Norm
StGB §153Rechtssatz
Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094782Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.01.2022