Norm
StGB §153Rechtssatz
Untreue durch Darlehensgewährung in Kenntnis der Rückzahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, unabhängig davon ob die Kreditgewährung in dieser Höhe noch im Rahmen des dem Täter (Filialleiter einer Bank) eingeräumten Pouvoirs gelegen war (so schon EvBl 1957/118 ua zu § 205 c StG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094897Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2017