RS OGH 1983/11/3 13Os88/83, 11Os141/86, 11Os75/89 (11Os76/89), 14Os162/09v, 14Os79/12t, 15Os1/13f, 1

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Veröffentlicht am 03.11.1983
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Eine auf bewusst unrichtiger oder unvollständiger Information beruhende Zustimmung des Geschäftsherrn (hier: des Vorstands und des Aufsichtsrats) zu den Rechtshandlungen schließt die Annahme eines Befugnismissbrauchs nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094764

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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