Norm: StGB §153
Rechtssatz: Bei strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise vor der juristischen den Vorrang (besonders klar ÖJZ-LSK 1983/157). Entscheidungstexte 13 Os 42/85 Entscheidungstext OGH 28.11.1985 13 Os 42/85 13 Os 62/88 Entscheidungstext OGH 27.10.1988 13 Os 62/... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts. Entscheidungstexte 10 Os 211/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 10 Os 211/84 Veröff: EvBl 1986/123 S 465 = SSt 56/88 = JBl 1986,397 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Keine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Machthabers bei der Schadensberechnung. Entscheidungstexte 10 Os 211/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 10 Os 211/84 Veröff: JBl 1986,397 = EvBl 1986/123 S 465 12 Os 88/88 Entscheidungstext OGH 11.08.1988 12 Os 88/88 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Die Entgegennahme eines Preisnachlasses durch den Machthaber für sich selbst fällt strafrechtlich uno actu mit einem Verzicht auf die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausgabenminderung für den Machtgeber zusammen; ein solcher Verzicht ist Befugnismißbrauch und bewirkt auch dann einen nachteiligen Einfluß auf den vom Machtgeber zu entrichtenden Preis, wenn der Rabatt erst nachträglich angeboten wird und ursprüngli... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Spenden sind mit dem Gebot der Nutzenmaximierung prinzipiell unvereinbar, und zwar auch dann, wenn ihnen die Hoffnung auf künftige (nicht erzwingende und (oder) nicht meßbare) Leistungen des Empfängers zugrunde liegt; sie können jedoch ausnahmsweise als im seriösen Geschäftsleben übliche (Bagatellgeschenke) Geschenke oder nach dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn zulässig sein. Entscheidungs... mehr lesen...
Gründe: I. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A, Dkfm.Horst B, Ignaz C, Helmut D, Rudolf F und Dkfm.Wilhelm Michael E gegen das oben bezeichnete Urteil gleichwie über die dagegen erhobene Berufung des Angeklagten F hat der Oberste Gerichtshof bereits in nichtöffentlicher Sitzung entschieden (10 Os 211/84-15 vom 2.Juli 1985); i... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Bargeldabhebungen vom eigenen Konto mittels Bankomatkarte in Kenntnis der mangelnden Kontodeckung und der Überschreitung eines allenfalls eingeräumten Überziehungsrahmens verbunden mit Schädigungsvorsatz begründen Untreue nach § 153 StGB (Ausführungen nur im Akt). Entscheidungstexte 10 Os 105/85 Entscheidungstext OGH 24.09.1985 10 Os 105/85 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Untreue durch Darlehensgewährung in Kenntnis der Rückzahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, unabhängig davon ob die Kreditgewährung in dieser Höhe noch im Rahmen des dem Täter (Filialleiter einer Bank) eingeräumten Pouvoirs gelegen war (so schon EvBl 1957/118 ua zu § 205 c StG). Entscheidungstexte 10 Os 7/85 Entscheidungstext OGH 30.07.1985 10 Os 7/85 ... mehr lesen...
Gründe: Dipl.Ing. Horst A wurde des Verbrechens der Untreue (als Beteiligter: § 12, dritter Fall, StGB.) nach § 153 Abs. 1 und 2 StGB. (A) und des Vergehens der falschen Beweisaussage (ergänze: vor Gericht) nach § 288 Abs. 1 StGB. (B) schuldig erkannt. Er hat Ende Juni 1981 in Oberwart zu Untreuehandlungen von Organen der B C, gemeinnützige Baugenossenschaft reg.Gen.m.b.H. (in der Folge kurz D genannt) dadurch beigetragen, daß er im Einverständnis mit den gesondert verfolgten Dipl.I... mehr lesen...
Norm: StGB §153StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z10 CStPO §295 Abs1
Rechtssatz: Im Fall der pauschalen Beschreibung einer unbestimmten Zahl von Untreue-Taten nur ihrer Art nach im Urteilstenor geht es bei der Annahme oder Nichtannahme einzelner von ihnen nur um die Höhe des aus der Tatengesamtheit entstandenen Schadens; diese ist, wenn die Anfechtung keine Wertgrenze berührt, nur mit Berufung bekämpfbar (wie ÖJZ-LSK 1985/22). In Ansehung des Aus... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Im Fall der mißbräuchlichen Einschaltung eines Zwischenerwerbers beim Liegenschaftskauf, um das betreffende Objekt dann von ihm um einen höheren Preis zu kaufen als er bei einem unmittelbaren vom Voreigentümer erzielbar gewesen wäre, besteht der Schaden des Machtgebers unabhängig vom wahren Wert der Liegenschaft in der entsprechenden Preisdifferenz (wie EvBl 1983/112). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Nur ein unmittelbarer Vorteilsausgleich in bezug auf die jeweilige Mißbrauchshandlung kann einen daraus resultierenden Vermögensnachteil des Machtgebers ausschließen, nicht aber auch eine Abrechnung sonstiger wechselseitiger Forderungen (wie EvBl 1981/78 ua). Entscheidungstexte 10 Os 211/84 Entscheidungstext OGH 02.07.1985 10 Os 211/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Zur Herausgabe des Gewinnes aus einer Gesellschaftsbeteiligung an den Machtgeber ist der Machthaber auch dann nicht verpflichtet, wenn dieser Gewinn kalkulatorisch (zur Gänze oder teilweise) einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Machtgeber und der betreffenden Gesellschaft zuzuordnen ist; denn dabei handelt es sich nicht um einen "aus dem Geschäft entsprungenen Nutzen" des Machtgebers im Sinne § 1009 ABGB, sondern um... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Dipl.Ing. Dr.Ernst A und Johann B - des Verbrechens der zum Nachteil der "WOHNBAU K, gemeinnützige Baugenossenschaft (anfangs: BURGENLÄNDISCHE LÜM N, O und P), reg.Gen.m.b.H." (in der Folge abgekürzt: Q) begangenen, von Dipl.Ing. Dr. A zum Teil auch bloß versuchten (§ 15 StGB) Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB mit einem tatsächlich eingetretenen Gesamtschaden in der Höhe von rund 30,823.000 S, an dessen Herbeifüh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 35-jährige Taxiunternehmer Johann A und der 39-jährige Angestellte Peter B des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB (Johann A als Beteiligter nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB) schuldig erkannt. Darnach haben sie in Wien in der Zeit vom 9.Juni 1983 bis 11.November 1983 in wiederholten Zugriffen A/ Peter B die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der AVA-Bank (beschrä... mehr lesen...
Gründe: Peter A wurde des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 6. Mai 1981 Bedienstete verschiedener Postämter darüber getäuscht, daß sein Konto bei der B C keine Deckung (nämlich bloß ein Guthaben von 3,59 S) aufwies, und sich infolge Einlösung von elf Schecks um 55.996,41 S zum Nachteil der Postsparkasse bereichert. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs. 1 Z. 5 und 9 (der Sache nach lit. a und b so... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 37-jährige Walter A (zu A) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. und (zu B) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Danach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - (A) in der Zeit von Jänner 1980 bis Februar 1981 mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten die B C unrechtmäßig zu bereichern, Beamte der Österreichischen Nationalbank durch Täusch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 31. Jänner 1978 Geschäftsführer der Klägerin und der W*****Gesellschaft mbH und stand bis zu diesem Zeitpunkt auch noch in einem Dienstverhältnis zur W*****gesellschaft; die W*****gesellschaft mbH (im folgenden kurz W***** Holding genannt) hat als Muttergesellschaft über 99 % der Anteile der Klägerin. Nach Auflösung des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beklagten. Mit Urteil d... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob durch den Befugnismißbrauch dem Machtgeber ein Vermögensnachteil zugefügt wurde, ist eine Gegenleistung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie (ausschließlich) im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse des Machtgebers lag. Ist dies nicht der Fall, dann hebt die Möglichkeit, daß der Machtgeber allenfalls geraume Zeit später durch Verwertung der Gegenleistung unter Umständen eine Schadensm... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §167
Rechtssatz: Strafaufhebende tätige Reue eines an der Untreue des Machthabers durch Übernahme von Geldern des geschädigten Machtgebers Beteiligten erfordert, daß der widerrechtlich entfremdete Geldbetrag wieder den Geschädigten - und nicht bloß dessen ungetreuen Verwalter - zurückgegeben wird. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §153
Rechtssatz: Strafbare Beteiligung an der Untreue durch die Vornahme der manipulativen Abwicklung einer mißbräuchlichen Verpfändung von Sparbüchern. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0090278 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Wer als Machthaber über fremde Forderungen mißbräuchlich disponiert, begeht Untreue. Dabei tritt der Vermögensnachteil für den Machtgeber schon durch den unterbliebenen Zahlungseingang, nicht erst mit der späteren Zueignung des Geldes durch den Täter ein. Entscheidungstexte 12 Os 156/83 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Landesgericht Eisenstadt als Schöffengericht schuldig: 1. den am 8.September 1940 geborenen Landesbeamten Dipl.Ing. Dr. Ernst A a) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (Punkt A/I des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. (Punkt B/1 des Schuldspruchs), c) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (... mehr lesen...
Gründe: Kurt A und Egon B wurden von der wider sie erhobenen Anklage wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 StGB und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB, Kurt A auch von der Anklage wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Ihnen lag zur Last: A. Als gemeinsam zeichnungsberechtigte Geschäftsführer der C Alpenland-Bauträger-Ges.m.b.H. die ihnen durch Gesetz oder Rechtsges... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Bewirkt eine mit der Geschäftsführung einer ARGE beauftragte physische Person, daß der ARGE von einem ihrer Vertragspartner gewährte Preisnachlässe nicht der ARGE, sondern (nur) einem ihrer Mitglieder zukommen, so liegt darin ein Befugnismißbrauch im Sinne des § 153 StGB (wobei offengelassen wurde, ob nun der Schaden bei der ARGE oder bei den übrigen Mitgliedern eintrat). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte die Angeklagten Ing. Alfred (Karl) A und Siegfried B des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (Z. 1) StGB (I) und den Angeklagten Dipl.Ing. Johannes C des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 (zweiter Fall) StGB (II) schuldig. Dieses Urteil bekämpfen alle drei Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerden, und zwar Ing. A und B in einem gemeinsam ausgeführten Rechtsmittel aus den Gründen des § 281 Abs. 1 Z. 4, 5, 9 lit. a und b S... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §153
Rechtssatz: Besteht an einer betrügerisch herausgelockten Ware Eigentumsvorbehalt des Veräußerers, dann dürfen für die Ermittlung des objektiven Schadens - wirtschaftlich betrachtet - auch Momente des zivilrechtlichen Grundsatzes der Vorteilsausgleichung (§§ 1191, 1312 ABGB) nicht außer Betracht bleiben. Dem Täter fällt aber nur dann bloß die Differenz zwischen der offenen Kaufpreisforderung und dem Verkehrswert der ... mehr lesen...
Gründe: 1. Im zweiten Rechtsgang wurde der am 26. November 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Gerhard A des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs 1 und Abs 2 (2. Fall) StGB sowie des Vergehens des Betruges nach den § 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Ihm wird nunmehr angelastet, in Wien am 26. Mai 1982 1./ die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen, nämlich über die auf dem auf seinen Namen lautenden Konto bei der Volksbank für Haus- und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm A des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig gesprochen, weil er in der Zeit von Jänner bis Juni 1980 in sechs Angriffen in Hörsching und Linz als Prokurist der Firma B GesmbH die ihm durch Dienstvertrag eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen, nämlich jenes der Fa. B GesmbH zu verfügen, wissentlich dadurch mißbraucht hat, daß er sechs Barschecks über einen Gesamtbetrag von 189.568,66 S auss... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Leopold A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 21.Dezember 1979 bis zum 25. September 1980 in Wien mit Bereicherungsvorsatz Angestellte der Österreichischen Postsparkasse durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Ausstellung von ungedeckten Schecks über einen Gesamtbetrag von 29.500 S unter der Vorgabe, den Rückstand binnen angemessener Frist abzud... mehr lesen...