RS OGH 1993/11/24 13Os147/93, 12Os88/07v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1993
beobachten
merken

Norm

StGB §142 C
StGB §201 Abs2

Rechtssatz

Eine als Nötigungsmittel im Sinne des § 201 Abs 2 StGB geeignete Drohung ist nur eine solche mit einer (unmittelbar bevorstehenden) Verletzung am Körper oder einer Schädigung der Gesundheit nach den §§ 83 ff StGB. Drohung mit Misshandlungen, soweit diese nicht nach ihrer Art zwangsläufig oder typischerweise mit einer Körperverletzung verbunden sind oder die Herbeiführung eines pathologischen Zustandes befürchten lassen, sind daher nicht tatbestandsmäßig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095251

Dokumentnummer

JJR_19931124_OGH0002_0130OS00147_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten