RS OGH 1988/9/20 15Os190/87

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Norm

StGB §146 A2

Rechtssatz

Bei der Nichtannahme einer betrugsbegründenden Irreführung beim sogenannten "Behörden" - Betrug oder "Prozeß" - Betrug durch unwahre Tatsachenbehauptungen einer Partei gegenüber der Behörde oder im Rahmen eines (kontradiktorischen) behördlichen Verfahrens zum Nachteil der Gegenpartei geht es nicht um die faktische Täuschungs-Tauglichkeit der betreffenden Falschbehauptungen, sondern um eine teleologische Tatbestands-Reduktion im Tatbestandsmerkmal "Täuschung" (in dessen die Täuschungs-Handlung betreffender Komponente), als um die rechtliche Täuschungs-Eignung.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 190/87
    Entscheidungstext OGH 20.09.1988 15 Os 190/87
    Veröff: SSt 59/66 = JBl 1989,59 = EvBl 1989/44 S 149 (zustimmend Bertel ÖJZ 1989,144)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094162

Dokumentnummer

JJR_19880920_OGH0002_0150OS00190_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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