RS OGH 1985/7/30 10Os7/85, 11Os7/17i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.1985
beobachten
merken

Norm

StGB §153

Rechtssatz

Untreue durch Darlehensgewährung in Kenntnis der Rückzahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, unabhängig davon ob die Kreditgewährung in dieser Höhe noch im Rahmen des dem Täter (Filialleiter einer Bank) eingeräumten Pouvoirs gelegen war (so schon EvBl 1957/118 ua zu § 205 c StG).

Entscheidungstexte

  • 10 Os 7/85
    Entscheidungstext OGH 30.07.1985 10 Os 7/85
  • 11 Os 7/17i
    Entscheidungstext OGH 30.05.2017 11 Os 7/17i
    Vgl; Beisatz: Der Abschluss von Investment- und Risikogeschäften ist jedenfalls unvertretbar, wenn auf das Vorhandensein eines angemessenen Risikoausgleichs und ausreichender Sicherheiten vollends verzichtet wird. (T1)
    Beisatz: Wirtschaftlich nicht vertretbare Einräumung einer Bankgarantie. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094897

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten