Norm
StGB §146 A2Rechtssatz
Bei der Nichtannahme einer betrugsbegründenden Irreführung beim sogenannten "Behörden" - Betrug oder "Prozeß" - Betrug durch unwahre Tatsachenbehauptungen einer Partei gegenüber der Behörde oder im Rahmen eines (kontradiktorischen) behördlichen Verfahrens zum Nachteil der Gegenpartei geht es nicht um die faktische Täuschungs-Tauglichkeit der betreffenden Falschbehauptungen, sondern um eine teleologische Tatbestands-Reduktion im Tatbestandsmerkmal "Täuschung" (in dessen die Täuschungs-Handlung betreffender Komponente), als um die rechtliche Täuschungs-Eignung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094162Dokumentnummer
JJR_19880920_OGH0002_0150OS00190_8700000_002