umfaßt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 571/86 Entscheidungstext OGH 14.07.1986 1 Ob 571/86 Veröff: SZ 59/132 = JBl 1986,713 = RdW 1986,336... mehr lesen...
Gründe: A. Allgemeines Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Dr. Franz Z*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs. 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB (Pkt. I) und des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. b DevG (Pkt. II) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, I. in der Zeit von 1978 bis März 1982 als Geschäftsführer der W*** A*** GesmbH Bestandteile des Vermögens dieser Gesellschaft beiseite geschafft und verheimlicht, nicht bestehende Verbindlichkeiten vo... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefriedigung ist in Fällen einer bloß scheinbaren Vermögensverringerung vollendet, sobald der durch die Manipulation scheinbar verringerte Befriedigungsfonds Gegenstand einer seine Verwertung betreffenden Disposition der Gläubiger oder eines gerichtlichen Organs - hier: des (demgemäß erfolglos gebliebenen) Vollzuges von Fahrnisexekutionen - geworden ist. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch (II.) enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Karl I*** (2.) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB sowie der Vergehen (1.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB, (3.) der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB und (4.) der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt (I.). Betrügerische Krida hat er zu verantworten, weil er im Herbst 1982 in Linz einen Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem weiteren Angeklagten) der am 10.Juni 1941 geborene Angeklagte Hans L*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3, letzter Fall, StGB (I 1 a und 2) und des Verbrechens der Weitergabe nachgemachten Geldes nach dem § 233 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB (II) sowie der am 18.Juni 1951 geborene Angeklagte Dragan Z*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 StGB (I 1 c) schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30.Dezember 1948 geborene Marianne D*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Zeit vom 30. Juni bis 31.Dezember 1982 in Schärding als Geschäftsführerin der Firma M*** Handelsgesellschaft mbH zur Ausführung des von (dem hiefür bereits rechtskräftig abgeurteilten Mitangeklagten) Hans Jürgen D*** (ihrem Ehegatten) -... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.April 1947 geborene Wilhelm Walter S*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach hat er in Linz als Gemeinschuldner Bestandteile seines Vermögens dadurch verheimlicht und beiseitegeschafft, daß er Einkünfte und unentgeltliche Zuwendungen, welche er nach Konkurseröffnung erhalten hatte, nicht an die Konkursmasse abführte, sondern für sich ausgab und dad... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 47jährige Bautechniker Ing.Erich B*** (zu A) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und 2 StGB, (zu B) des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 und 2 StGB und (zu C) des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Darnach hat er in St.Pölten A) sein Vermögen wirklich und zum Schein verringert, und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt, daß er aus Mitteln der Fir... mehr lesen...
Norm: StGB §156
Rechtssatz: Die Gläubigerschädigung und damit die Vollendung der betrügerischen Krida tritt bereits durch die Beiseiteschaffung bzw mit dem Verheimlichen eines Vermögensobjektes ein. Der dadurch bewirkte Schaden muss zudem kein dauernder sein, weshalb die Möglichkeit einer Anfechtung durch die geschädigten Gläubiger der Erfüllung des Tatbestandes nicht entgegensteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hermann R*** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (Punkt 1/ des Schuldspruchs) und Günther W*** der Vergehen der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (Punkt 2/a/ des Schuldspruchs) und des (zu ergänzen: schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Punkt 2/b/ des Schuldspruchs) schuldig erkannt. Dieses Urteil wird von Hermann R*** mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung und von Günther W*** nur ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 FStGB §156
Rechtssatz: Mögliche Realkonkurrenz, wenn sich Vorgangsweise des Schuldners nicht im Betrug erschöpft, sondern in weiterer Folge überdies eine Schmälerung der Befriedigungsrechte der Gläubiger durch Verringerung des - sei es auch betrügerisch erlangten - dem exekutiven Zugriff der Gläubiger unterliegenden Vermögens des Schuldners bewirkt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angestellte (früher Geschäftsführer der Firma Dipl.Ing.Franz H*** Elektrobau und Stahlbau GesmbH) Günther L*** sowie der Pensionist (ehemaliger Prokurist dieser Firma) Gerald R*** 1. des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB, 2. des Verbrechens der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs 1 und 2 StGB und 3. des Vergehens der Begünstigung eines Gläubigers nach dem § 158 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltli... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.März 1934 geborene, derzeit beschäftigungslose Franz A wurde von der Anklage, er habe am 15.September 1978 in Wien vorsätzlich Bestandteile seines Vermögens in einem 100.000 S übersteigenden Wert, nämlich jeweils seine Hälfteanteile an den Liegenschaften Einlagezahl 857 des Grundbuchs der Katastralgemeinde Semmering, Grundstück Nr. 271/230, und Einlagezahl 1429 des Grundbuchs der Katastralgemeinde Groß-Enzersdorf, Grundstück Nr. 878/29, samt Zubehör seiner (gutgläu... mehr lesen...