Norm: StGB §127 B1StGB §142 A
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung erfordert der Gewahrsam als objektive Komponente ein faktisches Herrschaftsverhältnis zur Sache, das einzelfallspezifisch nach der verständigen Verkehrsauffassung zu prüfen ist. Ferner wird als subjektives Element ein (gleichfalls an Hand sozialer Gepflogenheiten zu interpretierender) - auf Aufrechterhaltung des Gewahrsams gerichteter - Herrschaftswille verlang... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §99 DStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1StGB §142 E
Rechtssatz: Beim Verbrechen des Raubes sind alle Handlungen des Täters vom Beginn der Ausführung des räuberischen Vorsatzes bis zur materiellen Vollendung der Tat grundsätzlich als einer gesonderten strafrechtlichen Zuordnung in der Regel nicht zugängliche Einheit anzusehen. Diese einheitliche Beurteilung verschiedener Phasen der Raubtat als ein einziges Delikt findet ihre Grenze d... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §142 EStGB §143 BWaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der durch § 36 Abs 1 Z 2 WaffG pönalisierte Besitz einer verbotenen Waffe ist vom Unrechtstatbestand des bewaffneten Raubes nicht erfaßt, weil auch die Verwendung einer legal im Besitz des Täters befindlichen Waffe die Raubqualifikation nach § 143 zweiter Fall StGB erfüllt. Solcherart ist auch infolge realkonkurrierender Begehung zweier strafbarer Handlungen der Erschwerungsgr... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §142 F
Rechtssatz: Ist die persönliche Beschaffenheit des Opfers auf die Tatbeurteilung nach § 142 Abs 1 StGB (unter dem Aspekt der Anwendung erheblicher Gewalt) von Einfluß, so kann im Rahmen der Strafzumessung dessen Behinderung nicht zusätzlich als besonderer Erschwernisgrund gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 13/95 Entscheidungstext OGH 15.03.199... mehr lesen...
Norm: StGB §142 A
Rechtssatz: Das Verbrechen des Raubes ist mit der Sachbemächtigung, dh mit der Wegnahme oder Abnötigung der Raubbeute vollendet. Entscheidungstexte 11 Os 161/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 Os 161/94 13 Os 7/14z Entscheidungstext OGH 14.03.2014 13 Os 7/14z Auch; Beisatz: Das Verbrechen des Raubes ist mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §32 ffStGB §142 FStGB §143
Rechtssatz: In Anbetracht der seit geraumer Zeit permanent auffälligen Raubdelinquenz bedarf es zur Erreichung des Strafzwecks in diesem Kriminalitätsbereich schon aus generalpräventiver Sicht der Verhängung von Sanktionen, die dem besonderen Tatunrecht und dem schon in der gesetzlichen Strafdrohung zum Ausdruck kommenden Störwert entsprechend Rechnung tragen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B
Rechtssatz: Schon ein auf die Überwindung eines bloß erwarteten Widerstandes gerichteter Vorsatz des Täters für die Annahme des raubspezifischen Begehungsmittels der Gewalt reicht zur Tatbildverwirklichung hin. Entscheidungstexte 12 Os 135/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1994 12 Os 135/94 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 D
Rechtssatz: Die strafrechtliche Beurteilung einer Sachwegnahme als Raub oder Diebstahl hängt nicht entscheidend davon ab, ob das zu einer Willensbildung an sich fähige Opfer wegen der überraschenden Angriffsart keinen Behauptungswillen zu entwickeln und wegen der Schnelligkeit des Tatablaufes einen Abwehrentschluß gar nicht zu fassen vermochte. Eine zur Tatbestandsverwirklichung nach § 142 StGB geeignete Gewaltanwen... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: Nach herrschender Rechtsprechung kann die Qualifikation des Diebstahls als räuberisch im Sinn des § 131 StGB bereits nach Erlangung bloßen Mitgewahrsams durch den Dieb, also noch im Versuchsstadium, verwirklicht werden. Hat der Täter durch eine Versuchshandlung bereits Mitgewahrsam an einer Sache erlangt, so schließt seine mit der Gewaltanwendung (oder Drohung) verbundene Absicht auf Umwandlung seines Mitg... mehr lesen...
Norm: StGB §142 C
Rechtssatz: Objektiv liegt eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers vor, wenn der Bedrohte in der gegebenen Gesamtsituation den Eindruck gewinnen mußte, der Täter wolle und könne das angedrohte Übel verwirklichen und er selbst müsse mit dessen imminenter Realisierung rechnen. Entscheidungstexte 11 Os 176/93 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201 Abs2
Rechtssatz: Eine als Nötigungsmittel im Sinne des § 201 Abs 2 StGB geeignete Drohung ist nur eine solche mit einer (unmittelbar bevorstehenden) Verletzung am Körper oder einer Schädigung der Gesundheit nach den §§ 83 ff StGB. Drohung mit Misshandlungen, soweit diese nicht nach ihrer Art zwangsläufig oder typischerweise mit einer Körperverletzung verbunden sind oder die Herbeiführung eines pathologischen Zustandes... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201 Abs2
Rechtssatz: Das Tatbildmerkmal der Drohung ist mit jenem des § 142 Abs 1 StGB deckungsgleich. Es erfordert eine qualifizierte Drohung mit einer Verletzung am Körper, das Androhen lediglich einer Misshandlung genügt nicht. Bloße Beeinträchtigungen des Aussehens, wie etwa das Abschneiden des Haupthaares, stellen keine Körperverletzung dar. Entscheidungstexte 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 A
Rechtssatz: Die spätere Verteilung der Raubbeute unter den Bandenmitgliedern indiziert geradezu einen Bereicherungsvorsatz. Entscheidungstexte 15 Os 130/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1993 15 Os 130/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093876 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 B
Rechtssatz: Unter Gewalt als Begehungsmittel des Raubes ist nicht die Anwendung körperlicher Kraft von "gewisser Schwere", sondern die Anwendung nicht unerheblicher physischer Kraft zur Überwindung eines tatsächlich geleisteten oder eines erwarteten Widerstandes zu verstehen. Entscheidungstexte 11 Os 91/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 11 Os 91/93 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 C
Rechtssatz: Eine "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" im Sinne des § 142 Abs 1 StGB setzt eine wörtliche Bekundung gegenüber dem Opfer nicht voraus; vielmehr kann ein dem in Rede stehenden normativen Begriff entsprechendes Verhalten in den verschiedensten Formen - auch ohne direkte mündliche Äußerung, etwa in einer Gebärde - zum Ausdruck kommen, sofern beim hievon Betroffenen (ausgehend von den Empfindungen e... mehr lesen...
Norm: StGB §142 C
Rechtssatz: Das Klammerzitat des § 89 StGB im § 142 Abs 1 StGB umreißt (lediglich) das nach dieser Vorschrift an den normativen Begriff der (qualifizierten) Drohung gestellte (strenge) Anforderungsprofil in der Weise, daß vom Täter eine konkrete (gegenwärtige) Gefahr für Leib oder Leben in Aussicht gestellt werden muß. Entscheidungstexte 14 Os 41/93 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §142 F
Rechtssatz: Raub ist vollendet, wenn eine raubspezifische normative Gesamtwertung der Tat nach Art, Intensität und Fortdauer der Bedrohungssituation und der realen Abwehrchancen des Opfers ergibt, dass die Sachbemächtigung durch den Täter abgeschlossen ist. Entscheidungstexte 14 Os 131/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1992 14 Os 131/92 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch der Angeklagten Fatmir S***** und Esudin D***** enthaltenden) Urteil wurden Miodrag N***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs 1 StGB (I./1.), Fatmir S***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 1 StGB (I./1. und 2.), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (II./1.), des Vergehens... mehr lesen...
Norm: StGB §142 A
Rechtssatz: Wegnahme setzt beim Raub wie beim Diebstahl die
Begründung: neuen Gewahrsams durch Bruch der bisherigen voraus. Ein Gewahrsamsbruch ist jedoch dann (noch) nicht gegeben, wenn eine Sache noch im Nahebereich des Überfallenen neben ihm am Boden liegt. Entscheidungstexte 15 Os 113/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 15 Os 113/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §142 E
Rechtssatz: Eine Nötigung, die darauf abzielt, das Opfer einer Vortat (Raub) zur Unterlassung der Anzeige oder der Verständigung der Polizei zu zwingen, ist keine straflose Nachtat; und zwar auch dann, wenn sie dazu bestimmt war, dem Räuber die Flucht zu ermöglichen und ihn im Besitz der Beute zu erhalten, weil zusätzlich die freie Willensentschließung und Willensbestätigung des beraubten Opfers angegriffen und dadu... mehr lesen...