Norm: StGB §12 Fall2 BbStGB §153
Rechtssatz: Beim Tatbestand der Untreue nach dem § 153 StGB hat das - allerdings auch mit bedingtem Vorsatz mögliche - Bedenken und Beschließen des Bestimmenden überdies den Umstand zu erfassen, dass der Haupttäter die ihm eingeräumte Befugnis "geflissentlich" missbrauchen wird. Entscheidungstexte 11 Os 17/84 Entscheidungstext OGH 15.02.1984 11 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand A des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs.2 StGB und des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 4 StGB, jeweils als Beteiligter nach dem § 12 (zweiter Fall) StGB, schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5 und 9 lit a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, welcher... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A der Verbrechen der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Anwendungsfall) StGB und der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Anwendungsfall) StGB schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, er habe am 26.Mai 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma B GesmbH 1. die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich mißbraucht und dadurch der Firma B GesmbH einen V... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Von einem durch die mißbräuchliche Gewährung von Sonderkonditionen an sich selbst im Namen des Machtgebers zugefügten Schaden kann nur insoweit gesprochen werden, als der wahre wirtschaftliche Wert der darnach erbrachten Leistungen die vereinbarungsgemäß dafür entrichteten Zahlungen übersteigt; ist dies nicht der Fall, kommt Versuch in Betracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Wenn der Täter einen möglichen billigen Ankauf unterlässt und das betreffende Verkaufsangebot statt dessen einem Dritten überlässt, erleidet der Vertretene unter der Voraussetzung, dass der Offerte in seinem Vermögen bereits die Bedeutung eines realen, rechtlich verfestigten ökonomischen Wertes zukam - hier: Verkäufer beim Abschlussgespräch mit Veräußerung zu bestimmten Konditionen an ihn einverstanden -, bereits dad... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden, teilweise abweichend von der Anklage, der am 30.April 1947 geborene Kraftfahrer Ludwig A - neben anderen Straftaten, und zwar dem Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 1 Z 1 und 2, 161 Abs. 1 StGB und dem Vergehen nach dem § 114 Abs. 1 und 2 ASVG - und der am 7.Jänner 1932 geborene Walter B zu A I bzw. B I des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB (A als Bestimmungstäter nach dem § 12 St... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Eine auf bewusst unrichtiger oder unvollständiger Information beruhende Zustimmung des Geschäftsherrn (hier: des Vorstands und des Aufsichtsrats) zu den Rechtshandlungen schließt die Annahme eines Befugnismissbrauchs nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 88/83 Entscheidungstext OGH 03.11.1983 13 Os 88/83 Veröff: ÖJZ-LSK 1984/41 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Seine Befugnis mißbraucht nicht nur, wer seinen - ausdrücklichen - Verpflichtungen im Innenverhältnis, sondern auch, wer überhaupt den Grundsätzen redlicher und verantwortungsbewußter, an den Interessen des Geschäftsherrn und an den besonderen Umständen des Falls orientierter Geschäftsführung zuwiderhandelt. Entscheidungstexte 13 Os 88/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Für die rechtliche Beurteilung als Untreue genügt, wenn die gesamte als Einheit zu betrachtende Geschäftsführungstätigkeit des Machthabers zu einer Beeinträchtigung des Vermögens des Vertretenen führt. (so schon EvBl 1980/129 am Ende). Entscheidungstexte 13 Os 88/83 Entscheidungstext OGH 03.11.1983 13 Os 88/83 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juni 1944 geborene Angestellte Ernst A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 11. Juni bis zum 28.November 1980 in Wien die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, als Geschäftsführer der B reg.Gen.m.b.H. über deren Vermögen zu verfügen, wissentlich mißbrauchte, indem er der D Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG. (im folgenden kurz 'D' genannt) ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juni 1944 geborene Angestellte Ernst A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 11. Juni bis zum 28.November 1980 in Wien die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, als Geschäftsführer der B reg.Gen.m.b.H. über deren Vermögen zu verfügen, wissentlich mißbrauchte, indem er der D Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG. (im folgenden kurz 'D' genannt) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 36-jährige praktische Arzt Dr. Peter A und seine als Ordinationsgehilfin tätige 29-jährige Ehegattin Christine A des Verbrechens (richtig: Vergehens - § 17 StGB.) des (teils vollendeten und teils versuchten) schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 und § 15 StGB. schuldig erkannt; von weiteren Punkten der ihnen die beabsichtigte Zufügung eines 100.000 S übersteigenden Schadens und sohin die Verbrechensqualifikation nach § 147 Abs 3 StGB... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009StGB §153
Rechtssatz: Auch ein Preisnachlaß, der nicht schon bei der Kalkulation des Preises berücksichtigt wurde, sondern letztlich nur unter Verzicht auf einen Teil des Gewinns (oder unter Inkaufnahme eines Verlusts) gewährt wird, steht als aus dem Geschäft entspringender Nutzen (§ 1009 ABGB) dem Machtgeber zu. Die eigenmächtige Einbehaltung eines solchen nachträglichen Preisnachlasses durch den Machthaber begründet Untreue zu... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Hat ein Machthaber im sinnfälligen Zusammenhang mit einem konkreten, für seinen Machtgeber abgeschlossenen Rechtsgeschäft eine Provisionsabsprache, Geschenkabsprache oder "Schmiergeldabsprache" getroffen, die solcherart einen Bestandteil des Grundgeschäfts darstellt und daher entweder auf Kosten des vom Auftraggeber (Machtgeber) zu zahlenden Preises geht oder ein Entgelt an den Machthaber für die Vermittlung des Gesc... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §305
Rechtssatz: (Nur) in jenen Fällen in denen feststeht, daß die dem Machthaber zugewendeten (und von ihm einbehaltenen) Vermögensteile keinerlei nachteiligen Einfluß für den Machtgeber gehabt haben, das Geschäft als solches somit pflichtgemäß abgeschlossen worden ist, stellt die Annahme und das Behalten von solchen Zuwendungen ("Provisionen") den Tatbestand der Untreue nicht her, mag auch der Machthaber im Innenverhältnis... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §153
Rechtssatz: Auch ein Beamter kann in Ausübung ihm eingeräumter Befugnisse zur vermögensrechtlichen Berechtigung bzw Verpflichtung des Rechtsträgers im Bereich der Privatwirtschaft Täter einer Untreue sein. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = JBl 1983,545 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Der Beurteilung einer "Provision" als ein in Wahrheit gewährter Preisnachlaß steht nicht entgegen, daß sie bei der Erstellung des Anbots keinen eigenen Kostenfaktor gebildet hat, weil für die Preisbildung alle für den betreffenden Geschäftsfall maßgebenden Aufwendungen bedeutsam sind, mögen sie auch betriebswirtschaftlich nur einen Teil der Gemeinkosten bilden; auf die ziffernmäßige Meßbarkeit des preisbildenden Einf... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §2 DStGB §12 CStGB §153
Rechtssatz: Für die Geschäftsführung verantwortliche Organe einer mit dem Machtgeber in vertraglicher Rechtsbeziehung stehenden juristischen Person, welche eine rechtlich als dem Machtgeber zustehender Preisnachlaß zu wertende Provisionsabsprache zwischen dem Machthaber und ihren Bediensteten kennen und billigen, haften auch dann, wenn die Provisionszahlungen ohne ihr weiteres Zutun vorgenommen werden... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §153
Rechtssatz: Der Befugnismißbrauch eines Machthabers kann auch durch Unterlassen begangen werden, weil die Befugnis, über das Vermögen des Machtgebers zu verfügen oder ihn zu verpflichten, auch durch Nichtvornahme eines rechtlich gebotenen Tuns ausgeübt, somit gebraucht und solcherart mißbraucht werden kann, indem der Machthaber es pflichtwidrig unterläßt, mit der gebotenen rechtsgestaltenden Kraft die Vermögenslage des ... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB , zum Teil als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte D/I und E/8 des Schuldspruchs), und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Oktober 1938 geborene Kaufmann Albert A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 (§ 161; das im Urteilsspruch folgende Paragraphenzitat 'und 160 Abs 1' enthält einen offensichtlichen Schreibfehler) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 1. Jänner 1976 bis Ende Jänner 1981 in Innsbruck als 'geschäftsführender Gesellschafter' (gemeint: als 'mittelbarer Geschäftsführer'), demnach als leitender An... mehr lesen...
Norm: DHG §2StGB §153
Rechtssatz: Steht fest, daß sich der Dienstnehmer bezüglich eines die Auftragsvergabe regelnden Erlasses an eine wenn auch gesetzwidrige, aber faktisch doch bis dahin immer geduldete Übung hielt und kommt hinzu, daß er sehr wohl aus sachlichen Erwägungen der Ansicht sein konnte, er handle ohnedies im Interesse seines Dienstgebers, wenn er den Auftrag derjenigen Firma erteile, die allein und am besten den Qualitätsansprüche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juni 1948 geborene Magistratsbeamte (Berufsfeuerwehrmann) Ludwig A schuldig erkannt, im Feber und März 1981 in Linz in 3 Fällen verfälschte (richtig: falsche) öffentliche Urkunden, nämlich Empfangsabschnitte von Posterlagscheinen durch die Vorlage bei Banken im Rechtsverkehr, nämlich zum Beweis von Einzahlungen bei der Postsparkasse, gebraucht (Punkt A I 1 des Urteilsspruches) sowie in der Zeit vom 31.Jänner 1981 bis 24.Februar 19... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall3 BcStGB §153
Rechtssatz: Über ein grundsätzliches Wissen von der (wissentlichen) Pflichtverletzung durch den Haupttäter hinausgehende besondere Kenntnisse in bezug auf den Umfang von dessen rechtsgeschäftlichen Obliegenheiten im Innenverhältnis sind beim Beitragstäter nicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 37/81 Entscheidungstext OGH 12.11.1982 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Durch das WGG wird die Wirksamkeit von Organhandlungen für das vertretene Unternehmen nicht in Frage gestellt, die Vertretungsbefugnis der Organe im Außenverhältnis also nicht eingeschränkt. Entscheidungstexte 10 Os 37/81 Entscheidungstext OGH 12.11.1982 10 Os 37/81 Veröff: EvBl 1983/112 S 404 Europ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Zur Tatbestandsverwirklichung ist erforderlich, daß der Täter mit seinem pflichtwidrigen Verhalten tatsächlich (mißbräuchlich) über das Vermögen des Vertretenen verfügt und es hiedurch unmittelbar verringert (vgl SSt 41/58). Entscheidungstexte 10 Os 37/81 Entscheidungstext OGH 12.11.1982 10 Os 37/81 Veröff: EvBl 1983/112 S 404 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (1.) Dr. Anton A des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB sowie (2.) Dr. Herbert B desselben Verbrechens als Beteiligter im Sinn des § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben im Jahr 1974 in Wien (1.) A - die ihm als alleinigem Geschäftsführer der C GesmbH durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über deren Vermögen zu verfügen oder sie zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und hiedurch dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1440 GStGB §153StGB §302
Rechtssatz: Wenn in § 1440 ABGB von "eigenmächtig oder listig entzogenen" Stücken die Rede ist, so ist dies dahin zu verstehen, daß die Rückgabe aller unter Mißbrauch eines besonderen Vertrauensverhältnisses entzogenen Sachen ohne Rücksicht auf allfällige Gegenforderungen stattzufinden hat, die demjenigen, dem diese Entziehung zur Last liegt, allenfalls zustehen. Diese Bestimmung kommt auch zum Tragen, wenn ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. die am 21.April 1954 geborene Angeklagte Hildegard A des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2, 1. Fall, StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, einige Tage nach dem 14.Jänner 1980 in Wien ein ihr anvertrautes Gut in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich von Leopoldine B zwecks überbrückung einer finanziellen Notlage geliehene Münzen im Gesamtwert von ca. 30.000 S, nämlich einen vierfachen Golddukaten, 14 einf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Mai 1954 geborene Taxilenker Peter A des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Neufeld an der Leitha als Geschäftsführer der Firma 'X GesmbH.' Güter in einem 5.000 S übersteigenden Wert, die ihm anvertraut worden waren, nämlich von der Firma 'Y, B und C Hotelfacheinrichtungs-GesmbH.' im Gaststättenbetrieb der Firma 'X' in Neufeld aufgestellte bzw. de... mehr lesen...