Norm: StGB §153
Rechtssatz: Der Tatbestand der Untreue ist nur dann verwirklicht, wenn der durch die Tat verursachte Schaden beim Machtgeber selbst eintritt. Entscheidungstexte 11 Os 96/96 Entscheidungstext OGH 01.10.1996 11 Os 96/96 11 Os 145/97 Entscheidungstext OGH 09.06.1998 11 Os 145/97 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §153
Rechtssatz: Untreue umfaßt als Mißbrauch der eingeräumten Vertretungsbefugnis nicht einzelne Akte (die keine gesondert zu betrachtenden Taten darstellen), sondern die gesamte Geschäftstätigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 121/96 Entscheidungstext OGH 18.09.1996 13 Os 121/96 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §12 BcStGB §14 BStGB §153StGB §302
Rechtssatz: Bestimmungstäter und Beitragstäter (§ 12 zweiter und dritter Fall StGB) müssen grundsätzlich mit dem für das angesonnene Delikt geforderten Tatvorsatz handeln, das heißt in ihrer Person dessen subjektiven Tatbestand zur Gänze erfüllen. Bei unrechtsbezogenen Sonderdelikten (Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB und Untreue nach § 153 Abs 1 StGB) hat sich der Vorsatz d... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Einem Treuhänder ist durch Rechtsgeschäft das Vollrecht an den ihm zur Verfügung gestellten Sachen übertragen, welches er im Außenverhältnis unter eigenem Namen, im Innenverhältnis beschränkt durch den ihm vom Treugeber erteilten Auftrag, sohin in fremdem Interesse, ausüben kann. Somit ist er zur Verwaltung (wirtschaftlich) fremden Vermögens berufen. Ein Treuhänder erfüllt somit die Voraussetzungen als Tatsubjekt der... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Die Tathandlung der Untreue muss in einem Rechtsgeschäft oder in einer sonstigen Rechtshandlung bestehen. Der Verfügung über einen Kredit kommt bereits an sich der Charakter einer Rechtshandlung zu. Entscheidungstexte 11 Os 162/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 11 Os 162/95 14 Os 101/96 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Wie beim Betrug besteht auch bei der Untreue der Schaden in einem effektiven Verlust an Vermögenssubstanz. Entscheidungstexte 11 Os 162/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 11 Os 162/95 12 Os 62/97 Entscheidungstext OGH 16.10.1997 12 Os 62/97 Auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Da der objektive Tatbestand der Untreue keinen dauernden Schaden erfordert, kann auch eine bloß vorübergehende Verpfändung eines Sparbuchs zur Deliktsverwirklichung genügen. Entscheidungstexte 12 Os 115/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 12 Os 115/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: StGB §133 BStGB §133 FStGB §153
Rechtssatz: Ein Anvertrauen im Sinn des § 133 StGB kann auch mit der Verpflichtung verbunden sein, das anvertraute Gut an Dritte weiterzuleiten. Dadurch allein wird der Gewahrsamsträger noch nicht zum Machthaber. Entscheidungstexte 14 Os 25/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 14 Os 25/95 15 Os 159/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Eine Schädigung des kontoführenden Geldinstitutes durch ausschließlich hausinterne Umbuchungen auf Kundenkonten ist wegen grundsätzlich fehlender Auswirkungen auf die aus den ingerierten Kontosalden errechnete Summe nur in Ausnahmefällen (etwa Geldabfluß vor der Rückbuchung eines ungedeckten Schecks oder Übergang eines Passivsaldos von zahlungsfähigem auf dubiosen Schuldner) denkbar. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §153StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, daß mit einem Verstoß gegen die bankinternen Normen (nicht nur ein Befugnismißbrauch sondern auch) ein Schädigungsvorsatz zwingend verbunden sei, enthält eine unzulässige Beweisregel, die auch dem § 153 StGB deshalb widerspricht, weil dort neben dem wissentlichen Befugnismißbrauch auch noch eine vorsätzliche Vermögensnachteilszufügung verlangt wird, was bei zwing... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §153StGB §223
Rechtssatz: Urkundenfälschungen sind keine typischen Begleiterscheinungen von Untreuehandlungen; daher tritt keine Konsumtion ein. Entscheidungstexte 15 Os 192/94 Entscheidungstext OGH 09.03.1995 15 Os 192/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091388 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Mißbräuchliche Abrufung einer Bankgarantie (vor Eintritt des Garantiefalles) zum Schaden des Garantieauftraggebers oder der Bank ist Untreue. Entscheidungstexte 14 Os 92/94 Entscheidungstext OGH 06.09.1994 14 Os 92/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094776 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Beim Tatbestand der Untreue nach § 153 Abs 1 StGB ist unter Mißbrauch jedes den Interessen der Vertretenen abträgliche Verhalten bei Gebrauch der Vollmacht zu verstehen, weil die Geschäftsführung so einzurichten ist, daß sie dem Machtgeber größtmöglichen Nutzen bringt (SSt 47/31 ua). Daraus folgt, daß bei Beurteilung der für den Vertretenen geschlossenen einzelnen Geschäfte deren positive und negative Auswirkungen gl... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Untreue ist erst mit dem effektiven Eintritt des Vermögensnachteils vollendet. Entscheidungstexte 11 Os 17/94 Entscheidungstext OGH 29.03.1994 11 Os 17/94 11 Os 75/96 Entscheidungstext OGH 15.10.1996 11 Os 75/96 14 Os 148/00 Entscheidungstext OGH 25.09.... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Die nachträgliche Genehmigung durch den Machtgeber (oder durch ein Kontrollorgan) vermag die Rechtswidrigkeit des zu einem Vermögensnachteil führenden Befugnismissbrauches des Machtnehmers nicht zu beseitigen. Entscheidungstexte 15 Os 132/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 132/93 14 Os 123/05b Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Abzustellen ist allein auf den dem Machtgeber zugefügten Vermögensnachteil, also den effektiven Verlust an Vermögenssubstanz für diesen und nicht auf allfällige Aufwendungen (Einkommensteuer), die dem Täter im Zusammenhang mit dem erlangten Vermögensvorteil erwachsen. Entscheidungstexte 15 Os 132/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 15 Os 132/93 ... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Die Tathandlung liegt in einer missbräuchlichen Vornahme (oder Unterlassung) eines Rechtsgeschäftes oder einer sonstigen Rechtshandlung. Ein rein faktisches Handeln zum Nachteil des Machtgebers ohne rechtlichen Charakter kommt demnach als Tathandlung der Untreue nicht in Betracht. Entscheidungstexte 13 Os 125/82 Entscheidungstext OGH 29.09.1993 13 Os 125/8... mehr lesen...
Norm: StGB §136StGB §153
Rechtssatz: Das unbefugte Fortbenützen eines Dienstautos nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit ist keine Rechtshandlung, sondern bloß ein Handeln faktischer Natur und begründet daher keinen Befugnismißbrauch im Sinne des § 153 StGB. Ein derartiges Verhalten kann aber auch nicht dem Tatbestand des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 StGB unterstellt werden, weil dieser nur einen Fahrzeuggebrauch oh... mehr lesen...
Norm: StGB §153StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte ist dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung eines Landes zuzuordnen, weil der Hauptaufgabenbereich der landeseigenen Kraftfahrzeugwerkstätte in der Reparatur und Wiederherstellung landeseigener Kraftfahrzeuge liegt, somit einer Hilfstätigkeit im Rahmen der Eigenbedarfdeckung. Daran ändert auch nichts, daß das Unternehmen sowohl personell als auch funktionell... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §146 FStGB §153
Rechtssatz: Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtu... mehr lesen...
Norm: StGB §133 GStGB §153
Rechtssatz: Neben der Veruntreuung eines Geldbetrages kann dem Täter nicht auch noch die ungetreue Verwaltung eben dieses Betrages als Untreue (entgangene Zinsen) vorgeworfen werden. Entscheidungstexte 13 Os 121/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1993 13 Os 121/92 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: StGB §153
Rechtssatz: Aspekte der Aufrechnung des Deliktsschadens schließen die Strafbarkeit des ungetreuen Machthabers grundsätzlich nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 96/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 12 Os 96/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094752 Dokumentnumm... mehr lesen...