Norm: StGB §128 Abs1 Z1 AStGB §142 AStGB §142 D
Rechtssatz: Die Ausnützung einer vom Täter zunächst aus anderen Gründen geschaffenen Zwangslage begründet nur dann Raub, wenn der Täter erneut gegen die Person Gewalt oder (qualifizierte) Drohung (mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) als Mittel der Sachbemächtigung einsetzt. Zieht hingegen der Täter bloß aus den Folgen der von ihm vorher gegen das Tatopfer eingesetzten Mittel (Gewalt oder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Juli 1970 geborene, zuletzt beschäftigungslose Erich Andreas A*** des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I./1.), des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 (alte Fassung) StGB (Punkt I./2.), des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt II./), der Vergehen des Betruges nach dem § 146 StGB (Punkt III./), des Diebstahls nach dem § 127 StGB (Punkt IV./), der Sachbeschädig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die Angeklagten Heinz-Dieter H*** und Christian Alexander Andreas S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie am Abend des 2. November 1988 in Bad Ischl im bewußten und gewollten Zusammenwirken Helga A*** durch Umfassen von hinten und Ansetzen eines Hirschfängers an den Hals, Versetzen... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.November 1961 geborene Prospektverteiler Ali Ben Ammar J*** wurde des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Raubs nach §§ 142 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 29.Oktober 1988 in Wien mit Gewalt gegen eine Person bzw. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben nachgenannten Personen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei der Raub ohne Anwendung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch Schuldsprüche des Mitangeklagten Gerhard S*** enthaltenden) Urteil wurden der am 5. November 1963 geborene Hilfsarbeiter Andreas Christian B*** und der am 29.März 1955 geborene Magazineur Erich T*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatten sie (sinngemäß zusammengefaßt) am 13. Februar 1988 in einer Gemeinschaftszelle des Gefangenenhauses des Kreisgerichtes Wels gemeinsam mit Gerhard S*** d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Oktober 1969 geborene Angeklagte Gerhard N*** des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 2 (richtig: 142 Abs 1 und Abs 2; vgl. ÖJZ-LSK 1985/8) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 8. Mai 1988 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit den Jugendlichen Thomas F*** und Wolfgang G*** als unmittelbarer Täter dem Ernst P*** mit Gewalt gegen dessen Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §142 A
Rechtssatz: Mittäterschaft bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung vor der Tat. Es genügt, wenn die Täter bei der Ausführung des Delikts (Raub nach Inkrafttreten des StRÄG 1987) mit spontan entstandenen gemeinsamen Vorsatz bewußt zusammenwirken. Entscheidungstexte 12 Os 35/89 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 12 Os 35/89 Veröff: SSt 60/21 ... mehr lesen...
Gründe: Der 19-jährige Harald F*** und der 30-jährige Konrad H*** wurden des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie - zusammengefaßt wiedergegeben - am 2.Oktober 1988 in Innsbruck im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter unter Anwendung von Gewalt dem Wolfgang K*** eine Geldbörse mit Bargeld im Betrag von ca 800 S und einen Schlüsselbund samt zwei Schlüsseln mit Bereicherungsvorsatz weggenommen haben, indem Konrad H*** den Genannten v... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §142 D
Rechtssatz: Der subjektive Tatbestand des Raubes erfordert neben dem Bereicherungsvorsatz (wie bei Diebstahl) auch den (Nötigungsvorsatz) Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), die Sache unter gewaltsamer Ausschaltung oder Überwindung des widerstrebenden Willens des Angegriffenen wegzunehmen. Erfolgt der Angriff auf das Opfer unversehens, sodaß das Opfer einen auch dem Angreifer bewußt werdenden Behauptungswillen und daher einen... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Jänner 1972 geborene jugendliche Harald S*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht in Jugendstrafsachen vom 30.Mai 1988, GZ 11 Vr 630/88-8, des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 13. Jänner 1988 in Klagenfurt versucht, der Rosa L*** mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich durch gewaltsames Zerren an der von ihr festgehaltenen Handtasche, fremde bewegliche Sachen, un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 23-jährige Hubert K*** und der 26-jährige Peter T*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils mehrheitlich (im Stimmenverhältnis 7 : 1) bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 25.Feber 1986 in Linz im bewußten und gewollten Zusammenwirken der Martha R**... mehr lesen...
Norm: StGB §142 A
Rechtssatz: Für die Beurteilung als Raub genügt, daß zwischen dem Einsatz des Raubmittels und der Erzielung der Sachbemächtigung Konnexität im Sinn eines zeitlichen und ursächlich-finalen Zusammenhangs besteht; nur wenn die Gewaltanwendung oder Drohung keine Kausalität mehr für das Verhalten des Opfers hat, scheidet (vollendeter) Raub aus. Entscheidungstexte 11 Os 2/89 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Gb
Rechtssatz: Für die Frage, ob das Tatobjekt eine Sache geringen Wertes ist, erscheint neben der Relation zur unteren Wertgrenze insbesondere wesentlich, ob und inwieweit das Tatopfer in der Regel den Verlust der Sache ohne spürbare Einschränkung seiner Lebensgewohnheiten verschmerzen kann. Entscheidungstexte 11 Os 2/89 Entscheidungstext OGH 21.02.1989 11 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 37jährige Gottfried P*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 21.Juni 1988 in Wien Rudolf Z*** durch Wegnahme von 4.200 S Bargeld beraubt, indem er ihn umklammerte und gewaltsam zu Boden drückte. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus § 281 Abs. 1 Z 5 a und 10 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist teils offenbar unbegründet, teils nic... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §142 F
Rechtssatz: Die Beteiligung mehrerer Mittäter indiziert eine erhöhte Gefährlichkeit der Tat und bildet darum (seit dem Wegfall der Qualifikation des Gesellschaftsraubes durch das StRÄG 1987) einen Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 12 Os 134/88 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 12 Os 134/88 14 Os 115/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden der 26-jährige beschäftigungslose Franz E*** und der 20-jährige, gleichfalls nicht erwerbstätige Rudolf S*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 12. Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten Peter P*** mit Gewalt gegen Personen und durch Drohung mit gegenwärtiger ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Ga
Rechtssatz: Ein an einer Taxilenkerin (noch dazu an abgelegenem Ort) durch Versetzen einer kräftigen Ohrfeige und Würgen ("Schwitzkasten") begangener Raub geschieht nicht ohne Anwendung erheblicher Gewalt. Entscheidungstexte 12 Os 105/88 Entscheidungstext OGH 29.09.1988 12 Os 105/88 Veröff: SSt 59/70 European ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Gb
Rechtssatz: Eine Raubbeute von eintausendvierhundert Schilling ist nach aktuellen wirtschaftlichen Bewertungskriterien keine Sache geringen Wertes. Entscheidungstexte 12 Os 105/88 Entscheidungstext OGH 29.09.1988 12 Os 105/88 Veröff: SSt 59/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS00... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.März 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Markus W*** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 (zu ergänzen: Abs. 1 und) Abs. 2 StGB (vgl. SSt. 51/50, ÖJZ-LSK 1985/8) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 6.Jänner 1988 in Kufstein versucht zu haben, der Brigitte S*** mit Gewalt, indem er ihr Schläge ins Gesicht versetzte und sie in den Würgegriff nahm, eine Geldtasche mit ca. 1.400 S Bargeld mit dem V... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs1StGB §127 AStGB §142 AStGB §144StGB §146 C1
Rechtssatz: Bankomatkarten sind auch dann keine Wertträger, wenn dem Täter der persönliche Code bekannt ist, können daher weder Gegenstand eines Diebstahles noch eines Betruges noch eines Raubes und somit auch keiner Erpressung sein. Entscheidungstexte 11 Os 95/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 95/88 Veröff: S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Februar 1965 geborene Hans-Peter S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (I), des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (II) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 19.Februar 1988 in Innsbruck dem Lutz O*** mit unrechtmäßi... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.Juni 1956 geborene iranische Staatsbürger Mehran B*** wurde des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat er am 30.September 1984 in Teheran zusammen mit fünf gesondert verfolgten Landsleuten durch Fesseln und Knebeln des Gholam Hossein M***, seines Sohns Hamid M*** sowie weiterer Familienangehöriger und durch die Drohung mit dem Umbringen, weiters, indem sie zu Hamid M***, den sie freili... mehr lesen...
Norm: StGB §142 BStGB §142 D
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Tatopfer infolge Alkoholisierung nicht mehr fähig war, der gegen seine Person gerichteten Gewalt effektiv Widerstand entgegenzusetzen, ist ohne Bedeutung, weil auch in einem solchen Fall der Tatbestand des Raubes (und nicht jener des Bedrängnisdiebstahls) erfüllt ist. Entscheidungstexte 14 Os 67/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden die Angeklagten Eckhard Josef L***, Christian M*** und Friedrich K*** (zu Punkt 1) des Verbrechens des (minder schweren) Raubes nach § 142 Abs 2 StGB (nF), der Angeklagte Christian M*** überdies (zu Punkt 2) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach haben 1) Eckhard Josef L***, Christian M*** und Friedrich K*** am 3. November 1987 in Klagenfurt im einverstä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 27-jährige Horst M*** (zu A/) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 131 StGB und (zu B/) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das bezeichnete Verbrechen liegt ihm deshalb zur Last, weil er am 17.Juli 1987 in Amstetten der Firma S***-R*** und P*** OHG fremde bewegliche Sachen, nämlich drei Herrenhosen und ein Polohemd im Wert von zusammen 1.392 ... mehr lesen...
Gründe: Im zweiten Rechtsgang sind der am 31.Jänner 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Christian Roland R*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, dritter Fall, StGB. und der am 12.Februar 1965 geborene Hilfsarbeiter Robert Andreas R*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. sowie des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 3, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt worden. Darnach haben in de... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §83 ffStGB §142 DStGB §143 D
Rechtssatz: Handelt bei der (gemeinsamen) Ausübung von Gewalt gegen eine Person ein Beteiligter mit Raubvorsatz oder mit Raubvorsatz und Verletzungsvorsatz, ein anderer aber nur mit Verletzungsvorsatz, so hat unabhängig davon, ob dem Opfer die Verletzungen vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt werden (§ 7 Abs 2 StGB), ersterer ausschließlich Raub, bei Zufügung einer schweren Verletzung Raub auch na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 19.Oktober 1972 geborene jugendliche Angeklagte Brigitte F*** A./ des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB, B./ des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB und C./ des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der Schuldsprüche hat sie in Wien: zu A./ am 28.Jänner 1987 dadurch versucht, mit Gewalt gegen eine Person der Sophie D*** fremde bew... mehr lesen...
Norm: StGB §142 A
Rechtssatz: Aus dem Begriff des "Abnötigens" und dessen Erfolg ist der Übergang des Gewahrsams auf den Täter zwanglos abzuleiten. Daß der Täter das abgenötigte Geld zählt, zeigt hinwiederum dessen Besitzwillen an. Entscheidungstexte 13 Os 146/87 Entscheidungstext OGH 19.11.1987 13 Os 146/87 Veröff: RZ 1988/6 S 20 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §87StGB §142 EStGB §143 C
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen den Körperverletzungsdelikten nach den §§ 83 bis 87 StGB mit dem Verbrechen des Raubes ist im Hinblick auf die beim Eintritt schwerer Verletzungsfolgen einsetzende höhere Strafdrohung nicht möglich. Entscheidungstexte 11 Os 115/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 11 Os 115/87 ... mehr lesen...