RS OGH 1984/12/6 12Os156/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.12.1984
beobachten
merken

Norm

StGB §153
StGB §167

Rechtssatz

Strafaufhebende tätige Reue eines an der Untreue des Machthabers durch Übernahme von Geldern des geschädigten Machtgebers Beteiligten erfordert, daß der widerrechtlich entfremdete Geldbetrag wieder den Geschädigten - und nicht bloß dessen ungetreuen Verwalter - zurückgegeben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094877

Dokumentnummer

JJR_19841206_OGH0002_0120OS00156_8300000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten