Norm: StGB §146 EStGB §153
Rechtssatz: Eine Rechtshandlung nach Widerruf der eingeräumten Vollmacht kann nicht den Tatbestand der Untreue, wohl aber bei Verschweigung des Widerrufes (Ausnützung eines Irrtums) den Tatbestand des Betruges erfüllen. Entscheidungstexte 9 Os 41/66 Entscheidungstext OGH 14.07.1966 9 Os 41/66 13 Os 93/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, daß die durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis im Sinn des § 205 c StG dem Täter unmittelbar vom geschädigten Machtgeber eingeräumt wurde; Täter nach dieser Gesetzesstelle kann auch der ungetreue Vertreter des unmittelbar Bevollmächtigten sein. Entscheidungstexte 9 Os 44/65 Entscheidungstext OGH 22.06.1965 9 Os 44/65 V... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Über fremdes Vermögen verfügt auch ein Miterbe, der von den übrigen Erben auf Grund einer Vereinbarung ermächtigt ist, eine ihnen gemeinsam zustehende Entschädigungsforderung nach dem BesatzungsschädenG im eigenen Namen geltend zu machen. Entscheidungstexte 12 Os 44/63 Entscheidungstext OGH 26.04.1963 12 Os 44/63 Veröff: EvBl 1963/299 S 407 = RZ 19... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer OHG kann sich durch übermäßige Entnahme einer Untreue schuldig machen. Zum Begriff des Mißbrauches, der Geflissenlichkeit und der gewinnsüchtigen Absicht bei der Untreue. Weder Irrtum über den Begriff des fremden Vermögens, noch tätige, Reue, noch ein Deckungsfonds schließen die Strafbarkeit aus. Der Vermögensnachteil muß in der Person des Vertretenen, nicht bloß in Vermögen eines Dritten ein... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Zum Tatbestandsmerkmal der Vermögensschädigung (Anrechnung von Provisionen in Form eines Aufschlages zu den Fakturenbeträgen). Entscheidungstexte 5 Os 595/52 Entscheidungstext OGH 27.04.1954 5 Os 595/52 Veröff: SSt XXV/38 9 Os 66/65 Entscheidungstext OGH 14.04.1965 9 Os 66/65 ... mehr lesen...